Dies ist eine mobil optimierte Seite, die schnell lädt. Wenn Sie die Seite ohne Optimierung laden möchten, dann klicken Sie auf diesen Text.

PC & Internet Amtsgericht München: Pauschale Täterschaftsvermutung genügt nicht für sekundäre Darlegungslast

Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 06.10.2017, Az. 264 C 4216/17, entschieden, dass eine Anschlussinhaberin wegen illegalem Filesharing zu Schadensersatz verurteilt wird. Hierbei reiche ein “Pauschaler Fingerzeig auf dritte Personen nicht zur Erschütterung der Täterschaftsvermutung” aus, berichtet die Kanzlei Waldorf Frommer in einem Blogbeitrag.

In dem Verfahren ging es um illegales zur Verfügung stellen von urheberrechtlich geschützten Filmaufnahmen mittels einer Tauschbörse, wobei der Beklagten nachgewiesen wurde, dass über ihren Internetanschluss der besagte Film zum Download auf einer Tauschbörse angeboten wurde, obwohl die Beklagte hierzu nicht berechtigt war. Allein die Klägerin hatte die uneingeschränkten Rechte an dem Film.

Zunächst mal trägt die Klägerin die Darlegungs-und Beweislast für die Voraussetzungen des Anspruchs. Daher muss sie auch nachweisen, dass die Beklagte für die behauptete Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Allerdings spricht eine tatsächliche Vermutung für die Täterschaft des Anspruchsinhabers, wenn keine andere Person diesen Internetanschluss benutzen konnte. Diese Vermutung wird dann widerlegt, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt auch von anderen Personen benutzt werden konnte. In diesen Fällen trifft den Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast.

So gab die Beklagte an, dass auch ihr ehemaliger Ehemann als Täter in Frage kommen könnte, er habe dies ihr gegenüber nach Erhalt der Abmahnung sogar zugegeben. Sie selbst habe zum Tatzeitpunkt bereits geschlafen und scheide so als Täterin aus. Im Laufe des Verfahrens als Zeuge vernommen, gab der Ex-Partner jedoch an, weder die Tag begangen, noch es eingestanden zu haben. In Anbetracht dieser Aussage, änderte die Beklagte ihre Aussage und behauptet nun, dass auch die beiden Kinder des Zeugen die Rechtsverletzung begangen haben könnten.

Für das Amtsgericht München kam diese Änderung allerdings sowohl verspätet, zudem sah es sie auch als zu pauschal an. Während der Zeuge, also der ehemalige Ehemann der Beklagten, glaubhaft bekundet hat, dass er die Rechtsverletzung nicht begangen habe, fehle es in Bezug auf die Kinder des Zeugen hingegen an einem detaillierten Sachvortrag: „Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die Kinder zum Tatzeitpunkt tatsächlich Zugriff auf den PC hatten, auch fehlt der Vortrag zum konkreten Nutzungsverhalten der Kinder zum Tatzeitpunkt oder zu sonstigen Hinweisen der Kinder. Insoweit ist das Vorbringen der Beklagten zudem widersprüchlich, da sie zunächst ausschließlich den Zeugen […] als Rechtsverletzer benannt hat.“

In der Folge verurteilte das Gericht die Beklagte vollumfänglich zu Schadensersatz nebst Zinsen an die Klägerin. Außerdem hat sie die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.

Du musst Regestriert sein, um das angehängte Bild zusehen.


Quelle; tarnkappe
 

Anhänge

Du musst angemeldet sein, um die Anhangsliste zu sehen.
Wenn ich das schon immer lese, da tun sich Firmen zusammen und tun als wären es Ämter oder sonstige staatliche Instutionen und simulieren Richter und Staatsanwalt.
Die "Gelackmeierten" sind dann meistens die user. Die kleinen Leute.
Ich meine, das sollte man dazu auch wissen: Was o. wer entscheidet da eigendlich?
Nur Firmen. Hier gilt ein anderes Recht. Eigendl. kein Geheimnis, aber hier wird verschleiert, Tatsachen zurück gehalten und gelogen.

Quelle:
D&B UPIK
D-U-N-S – Wikipedia

-------------------------------------------------------------
UPIK® Datensatz - L
L Name Amtsgericht München
W Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil Bayerisches Staatsministerium der Justiz
L D-U-N-S® Nummer 344551106
L Geschäftssitz Pacellistr. 5
L Postleitzahl 80333
L Postalische Stadt München
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt
L Telefon Nummer 089559706
W Fax Nummer 08955972850
W Name Hauptverantwortlicher Rainhard Nemetz
W Tätigkeit (SIC) 9211

Auch das hier: "Bayerisches Staatsministerium der Justiz"
UPIK® Datensatz - L
L Name Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Nicht eingetragene Bezeichnung oder Unternehmensteil
L D-U-N-S® Nummer 332623008
L Geschäftssitz Prielmayerstr. 7
L Postleitzahl 80335
L Postalische Stadt München
Land Germany
W Länder-Code 276
Postfachnummer
Postfach Stadt München
L Telefon Nummer 089559701
W Fax Nummer 08955972322
W Name Hauptverantwortlicher Winfried Bausback
W Tätigkeit (SIC) 9111
------------------------------------------------------------
Was ich damit sagen will? Hinterfrage, misstraue und zeige es anderen.
 
Es gibt auch sowas wie IP-Adressvertauschung bei den Providern.
Wie oft sowas vorkommt, liegt natürlich im Dunkeln.
 
Ach Waldorf und Frommer, die haben auch jahrelang versucht rund 900€ von mir zu erbetteln, als ich denen mitteilte, das ich mir auf deren Schreiben einen runterhole, war Ruhe!
Ich habe sie schon förmlich angebettelt, das ganze endlich vor Gericht zu bringen.
Erinnert Ihr euch noch an den Spezi Olaf Tank?
Dem teilte ich mit, das man ihm wie zu Zeiten der französischen Revolution die Rübe runterholen müsste, danach war auch Ruhe!
Dieses ganze erbärmliche Pack der Abmahnindustrie verdient nur eins, Ignoranz,Häme und Spott.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für die Nutzung dieser Website sind Cookies erforderlich. Du musst diese akzeptieren, um die Website weiter nutzen zu können. Erfahre mehr…