Seit einem Jahr sind die Geschäftsführer der großen Filmstudios dabei, über die Bedingungen des Aufbruchs der alten Verwertungskette für Kinofilme zu verhandeln. Ein Konzept sieht vor, Filme schon 30 Tage nach der Premiere als kostenpflichtiges Streamingangebot für 30 US-Dollar anzubieten. Mit diesem legalen Angebot will man der Online-Piraterie entgegenwirken. Im Erfolgsfall könnte die Idee schon bald nach Europa übertragen werden. Bedeutet dies, wie in manchen Medien angekündigt, tatsächlich das Aus für The Pirate Bay & Co.?
Vertreter der sechs (statt sieben) größten Filmstudios verhandeln seit etwa einem Jahr über den Wegfall der alten Verwertungskette. Diese sah bislang vor, dass neuen Filmen für eine gewisse Zeit ein exklusives Verwertungsrecht in den Kinosälen vorbehalten war. Erst danach dürfen die Werke per DVD oder Blu-Ray vermarktet und weitaus später, die Ausstrahlungsrechte an Fernsehstationen und Streaminganbieter wie Netflix verkauft werden.
Die Geschäftsführer der Unternehmen sind dabei unterschiedlich flexibel. Warner Bros. CEO Kevin Tsujihara schlug eingangs vor, die Betreiber der Lichtspielhäuser an den Umsätzen zu beteiligen. Aber nur, sofern sie sich damit einverstanden erklären, dass die Kinofilme schon nach 17 Tagen als kostenpflichtiger Stream für 50 US-Dollar angeboten werden. 50 Dollar klingt zwar auf den ersten Blick sehr viel. Wer aber mit der ganzen Familie zum Kino fahren und die Getränke, Nachos, Eis, die Anfahrt, Parkplatzgebühren und die Eintrittskarten bezahlen muss, kommt schnell auf weitaus höhere Kosten für alle Familienmitglieder. Die Vertreter von Fox und Universal hingegen vertreten die Ansicht, 50 US-Dollar seien einfach zu viel. Sie schlagen vor, bei einem niedrigeren Preis lieber ein wenig länger auf das Video on Demand-Angebot (VOD) zu warten. Wenn das Werk nach 30 bis 45 Tagen per Stream angeboten wird, soll der Preis dafür nach ihren Vorstellungen bei 30 Dollar liegen.
Die Studios haben dabei mehrere Aspekte im Blick. Einerseits geht es darum, die Online-Piraterie mit diesem Vorgehen einzudämmen. Andererseits müsste man für ein und dasselbe Werk nicht zweimal Geld für Werbung in die Hand nehmen. Sollte der Film schon kurz nach dem Kinostart im Internet erhältlich sein, könnte man die Anzahl der Marketingkampagnen von zwei auf nur noch eine drücken. Disney ist skeptisch. Ihre Animationsfilme sind speziell darauf ausgelegt, auf einer großen Leinwand vorgeführt zu werden. Außerdem laufen die meisten Titel von Disney sehr lange in den Kinos. Auch wenn die heutige Jugend häufig Streaming-Dienste nutzt und die Filme anschauen will, wo immer sie gerade sind, so würde sich Disney mit diesen beiden Angeboten gegenseitig Konkurrenz machen.
Am Ende der zähen Verhandlungen steht eine Übereinkunft aller teilnehmenden Unternehmen. Noch gehen die Vorstellungen über das exklusive Ausstrahlungsrecht der Kinos und die Kosten des VOD-Angebots noch weit auseinander. Die Eigentümer der Kinosäle lassen in den USA im großen Stil das Konsumverhalten ihres Publikums untersuchen, um für die Verhandlungen besser gerüstet zu sein. Sie würden dem Deal nur zustimmen, wenn man bei Einführung des VOD-Angebots die preislich günstigeren Angebote auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Natürlich wären die im Internet legal angebotenen Kinofilme DRM-verschlüsselt, um die illegale Verbreitung zu erschweren
Quelle; tarnkappe
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Vertreter der sechs (statt sieben) größten Filmstudios verhandeln seit etwa einem Jahr über den Wegfall der alten Verwertungskette. Diese sah bislang vor, dass neuen Filmen für eine gewisse Zeit ein exklusives Verwertungsrecht in den Kinosälen vorbehalten war. Erst danach dürfen die Werke per DVD oder Blu-Ray vermarktet und weitaus später, die Ausstrahlungsrechte an Fernsehstationen und Streaminganbieter wie Netflix verkauft werden.
Die Geschäftsführer der Unternehmen sind dabei unterschiedlich flexibel. Warner Bros. CEO Kevin Tsujihara schlug eingangs vor, die Betreiber der Lichtspielhäuser an den Umsätzen zu beteiligen. Aber nur, sofern sie sich damit einverstanden erklären, dass die Kinofilme schon nach 17 Tagen als kostenpflichtiger Stream für 50 US-Dollar angeboten werden. 50 Dollar klingt zwar auf den ersten Blick sehr viel. Wer aber mit der ganzen Familie zum Kino fahren und die Getränke, Nachos, Eis, die Anfahrt, Parkplatzgebühren und die Eintrittskarten bezahlen muss, kommt schnell auf weitaus höhere Kosten für alle Familienmitglieder. Die Vertreter von Fox und Universal hingegen vertreten die Ansicht, 50 US-Dollar seien einfach zu viel. Sie schlagen vor, bei einem niedrigeren Preis lieber ein wenig länger auf das Video on Demand-Angebot (VOD) zu warten. Wenn das Werk nach 30 bis 45 Tagen per Stream angeboten wird, soll der Preis dafür nach ihren Vorstellungen bei 30 Dollar liegen.
Die Studios haben dabei mehrere Aspekte im Blick. Einerseits geht es darum, die Online-Piraterie mit diesem Vorgehen einzudämmen. Andererseits müsste man für ein und dasselbe Werk nicht zweimal Geld für Werbung in die Hand nehmen. Sollte der Film schon kurz nach dem Kinostart im Internet erhältlich sein, könnte man die Anzahl der Marketingkampagnen von zwei auf nur noch eine drücken. Disney ist skeptisch. Ihre Animationsfilme sind speziell darauf ausgelegt, auf einer großen Leinwand vorgeführt zu werden. Außerdem laufen die meisten Titel von Disney sehr lange in den Kinos. Auch wenn die heutige Jugend häufig Streaming-Dienste nutzt und die Filme anschauen will, wo immer sie gerade sind, so würde sich Disney mit diesen beiden Angeboten gegenseitig Konkurrenz machen.
Am Ende der zähen Verhandlungen steht eine Übereinkunft aller teilnehmenden Unternehmen. Noch gehen die Vorstellungen über das exklusive Ausstrahlungsrecht der Kinos und die Kosten des VOD-Angebots noch weit auseinander. Die Eigentümer der Kinosäle lassen in den USA im großen Stil das Konsumverhalten ihres Publikums untersuchen, um für die Verhandlungen besser gerüstet zu sein. Sie würden dem Deal nur zustimmen, wenn man bei Einführung des VOD-Angebots die preislich günstigeren Angebote auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Natürlich wären die im Internet legal angebotenen Kinofilme DRM-verschlüsselt, um die illegale Verbreitung zu erschweren
Quelle; tarnkappe