Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits akt

AW: Sky V14 EMM Sammelliste- Laber Thema

Mal so in den Raum gestellt, erst jetzt wird der Druck was zu unternehmen in Gang kommen. In der Not ist oft die Rettung am nächsten.

Gesendet von meinem ZP990+ mit Tapatalk
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

die tauschen doch schon bald 2 Jahre die Karten. Da können doch nicht mehr viele S02 im Dienst sein. Mich haben die auch vollkommen sinnlos getauscht. obwohl ich zum 1.12. gekündigt habe. So wie es aussieht, hätten die mir auch die S02 so lange lassen können, und vielen anderen auch. Somit hätten mehr Kapazitäten frei und weniger Kunden mit ärger gehabt. Aber dazu müsste ja dort bei sky einer mitdenken!
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

In alten AGB stand nichts zum Wechsel der Verschlüsselung, dies kam mit den neun AGB 12/2014 hinzu. 1.5.1 erlaubt den Wechsel der Verschlüsselung, wenn es zumutbar ist und nicht zu Programmausfall führt.
Nach 1.5.2 darf Sky beim Verschlüsselungswechsel dann die Smartcard und/oder die endlichen Receiver austauschen (also Eigentum von Sky).

Das bedeutet, ein Tausch von kundeneigenen Receivern entfällt nach AGB.

Daneben gibt es 1.4.4 (oder 1.3.5) schon seit Jahren in den AGB. Danach ist das Bairisch (Zuordnen) einer Smartcard an einen Receiver möglich durch Sky.
Aber von Leihgerät steht da n nichts. Das Pairing erfolgt vielmehr mit dem in den Kunden Daten hinterlegten Receiver, sofort oder am Tag X. Daher sollte man vermeiden, ein Leihgerät von Sky anzunehmen, und wer ein solches hat, sollte es jetzt zurücksenden, denn eine Pflicht zur Nutzung eines solchen Leihgeräts ist nirgendwo formuliert.

Daher ist die Lösung gegen Sky zum einen die technische Seite: derzeit ein Sky-Modul irgendwann anfordern, wenn man sonst kein Bild mehr hat, dann kommt es auch kostenlos. Das Sky-Modul in bestimmten Linuxrecnivern mit weniger Restriktionen nutzen.

Der andere Weg ist der Rechtsweg. Wer selbst nicht klagen will (Info per PN), der kann abwarten, wie drei laufende Verfahren dazu ausgehen. Bis Jahresende muss aber mindestens wohl gewartet werden, ein Eilverfahren ist aber auch anhängig. Abwarten ;)

(Dabei auch Klärung Sonderkündigungsrecht des Kunden und auch Klärung, inwieweit überhaupt AGB gelten bei telefonischen Abo-Verträgen. Wüste nicht, wie da AGB wirksam vereinbart worden sein sollen?!)
(Dass Sky Verträge kündigen darf, ist natürlich auch richtig, aber nur ordentlich zum Laufzeitende, also bei vielen im Jahr 2017; solange wäre Pairing 2 ausgebremst.)
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Warum sollten die warten bis S02 raus ist? Alle die schon neue Harware haben würde es nach Skylogik (außer die nicht erwünschten Receiver) nicht treffen, und für S02 ist ja noch die Nagra am laufen. Dort würde das pairing ja nicht greifen. Warum sollte Sky also warten. Versteh ich nicht.
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Mitte November soll nach Sky-Info Umschaltung auf DVB-S2 erfolgen, so dass SD-Receiver nicht mehr für Sky nutzbar wären. Es macht Sinn, bis dahin alle S02 in V14 getauscht zu haben, da man sonst einzelnen Kunden mit S02-Vertrag ohne HD passende Nagra-HD-Receiver stellen müsste. Da ist ein Tausch in V14/Leihgerät logischer, zumal Nagra bis Ende 2015 nach Sky-Info auch endet.
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Diese Kunden haben bis dahin noch Ihre Receiver, sollten also solange noch sehen können.
Das einzige was ich da vermute ist das die Verträge mitgenommen werden, soviel wie es sky schafft.
Ansonsten hätte schon lange game over sein müssen.
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Denke am Ende diesen Jahres wird es für alle dunkel außer im Sky Receiver und CI+ Modul.

Man sollte sich leider damit abfinden das unser schönes Hobby dem Ende engegen geht.

Gruß Steffen
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Mein Vertrag wurde 2015 um 12 Monate verlängert, ausdrücklich mit eigenem Receiver, nicht Leihgerät. Wieso sollte Sky den Vertrag nicht erfüllen müssen? Vertrag ist Vertrag! Meine V14 sind ungepairt und ohne Blocken. Womit auch pairen, hab ja kein Leihgerät angenommen und nicht im Kundencenter.
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Nein ich sehe es aber real
 
AW: Bezieht sich diese Aussage nur auf eine erneute Aktivierung oder wird man bereits

Ich hab seit 2013 Vertrag mit "Kundengerät" schriftlich fixiert unter "Seriennummer", damals zur S02. Sogenannter Smartcard-Only-Vertrag.
Im Juli 2015 unter sky.de "Abo erweitern" ein Paket zugebucht und wurde online im System gefragt, ob ich auch einen Receiver zubuchen möchte, einen Leihreceiver. Ich klickte Option "Nein, danke, nutze eigenen Digital-Receiver" an. Sky weiß, dass ich keinen Leihreceiver bisher nutze, bot aber diese Chance. Hab alles mit Screenshot gesichert.
Auftragsbestätigung für neuen Vertrag (mit neuer Laufzeit) kam, ohne Hinweis auf verbindliche Hardware.
Wasserdicht. Jetzt kam natürlich Sky und will Leihgerät nachschieben, is' nich'
 
Zurück
Oben