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In einem aktuellen Urteil vom 23.10.2024 (Az. I ZR 112/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klare Anforderungen an Online-Marktplätze gestellt.Demnach gelten für Plattformen wie Ebay oder Amazon ähnliche Haftungsgrundsätze wie für Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen.
Eine Entscheidung des BGH zur Haftung von Online-Marktplätzen für Urheberrechtsverletzungen hat richtungsweisende Auswirkungen.
Das Urteil erweitert die Haftungsgrundsätze für Plattformbetreiber und fordert klare Prüfpflichten.
Diese Entscheidung folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der bereits 2021 ähnliche Maßstäbe für Plattformen wie YouTube oder Uploaded festgelegt hat.
Unerlaubte Verwendung von Fotos auf Online-Verkaufsplattform beschäftigte den BGH
In einem konkreten Fall klagte ein Fotograf aus Großbritannien gegen einen Drittanbieter, der sein urheberrechtlich geschütztes Bild „Manhattan Bridge“ ohne Zustimmung auf einer deutschen Online-Handelsplattform nutzte.Obwohl der Fotograf den Betreiber der Plattform abmahnte und ein Foto entfernt wurde, folgte dennoch eine Klage Jahre später.
Der Fotograf forderte Schadensersatz, die Löschung der rechtswidrigen Inhalte und die Sperrung ähnlicher Angebote, die seine Fotos verwendet hatten.
Der Rechtsstreit ging bis zum BGH.
Rechtsprechung für Sharehoster gilt auch für Online-Marktplätze
Der BGH entschied, dass der Betreiber des Online-Marktplatzes unzureichend auf die Abmahnung reagiert hatte und präventive Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verletzungen versäumt hatte.Nach Kenntnis von Rechtsverletzungen sind Plattformbetreiber verpflichtet, ähnliche Verstöße zu unterbinden.
Plattformbetreiber müssen technisch und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen ergreifen, um weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.
BGH entscheidet: Nach Kenntnis haften Online-Marktplätze für fremde Urheberrechtsverletzungen
Der BGH urteilte, dass die Haftungsgrundsätze für Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen auch auf Online-Marktplätze übertragbar sind.Betreiber von Online-Marktplätzen müssen nach einem klaren Hinweis auf Rechtsverletzungen ähnliche Angebote überprüfen und rechtswidrige Inhalte entfernen oder sperren.
Es muss jedoch beachtet werden, dass die Prüfpflicht des Plattformbetreibers sich in der Regel nur auf gleichartige Angebote erstreckt und nicht auf alle Darstellungen des urheberrechtlich geschützten Werks.