Ich zerbreche mir aktuell den Kopf über Blitzschutz der Sat Anlage bei unserem Neubau. Unsere Schüssel ist eigentlich im sicheren Bereich, ...
Klingt ähnlich wie ein bisschen schwanger?
Wenn Antennen und auch deren Leitungen rechtwinklig gegen die Dachkante gemessen ≥ 2,00 m Distanz einhalten und weniger als max. 1,5 m von Fassaden abstehen, befinden sie sich formal in als sicher angenommenen Bereichen, wo sie von blitztromtragfähiger Erdung mit 16 mm² Cu, 25 m² Alu oder 50 mm² St/tZn befreit sind. Jede Kette ist nur so stark wie das schwächste Glied. Diese Binsenweisheit wird aber speziell bei Erdungsleitern aus 16 mm² Cu bei den Verbindern und den HES nicht nur von Laien ständig ausgeblendet.
Nach Prüfnorm zertifiziertes Klasse H-Material trifft man selten an, weshalb selbst Antennenerdungen von den wenigen Fachbetrieben, welche noch vertragstreu ein VDE-Auswahlbo vorweisen können, mehr Dekoration als echter Schutz sind. "Beliebt" ist auch aus optischen Gründen die Montage von Fassadenantennen oder Leitungen neben metallischen Fallrohren, von denen im Falle eines Einschlags Blitzströme überspringen können.
... aber da es bei uns in der Mietwohnung wiederholt eingeschlagen hat, würde ich da gerne was vorsehen.
Blitzschutz erfordert stets ein Gesamtkonzept und darf sich nicht nur auf Antennen mit oder auch ohne Erdungspflicht fokussieren. Wo hat es denn schon mehrfach eingeschlagen? Mit der Erdung einer nicht erdungspflichtigen Antenne macht man andere Einfallstore nicht dicht.
Die Schüssel soll ja auf kürzestem Weg an die Gebäude Erde. Leider geht das bei mir nicht. Ich hab ein 25er Leerrohr von der Schüssel zum Technikraum liegen (direkt neben den Sat Kabeln). Kann ich da eine 16mm² Erde durchziehen bis zum Sicherungskasten und diese da auf die Erdschiene auflegen? Von da aus geht es dann mit 16mm² zur Erdklemme im Keller.
Erdungsleiter erdungspflichtiger Antennen sind von konzessionierten Elektrofachkräften durchgehend blitzstromtragfähig an der HES oder mit HES verbundenenen Erdern und nirgendwo sonst anzuklemmen. Sofern PE und N definitiv nur an der HES miteinander verbunden sind, dürfen seit aktueller IEC 60728-11:2007
nicht blitzstrombelastete PA-Leiter - z. B. bei Wohnungsübergabepunkten - auch gegen den Wohnungs-PE vermascht werden.
Blitzschutz von Gebäuden wie auch Antennenerdungen sind in erster Linie Brandschutzmaßnahmen. Auch bei primär senkrecht und außen auf kurzem Weg ohne gefährliche Näherungen an eigene Anschlussfahnen abgeführte Direkterdungen werden noch immer Teilblitzströme in die Antennenleitungen und daran angeschlossenen Endgeräte und von da weiter in die Energie- und TK-Netze eingekoppelt. Daher wird seit Jahrzehnten empfohlen Antennen mit getrennten Fangstangen gegen Direkteinschläge zu wappnen.
Der Glaube, dass ein parallel zu den Antennenleitungen quer durchs Haus geführter Erdungsleiter weniger Blitzstromeinkopplungen ergibt, hat was von VOODOO. Daher einmal mehr ein Zitat aus der VDE-Schriftenreihen Nr. 6 von 2005:
Loidiller" schrieb:
Zu 11.3.3 Erdungsleiter
Grundsätzlich ist die Verlegung von Erdungsleitungen außerhalb von Gebäuden vorzuziehen. Dadurch wird die Gefahr eines Überschlags von der Erdungsleitung auf Installationen und Metallteile im Gebäude bestmöglich vermieden.
...
Gewarnt werden muss vor der gemeinsamen Führung der Erdungsleitung mit anderen Leitungssystemen wie Stromversorgung, Antennenkabel usw. ...
Trotz dieser Warnung von 2005 und einem 2012 im deutschen Normengremium gefassten Beschluss Außenableitung vorzuschreiben, wurde Innenableitung in der IEC 60728-11:2016 noch immer nicht verboten. Erdungsleiter exponierter Antennen werden daer - wenn überhaupt - überwiegend wider Physik und Vernunft mit gefährlichen Näherungen als Blitzeinleiter durchs Haus geführt.