Das Bundeskartellamt untersucht in einem Verwaltungsverfahren, ob die Kooperation der Unternehmen Sky Deutschland und Perform (mit dem Streamingdienst DAZN) zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist, teilte das Bundeskartellamt am 16. Oktober mit.
Sky habe bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgefĂŒhrten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte fĂŒr den Zeitraum 2018-2021 die Rechte zur Ausstrahlung sĂ€mtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 werde die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt.
Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamtes: âMit der laufenden Saison der Champions League hat sich fĂŒr die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geĂ€ndert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschrĂ€nkt hat.â
Sky ist der fĂŒhrende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt daher unter UmstĂ€nden besonderen kartellrechtlichen BeschrĂ€nkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen. DarĂŒber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch ĂŒber den Verbreitungsweg Internet (OTT) zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern kommt eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte WettbewerbsbeschrĂ€nkung in Betracht.
Quelle; INFOSAT
Sky habe bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgefĂŒhrten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte fĂŒr den Zeitraum 2018-2021 die Rechte zur Ausstrahlung sĂ€mtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 werde die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt.
Andreas Mundt, PrĂ€sident des Bundeskartellamtes: âMit der laufenden Saison der Champions League hat sich fĂŒr die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geĂ€ndert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschrĂ€nkt hat.â
Sky ist der fĂŒhrende Anbieter von Pay-TV in Deutschland und unterliegt daher unter UmstĂ€nden besonderen kartellrechtlichen BeschrĂ€nkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen. DarĂŒber hinaus sind bestimmte Spiele auch deutscher Vereine jetzt nur noch ĂŒber den Verbreitungsweg Internet (OTT) zu sehen. Im frei empfangbaren Fernsehen sind gar keine Spiele der Champions League mehr zu sehen. Auch insofern kommt eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte WettbewerbsbeschrĂ€nkung in Betracht.
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