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Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Lünen - Der Receiverhersteller Dream Multimedia sieht sich von der einstweiligen Verfügung gegen Zehnder nicht betroffen, die Premiere gegen das Unternehmen wegen voreingestellten Hacker-Boxen erwirkt hatte.

Dies teilte ein Sprecher von Dream Multimedia gegenüber DIGITAL FERNSEHEN mit. "Da wir keine Set-Top-Boxen mit eingebauten Emulatoren anbieten, betrifft uns das Urteil nicht".

Auf die Frage, ob Dream Multimedia in Zukunft Sicherheitsmaßnahmen ergreifen wird, um seine auf dem offenen Betriebssystem Linux basierenden Geräte gegen Emulatoren, die von außen programmiert werden, zu schützen, hieß es: Es sei nicht im Sinne des Unternehmens, "den TV-Zuschauer zu gängeln, indem wir ihm z. B. vorschreiben, was er privat aufzeichnen darf und was nicht. Mit den Dreamboxen wollen wir dem Zuschauer Zugang zu den mannigfaltigen - wohlgemerkt legalen - Möglichkeiten der digitalen TV-Welt geben, in dem Fernsehen nicht mehr einfach nur 'TV-Gerät einschalten und fernsehen' ist."

Gegen Händler, die Geräte vorab patchen, um einen besseren Umsatz zu generieren, schütze sich Dream Multimedia, indem das Unternehmen nur mit Unternehmen zusammenarbeite, die das nötige Know-how und die Service-Erfahrung hätten. Das Unternehmen wolle seine Kunden nicht kriminalisieren.

Vor dem Landgericht Hamburg hatte der Münchner Sender Premiere eine einstweilige Verfügung gegen den Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" erwirkt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Quelle: digitalfernsehen
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Vielleicht sollte man auch mal eine Einstweilige Verfügung gegen schlechte Presse / Berichterstattung erwirken. :24:

  1. Ist vllt. Dream Multimedia noch nicht betroffen (das nächste "Opfer" ??? )
  2. Handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern eine vorläufige EV
  3. Ist der Beweis, dass Zehnder gepatchte Receiver vertreibt, noch nicht gegeben, da entspr. Gutachten fehlen
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Da Zehnder oder welcher Hersteller auch immer die Emus nicht voreinstellt, sehe ich das Urteil als larifari an und Zehnder oder wer auch immer werden schon wissen, wie sie sich dagegen wehren. Ist doch vollkommener Blödsinn!
Wenn einer nen Porsche kauft und sich einen VW Motor einbaut, wird Porsche auch nicht verklagt, dass sie ihren Motorraum so bauen, dass jederzeit ein VW Motor eingebaut werden kann!
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Ohne Pressefreiheit ist aber auch schlecht ;)
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Da Zehnder oder welcher Hersteller auch immer die Emus nicht voreinstellt, sehe ich das Urteil als larifari an und Zehnder oder wer auch immer werden schon wissen, wie sie sich dagegen wehren. Ist doch vollkommener Blödsinn!
Wenn einer nen Porsche kauft und sich einen VW Motor einbaut, wird Porsche auch nicht verklagt, dass sie ihren Motorraum so bauen, dass jederzeit ein VW Motor eingebaut werden kann!

Sehr gute Umschreibung....

Im Grunde betrifft das Urteil eh nur die Rechtsabteilungen und viel viel Papier........
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Ich denke, wenn Pre.. gegen Zender eine einstweilige Verfügung erwirken kann, dann werden die über kurz oder lang auch auf andere Hersteller patchbarer Boxen gehen und versuchen, auch hier über den Klageweg den Verkauf zu stoppen.
Schau mer mal
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Ich denke, wenn Pre.. gegen Zender eine einstweilige Verfügung erwirken kann, dann werden die über kurz oder lang auch auf andere Hersteller patchbarer Boxen gehen und versuchen, auch hier über den Klageweg den Verkauf zu stoppen.
Schau mer mal

Das sehe ich auch so.

Sollte es tatsächlich später mal zu einem negativen Urteil für Zehnder kommen, hätte das sozusagen den Charakter eines Musterprozesses.

Dann gehts den anderen auch an den Kragen.

Zum Glück gabs ja noch kein Urteil... und bis dahin wird auch noch viiiieeeel Zeit vergehen in den Mühlen der Rechtsprechung...

Die Chance für einen Sieg schätzt PW wohl selbst als nicht so hoch ein, sonst hätte man gleichzeitig weiter EV's gegen andere Hersteller/Vertreiber angestrebt.
Ein Unterliegen gegen Zehnder kann sich PW noch leisten... aber wenn noch weitere ins Spiel kämen ?

Es bleibt also spannend :21:
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

hmmm ob die sich dann auch selber verklagen ???

also ich mein ja nur mal so ... premiere vertickerte damals ja auch seine Dboxen ( hab ja soeine von denen ) ergo müsste premiere doch sich selbst verklagen weil die ja die patchbaren dboxen in den handel gebracht haben
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

Hi.

Wenn die DM verklagen, müssten die sich auch selber verklagen.
Die haben doch selber die DBOX-en verkauft. :24:
Auch noch als schon lange bekannt war was man mit denen machen kann wurden Abo's weiter mit diesen Rec. angeboten.
Für Laien etwas kompliziert, fürn Experten in 10 min umgebaut.
Die selber haben andere Hersteller auf die Idee gebracht, weil nicht jeder Lust hatte mit der olen BetaNova zu gucken. Alles vorhanden, nichts möglich. DM hat die Szene beobachtet und sich dem Kundenwunsch angepasst. Auch ohne den Emu ist es eine Dreambox weil sie einen Netzwerkanschluss hat, starken Prozessor und Linuxtauglich ist. Wieso bieten die nicht solche Boxen mit abo an? Ich würde noch eins nur wegen der Dream abschliessen :21:
Habe bei Zehnder mal vorbeigeschaut und auf der Seite sind die patchbaren "nicht mehr lieferbar".
Wie ich aus den Anleitungen hier bei uns ersehen konnte, ist es doch wie bei fast jedem anderen dieser "Baumarkt"-Receiver. Wo ist denn da der Emu drin, wenn ich noch alles dafür aufspielen muss? Oder hat Zehnder wirklich Dinger verkauft wo nur noch die Fernbedienung nötig war? Das wäre Dummheit. Ansonsten müssten die fast alle Hersteller verklagen, weil jeder von denen mindestens einen patchbaren im Sortiment hat. Die sind bescheuert, mal klagen sie gegen die "Piraten" mal gegen die Industrie, statt eine vernünftige Verschl. einzuführen. Dann haben die keine Schwarzgucker, aber die Abozahlen werden auch nicht dadurch höher, weil alle sitzen und warten das es wieder geht :24::24::24:



gruss
 
AW: Dream: Einstweilige Verfügung gegen Hackerboxen betrifft uns nicht

hmmm ob die sich dann auch selber verklagen ???

also ich mein ja nur mal so ... premiere vertickerte damals ja auch seine Dboxen ( hab ja soeine von denen ) ergo müsste premiere doch sich selbst verklagen weil die ja die patchbaren dboxen in den handel gebracht haben

Zwei Doofe, ein Gedanke :24: Hast weniger Zeit gebraucht:21:
 
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