Sehr geehrter Herr XXXXXX,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Eingabe zur Kenntnis an die zuständige Beschlussabteilung weitergeleitet haben. Die Kollegen werden nun auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) prüfen, ob und ggf. inwieweit hinreichende Anhaltspunkte für einen Kartellrechtsverstoß vorliegen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass über E-Mail nur informelle Kontakte möglich sind.
Formelle Erklärungen, insbesondere Erklärungen bezüglich Verwaltungsverfahren, Bußgeldverfahren und vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, können auf diesem Wege nicht abgegeben werden und sind schriftlich an das Bundeskartellamt zu übermitteln.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
____________________________________________
Du musst angemeldet sein, um Bilder zu sehen.
Bundeskartellamt
Presse, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Germany
Tel.:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
Fax:
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
E-Mail:
info@bundeskartellamt.bund.de