Der Drucker-Hersteller Epson zieht einmal mehr die Kritik von verschiedenen Seiten auf sich, weil er ein ziemlich problematisches Update für seine Produkte veröffentlichte. Die Schließung von Sicherheitslücken ist dabei an eine Einschränkung der Nutzbarkeit der Drucker gekoppelt - der Anwender muss sich hier also für ein Übel entscheiden.
Nach der Installation der neuen Firmware lassen sich die Geräte nur noch mit originalen Tintenpatronen des Herstellers betreiben, Alternativen von Drittanbietern werden blockiert, berichtet das US-Magazin Motherboard. Es ist keine sonderlich neue Sache, dass die Drucker-Produzenten versuchen, Patronen aus anderen Quellen auszuschließen - immerhin verdienen sie vor allem am Verkauf von Verbrauchsprodukten ihr Geld. Doch ist eine Koppelung dessen an Systemupdates höchst problematisch.
In der Praxis dürfte das schlicht dazu führen, dass alle Nutzer, die ihre Geräte weiterhin vergleichsweise günstig verwenden wollen, auf die Installation von Sicherheits-Patches verzichten. Das ist insbesondere in einer Zeit, in der die Betreiber von Botnetzen sich auf vernetzte Systeme abseits des klassischen Computers konzentrieren, höchst fahrlässig und wird vom Gerätehersteller auch noch befördert.
EFF sieht Wettbewerbsverzerrung
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat sich der Sache in den USA jetzt angenommen, kann aber auf Grundlage eines Ansatzes zur IT-Sicherheit nicht viel tun. Daher attackiert man Epsons verhalten jetzt über das Verbraucherschutzrecht. Die Bürgerrechtsorganisation schickte bereits eine Stellungnahme an den texanischen Staatsanwalt Ken Paxton und argumentiert, dass Epsons Vorgehen leicht als Irreführung bezeichnet werden kann - denn offen kommuniziert wird die Blockade de Drittanbieter-Patronen nicht.
Seitens der EFF betont man weiter, dass der Verbraucher durch die Maßnahme gezwungen werde, die teureren Patronen des Geräteherstellers zu verwenden und mit dieser künstlichen Beschneidung der Wahlmöglickkeiten ein Wettbewerb im Bereich der Verbrauchsprodukte unterbunden wird. Die Organisation sucht nun nach betroffenen Nutzern in anderen Bundesstaaten, um dort in deren Namen ähnliche Beschwerden bei den Staatsanwaltschaften einreichen zu können.
Quelle; winfuture
Nach der Installation der neuen Firmware lassen sich die Geräte nur noch mit originalen Tintenpatronen des Herstellers betreiben, Alternativen von Drittanbietern werden blockiert, berichtet das US-Magazin Motherboard. Es ist keine sonderlich neue Sache, dass die Drucker-Produzenten versuchen, Patronen aus anderen Quellen auszuschließen - immerhin verdienen sie vor allem am Verkauf von Verbrauchsprodukten ihr Geld. Doch ist eine Koppelung dessen an Systemupdates höchst problematisch.
In der Praxis dürfte das schlicht dazu führen, dass alle Nutzer, die ihre Geräte weiterhin vergleichsweise günstig verwenden wollen, auf die Installation von Sicherheits-Patches verzichten. Das ist insbesondere in einer Zeit, in der die Betreiber von Botnetzen sich auf vernetzte Systeme abseits des klassischen Computers konzentrieren, höchst fahrlässig und wird vom Gerätehersteller auch noch befördert.
EFF sieht Wettbewerbsverzerrung
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat sich der Sache in den USA jetzt angenommen, kann aber auf Grundlage eines Ansatzes zur IT-Sicherheit nicht viel tun. Daher attackiert man Epsons verhalten jetzt über das Verbraucherschutzrecht. Die Bürgerrechtsorganisation schickte bereits eine Stellungnahme an den texanischen Staatsanwalt Ken Paxton und argumentiert, dass Epsons Vorgehen leicht als Irreführung bezeichnet werden kann - denn offen kommuniziert wird die Blockade de Drittanbieter-Patronen nicht.
Seitens der EFF betont man weiter, dass der Verbraucher durch die Maßnahme gezwungen werde, die teureren Patronen des Geräteherstellers zu verwenden und mit dieser künstlichen Beschneidung der Wahlmöglickkeiten ein Wettbewerb im Bereich der Verbrauchsprodukte unterbunden wird. Die Organisation sucht nun nach betroffenen Nutzern in anderen Bundesstaaten, um dort in deren Namen ähnliche Beschwerden bei den Staatsanwaltschaften einreichen zu können.
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