Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat vor dem Obersten Gericht Neuseelands eine Niederlage erlitten: Das Gericht lehnte einen Einspruch des gebürtigen Deutschen ab, er bekommt keinen Komplettzugriff auf die gegen ihn in den USA vorliegenden Beweise.
Das höchste Gericht Neuseelands hat heute einen Einspruch von Kim Dotcom abgewiesen, der für dessen Verteidigungsstrategie eine große Bedeutung gehabt hat bzw. hätte. Die Höchstrichter stellten fest, dass die US-amerikanische Staatsanwaltschaft die gegen ihn vorliegenden Beweise nicht zur Gänze offenlegen müsse, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.
Damit bestätigte das Supreme Court eine Entscheidung aus der vorhergehenden Instanz, wonach es für die US-Behörden ausreichend sei, eine Zusammenfassung des Beweismaterials zu liefern. Kim Dotcom wollte die kompletten Dokumente für das gegen ihn laufende Auslieferungsverfahren nutzen, diese stammen aus den Anfang 2012 beschlagnahmen Festplatten und Rechnern.
In erster Instanz hatte Dotcom Recht bekommen, seither aber diesbezüglich nur Niederlagen kassiert. Dotcom-Anwalt Ira Rothken sagte, dass die heutige Entscheidung "ziemlich robust" sei, man muss die Niederlage also wohl oder übel akzeptieren.
Auch Durchsuchungsbefehl war rechtens
Damit geht die Niederlagen-Serie für den in der Megaupload-Causa Hauptangeklagten weiter, anfangs konnte sich Kim Dotcom über einige Etappensiege freuen. Dazu zählte unter anderem die Feststellung, dass der massive Polizeieinsatz im Januar 2012 nicht rechtens gewesen sein soll, da der damals ausgestellte Durchsuchungsbefehl zu vage formuliert war.
Mitte Februar 2014 hat ein neuseeländisches Berufungsgericht diese Entscheidung aber wieder umgedreht. Der Durchsuchungsbefehl habe zwar gewisse "Mängel" gehabt, diese seien aber nicht schwerwiegend genug, um das gesamte Vorgehen der Behörden in Frage zu stellen.
Quelle: winfuture
Das höchste Gericht Neuseelands hat heute einen Einspruch von Kim Dotcom abgewiesen, der für dessen Verteidigungsstrategie eine große Bedeutung gehabt hat bzw. hätte. Die Höchstrichter stellten fest, dass die US-amerikanische Staatsanwaltschaft die gegen ihn vorliegenden Beweise nicht zur Gänze offenlegen müsse, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.
Damit bestätigte das Supreme Court eine Entscheidung aus der vorhergehenden Instanz, wonach es für die US-Behörden ausreichend sei, eine Zusammenfassung des Beweismaterials zu liefern. Kim Dotcom wollte die kompletten Dokumente für das gegen ihn laufende Auslieferungsverfahren nutzen, diese stammen aus den Anfang 2012 beschlagnahmen Festplatten und Rechnern.
In erster Instanz hatte Dotcom Recht bekommen, seither aber diesbezüglich nur Niederlagen kassiert. Dotcom-Anwalt Ira Rothken sagte, dass die heutige Entscheidung "ziemlich robust" sei, man muss die Niederlage also wohl oder übel akzeptieren.
Auch Durchsuchungsbefehl war rechtens
Damit geht die Niederlagen-Serie für den in der Megaupload-Causa Hauptangeklagten weiter, anfangs konnte sich Kim Dotcom über einige Etappensiege freuen. Dazu zählte unter anderem die Feststellung, dass der massive Polizeieinsatz im Januar 2012 nicht rechtens gewesen sein soll, da der damals ausgestellte Durchsuchungsbefehl zu vage formuliert war.
Mitte Februar 2014 hat ein neuseeländisches Berufungsgericht diese Entscheidung aber wieder umgedreht. Der Durchsuchungsbefehl habe zwar gewisse "Mängel" gehabt, diese seien aber nicht schwerwiegend genug, um das gesamte Vorgehen der Behörden in Frage zu stellen.
Quelle: winfuture