Ein 27-jähriger Mann aus dem baden-württembergischen Welzheim soll neben dem Falschgeldhandel innerhalb von vier Jahren einen Schaden von 38.000 EUR verursacht und die Verkäufer hochwertiger Laptops in Serie betrogen haben. Der Angeklagte muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart hat ihn laut aktueller Medienberichte vergangenen Dienstag verurteilt. Wir haben über den Fall schon einmal ausführlich berichtet.
Die 17. Strafkammer des Landgerichts (LG) Stuttgart urteilte gestern in einem Fall von Falschgeldhandel, gewerbsmäßigem Betrugs und Computerbetrugs. Einem 27-Jährigen aus dem Luftkurort Welzheim warf man vor, sich im Darknet falsche Identitäten samt Kontodaten verschafft zu haben. Diese missbrauchte er für Warenbestellungen. Zudem kaufte er im Darknet gefälschte 50-Euro-Scheine und brachte sie in Umlauf. Gemäß Urteil zogen diese Vergehen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach sich, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.
Täter brachte Falschgeld durch eBay-Käufe in Umlauf
Zum Prozess-Auftakt dauerte alleine die Verlesung der Anklageschrift volle zwei Stunden, die ein hohes Maß an krimineller Energie zutage fördern sollte. Demnach habe der Angeklagte im Darknet seit Herbst 2016, ca. 132 täuschend echt aussehende, gefälschte 50-Euro-Scheine für zwölf Euro das Stück, bei einem niederländischen Anbieter gekauft. Anschließend bestellte er Waren bei eBay. Der 27-Jährige gab an, für einen Teil des Geldes unter falschem Namen bei eBay ein Smartphone für 950 Euro, sowie PC-Hardware im Wert von 850 Euro erworben zu haben. Zu den vereibarten Treffpunkten bezahlte der Angeklagte die Waren stets in bar mit besagtem Falschgeld. Der Betrug fiel erst auf, als die Warenverkäufer das Geld bei einer Bank einzahlen wollten. Die Geschädigten besaßen allerdings keinen Klarnamen, den sie bei der Polizei hätten angeben können.
Warenbestellungen mit falschen Angaben
Zudem soll der Angeklagte zwischen 2014 und 2018 im Internet in ca. 300 Fällen, mit falschem Namen und den dazu gehörigen Kontodaten, auf fremde Rechnung Waren bestellt haben. Wenn die Geschädigten die Bestellungen nicht rechtzeitig bemerkten, um sie zu stornieren, holte der Täter die Waren mit gleichfalls gefakten Identitäten an Packstationen im Rems-Murr-Kreis (bei Waiblingen / Baden-Württemberg) ab. Die Liste seiner Warenbestellungen war nach Angaben der Staatsanwaltschaft schier endlos lang. Die Auswahl der bestellten Produkte klingt dabei wahllos: Darunter befanden sich Notebooks, Spielkonsolen, Tablet-PCs, Computerzubehör, Grafikkarten, PC-Games und sogar Besteck-Garnituren, Wasserkocher, eine Spiegelreflexkamera, Marken-Klamotten, bis hin zu Büstenhaltern, String-Tangas und Parfüm. Offenbar geschah der Einkauf wahllos, um die Produkte entweder selbst zu benutzen oder zu verkaufen. Der Mann verursachte auf diese Weise nachweislich einen Schaden von fast 44.000 Euro, den allerdings die Familie des Angeklagten bereits beinahe gänzlich beglichen hat.
Offensive Bestellungen überführten den Täter
Gerade diese auffällige Bestellmethode führte schließlich auch auf die Spur des Betrügers. Demnach wandte sich ein vom Verurteilten bevorzugter Elektronikfachhandel an die Polizei. Darauf folgende Recherchen führten zu einer Packstation in Murrhardt, wohin einige der Lieferungen adressiert waren. Diese observierte die Polizei anschließend. Als der Angeklagte mit dem Auto seiner Mutter dort ein Paket abholte, gelang es ihn festzunehmen.
Falschgeldhandel flog bei Hausdurchsuchung auf
Bei der darauf folgenden Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus, die eigentlich anlässlich des gewerbsmäßigen Betrugs stattfand, entdeckte die Polizei eine Spur, die zudem auf den Falschgeldhandel hindeutete und den 27-Jährigen auch diesbezüglich überführte. Sie fanden einen im Schreibtisch aufbewahrten Falschgeldschein. Dieser trug eine, der Polizei schon bekannte, immer gleiche Nummer einer Falschgeldserie.
Fall mit hohem Ausmaß an „krimineller Energie und Expertise“
Gemäß Einschätzung des LG Stuttgart handelt es sich bei dem Fall um ein hohes „Ausmaß an krimineller Energie und Expertise“, das der Angeklagte an den Tag legte. Er selbst gab an, sich bei allem „wahrscheinlich gar nichts“ gedacht zu haben. Das ließ dem Gericht einigen Raum für erhebliche Zweifel. Die Vorsitzende Richterin brachte das auch deutlich zum Ausdruck: „Sie scheinen sich der Dimensionen der Sache noch immer nicht bewusst zu sein. Allein für die Falschgelddelikte sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.“
Für Falschgeldhandel & Cybercrime muss Angeklager dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte ursprünglich eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hielt jedoch einen Freiheitsentzug von vier Jahren und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen. Die Vorsitzende Richterin wies in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass man ihm bei den nachgewiesenen Straftaten auch für fünf oder mehr Jahre hätte wegsperren können. Nur aufgrund seines umfassenden Geständnisses habe man ihm eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zugesprochen. Die Freiheitsstrafe wird mit der Untersuchungshaft verrechnet. Der Verurteilte befindet sich bereits seit Juni 2019 in U-Haft.
Da keine Seite Einspruch erhoben hat, wurde das Urteil bereits am gestrigen Dienstag rechtskräftig.
Quelle; tarnkappe
Die 17. Strafkammer des Landgerichts (LG) Stuttgart urteilte gestern in einem Fall von Falschgeldhandel, gewerbsmäßigem Betrugs und Computerbetrugs. Einem 27-Jährigen aus dem Luftkurort Welzheim warf man vor, sich im Darknet falsche Identitäten samt Kontodaten verschafft zu haben. Diese missbrauchte er für Warenbestellungen. Zudem kaufte er im Darknet gefälschte 50-Euro-Scheine und brachte sie in Umlauf. Gemäß Urteil zogen diese Vergehen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten nach sich, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet.
Täter brachte Falschgeld durch eBay-Käufe in Umlauf
Zum Prozess-Auftakt dauerte alleine die Verlesung der Anklageschrift volle zwei Stunden, die ein hohes Maß an krimineller Energie zutage fördern sollte. Demnach habe der Angeklagte im Darknet seit Herbst 2016, ca. 132 täuschend echt aussehende, gefälschte 50-Euro-Scheine für zwölf Euro das Stück, bei einem niederländischen Anbieter gekauft. Anschließend bestellte er Waren bei eBay. Der 27-Jährige gab an, für einen Teil des Geldes unter falschem Namen bei eBay ein Smartphone für 950 Euro, sowie PC-Hardware im Wert von 850 Euro erworben zu haben. Zu den vereibarten Treffpunkten bezahlte der Angeklagte die Waren stets in bar mit besagtem Falschgeld. Der Betrug fiel erst auf, als die Warenverkäufer das Geld bei einer Bank einzahlen wollten. Die Geschädigten besaßen allerdings keinen Klarnamen, den sie bei der Polizei hätten angeben können.
Warenbestellungen mit falschen Angaben
Zudem soll der Angeklagte zwischen 2014 und 2018 im Internet in ca. 300 Fällen, mit falschem Namen und den dazu gehörigen Kontodaten, auf fremde Rechnung Waren bestellt haben. Wenn die Geschädigten die Bestellungen nicht rechtzeitig bemerkten, um sie zu stornieren, holte der Täter die Waren mit gleichfalls gefakten Identitäten an Packstationen im Rems-Murr-Kreis (bei Waiblingen / Baden-Württemberg) ab. Die Liste seiner Warenbestellungen war nach Angaben der Staatsanwaltschaft schier endlos lang. Die Auswahl der bestellten Produkte klingt dabei wahllos: Darunter befanden sich Notebooks, Spielkonsolen, Tablet-PCs, Computerzubehör, Grafikkarten, PC-Games und sogar Besteck-Garnituren, Wasserkocher, eine Spiegelreflexkamera, Marken-Klamotten, bis hin zu Büstenhaltern, String-Tangas und Parfüm. Offenbar geschah der Einkauf wahllos, um die Produkte entweder selbst zu benutzen oder zu verkaufen. Der Mann verursachte auf diese Weise nachweislich einen Schaden von fast 44.000 Euro, den allerdings die Familie des Angeklagten bereits beinahe gänzlich beglichen hat.
Offensive Bestellungen überführten den Täter
Gerade diese auffällige Bestellmethode führte schließlich auch auf die Spur des Betrügers. Demnach wandte sich ein vom Verurteilten bevorzugter Elektronikfachhandel an die Polizei. Darauf folgende Recherchen führten zu einer Packstation in Murrhardt, wohin einige der Lieferungen adressiert waren. Diese observierte die Polizei anschließend. Als der Angeklagte mit dem Auto seiner Mutter dort ein Paket abholte, gelang es ihn festzunehmen.
Falschgeldhandel flog bei Hausdurchsuchung auf
Bei der darauf folgenden Durchsuchung seines Zimmers im Elternhaus, die eigentlich anlässlich des gewerbsmäßigen Betrugs stattfand, entdeckte die Polizei eine Spur, die zudem auf den Falschgeldhandel hindeutete und den 27-Jährigen auch diesbezüglich überführte. Sie fanden einen im Schreibtisch aufbewahrten Falschgeldschein. Dieser trug eine, der Polizei schon bekannte, immer gleiche Nummer einer Falschgeldserie.
Fall mit hohem Ausmaß an „krimineller Energie und Expertise“
Gemäß Einschätzung des LG Stuttgart handelt es sich bei dem Fall um ein hohes „Ausmaß an krimineller Energie und Expertise“, das der Angeklagte an den Tag legte. Er selbst gab an, sich bei allem „wahrscheinlich gar nichts“ gedacht zu haben. Das ließ dem Gericht einigen Raum für erhebliche Zweifel. Die Vorsitzende Richterin brachte das auch deutlich zum Ausdruck: „Sie scheinen sich der Dimensionen der Sache noch immer nicht bewusst zu sein. Allein für die Falschgelddelikte sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor.“
Für Falschgeldhandel & Cybercrime muss Angeklager dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte ursprünglich eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hielt jedoch einen Freiheitsentzug von vier Jahren und sechs Monaten für tat- und schuldangemessen. Die Vorsitzende Richterin wies in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass man ihm bei den nachgewiesenen Straftaten auch für fünf oder mehr Jahre hätte wegsperren können. Nur aufgrund seines umfassenden Geständnisses habe man ihm eine Freiheitsstrafe von weniger als vier Jahren zugesprochen. Die Freiheitsstrafe wird mit der Untersuchungshaft verrechnet. Der Verurteilte befindet sich bereits seit Juni 2019 in U-Haft.
Da keine Seite Einspruch erhoben hat, wurde das Urteil bereits am gestrigen Dienstag rechtskräftig.
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Quelle; tarnkappe