23.10.2013
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Rechtsanwältin Luisa Milazzo: Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid
Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das Sozialgericht Schleswig. Gestern traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid ein. (
Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER)
Das Sozialgericht argumentiert darin wie folgt:
Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung sei Freiwilligkeit ausschlaggebend, weshalb Zwang durch das Jobcenter nicht einmal geeignet sei jemandens Leistungsfähigkeit zu bessern.
Außerdem habe auch wer Hartz 4 bekommt das Recht, selbst zu entscheiden ob bzw. wann er sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lässt. Zwangsbehandlung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und damit Verbesserung der Eingliederung in Arbeit sei unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Sollte das Jobcenter versuchen, Sie dazu zu zwingen, sich ärztlich oder therapeutisch gegen Ihren Willen behandeln zu lassen, so lassen Sie sich nicht darauf ein! Unterschreiben Sie keine Eingliederungsvereinbarung und holen Sie sich anwaltliche Hilfe, um gegen einen etwaigen Eingliederungsbescheid (auch genannt: “Die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt”) außergerichtlich sowie gerichtlich vorzugehen.
Anwaltliche Hilfe steht auch denen zu, die diese sich nicht leisten können. Weitere Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie zu wenig Geld für den Anwaltsbesuch haben, finden Sie in den Artikeln zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. (Rechtsanwältin Luisa Milazzo, Leipzig)
Klage gegen Lohndumping
Quelle: gegen-hartz