Das Finanzamt wollte die angegebenen Homeoffice-Kosten eines Vertriebsleiters halbieren. Ein Gericht machte der Behörde einen Strich durch die Rechnung.
Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung in zwei unterschiedlichen Arbeitszimmern von Zuhause aus arbeiten, können beide auch jeweils das Zimmer voll von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren (Aktenzeichen 3 K 2483/20 E) einem Vertriebsleiter recht gegeben, der sich gegen die Entscheidung des Finanzamtes zur Wehr setzte, das die Kosten nur zur Hälfte berücksichtigen wollte.
Das Finanzamt argumentierte, dass beide Partner ja auch die Kosten für die gemeinsame Wohnung jeweils nur zur Hälfte tragen. Dies und das Fehlen eines Trauscheines hielten die Richter jedoch für unerheblich. Das Paar nutzt in seinem Haus zwei je 15 Quadratmeter große Arbeitszimmer. Entscheidend ist laut den Richtern, dass die Arbeitnehmer sich nicht gegenseitig in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und der Raum folglich von einem Arbeitnehmer allein zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.
Homeoffice-Kosten
In der Klage ging es um einen Einkommensteuerbescheid aus dem Jahre 2018 – also noch vor der Coronapandemie, in deren Gefolge die Möglichkeiten, das Arbeiten zu Hause von der Steuer abzusetzen, deutlich verbessert wurden. Die Richter urteilten, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer komplett als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen. Es ging hier immerhin um 2661 Euro, die angegeben wurden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampel-Koalition in Berlin die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale entfristet und den Betrag von 5 auf 6 Euro pro Tag erhöht. Ab diesem Jahr können sich Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, bis zu 210 Tage anrechnen lassen. In der Summe steigt damit der maximal absetzbare Betrag von 600 auf 1260 Euro. Allerdings muss die Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, deren Pauschalbetrag auf 1230 Euro erhöht wurde.
Quelle; heise
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Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung in zwei unterschiedlichen Arbeitszimmern von Zuhause aus arbeiten, können beide auch jeweils das Zimmer voll von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Verfahren (Aktenzeichen 3 K 2483/20 E) einem Vertriebsleiter recht gegeben, der sich gegen die Entscheidung des Finanzamtes zur Wehr setzte, das die Kosten nur zur Hälfte berücksichtigen wollte.
Das Finanzamt argumentierte, dass beide Partner ja auch die Kosten für die gemeinsame Wohnung jeweils nur zur Hälfte tragen. Dies und das Fehlen eines Trauscheines hielten die Richter jedoch für unerheblich. Das Paar nutzt in seinem Haus zwei je 15 Quadratmeter große Arbeitszimmer. Entscheidend ist laut den Richtern, dass die Arbeitnehmer sich nicht gegenseitig in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und der Raum folglich von einem Arbeitnehmer allein zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.
Homeoffice-Kosten
In der Klage ging es um einen Einkommensteuerbescheid aus dem Jahre 2018 – also noch vor der Coronapandemie, in deren Gefolge die Möglichkeiten, das Arbeiten zu Hause von der Steuer abzusetzen, deutlich verbessert wurden. Die Richter urteilten, dass die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer komplett als Werbungskosten berücksichtigt werden müssen. Es ging hier immerhin um 2661 Euro, die angegeben wurden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampel-Koalition in Berlin die 2020 eingeführte Homeoffice-Pauschale entfristet und den Betrag von 5 auf 6 Euro pro Tag erhöht. Ab diesem Jahr können sich Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, bis zu 210 Tage anrechnen lassen. In der Summe steigt damit der maximal absetzbare Betrag von 600 auf 1260 Euro. Allerdings muss die Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, deren Pauschalbetrag auf 1230 Euro erhöht wurde.
Quelle; heise