Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Internetanschluss allein nicht ausreicht, um GIS-Gebühren zahlen zu müssen. Die GIS will ihrer Linie aber treu bleiben.
Lange herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein Computer mit Internetanschluss dazu ausreicht, GIS-Gebühren entrichten zu müssen. Verschiedene Rechtsmeinungen kamen zu unterschiedlichen Ansichten, ohne dass diese Angelegenheit jemals vor Gericht ausgetragen wurde. In einem entsprechenden Musterverfahren, das vom Salzburg Anwalt Arnold Gangl angestrengt wurde, gibt es nun erstmals eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Die Kombination Computer/Internet ist keine Rundfunkempfangsanlage und verpflichtet daher nicht GIS-Gebühren entrichten zu müssen - Foto: Berger
Die Auslegung der geltenden Gesetze ist eindeutig: Ein Computer mit Internetanschluss, also ein Web-Browser, im konkreten Fall ein Laptop, ein Tablet sowie ein Breitbandanschluss - ist keine Rundfunkempfangsanlage. Der Urteilsspruch, der der futurezone vorliegt, ist dahingehend bemerkenswert, da damit der GIS jegliche Grundlage entzogen wird, reinen Internethaushalten Rundfunkgebühren vorzuschreiben.
Auch keine Radiogebühr
Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt.
Da aber das Bundesverwaltungsgericht die Kombination Computer/Internet grundsätzlich nicht als Rundfunkempfangsanlage ansieht, kann sich die GIS nicht mehr auf diese Argumentation stützen.
Wer allerdings einen DVB-T Stick nutzt um auf einem Computer fern zu sehen, wird nach wie vor GIS-Gebühren entrichten müssen, da der Stick den Computer quasi in einen klassischen Fernseher verwandelt.
Fall für die Höchstrichter
Damit ist das Bundesverwaltungsgericht Gangls Argumentation gefolgt. Denn hätte das Gericht der GIS recht gegeben und ein Computer samt Internetanschluss würde zur Gebührenentrichtung ausreichen, wäre es nicht mehr möglich ein E-Mail zu lesen, ohne vorher dem ORF die Rundfunkgebühren zu zahlen, was wiederum eine massive Einschränkung der Grundfreiheiten wäre.
Eine derartige Entscheidung, bereits in der mittleren Instanz sei ungewöhnlich und als sehr positiv anzusehen, erklärt Gangl gegenüber der futurezone. Wäre die GIS konsequent, müsste sie nun vorübergehend aufhören, reinen Internethaushalten die Rundfunkgebühr vorzuschreiben.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die GIS dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen wird und diesen Fall vor das Höchstgericht bringt, sagt Gangl. Mit einer endgültigen Entscheidung wäre dann in frühestens einem Jahr zu rechnen.
"Bleiben unserer Linie treu"
In einer ersten Stellungnahme gegenüber der futurezone, bekräftigt GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter, dass die GIS ihrer bisherigen Linie treu bleiben wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, werde die GIS auch weiterhin Radiogebühren für reine Internethaushalte einheben. "Wir werden das Urteil in Ruhe analysieren und anhand dieser Schlüsse die nächsten Schritte einleiten", sagt Kräuter. Eines steht jedoch bereits fest: Die GIS wird die noch nicht rechtskräftige Entscheidung, laut Kräuter handelt es sich um einen Einzelfall, vor die Höchstgerichte bringen.
Quelle: futurezone
Lange herrschte Uneinigkeit darüber, ob ein Computer mit Internetanschluss dazu ausreicht, GIS-Gebühren entrichten zu müssen. Verschiedene Rechtsmeinungen kamen zu unterschiedlichen Ansichten, ohne dass diese Angelegenheit jemals vor Gericht ausgetragen wurde. In einem entsprechenden Musterverfahren, das vom Salzburg Anwalt Arnold Gangl angestrengt wurde, gibt es nun erstmals eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
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Die Kombination Computer/Internet ist keine Rundfunkempfangsanlage und verpflichtet daher nicht GIS-Gebühren entrichten zu müssen - Foto: Berger
Die Auslegung der geltenden Gesetze ist eindeutig: Ein Computer mit Internetanschluss, also ein Web-Browser, im konkreten Fall ein Laptop, ein Tablet sowie ein Breitbandanschluss - ist keine Rundfunkempfangsanlage. Der Urteilsspruch, der der futurezone vorliegt, ist dahingehend bemerkenswert, da damit der GIS jegliche Grundlage entzogen wird, reinen Internethaushalten Rundfunkgebühren vorzuschreiben.
Auch keine Radiogebühr
Da das öffentliche rechtliche Radioprogramm - im Gegensatz zum TV-Programm - via Internet in vollem Umfang empfangen werden kann, wurde dies von der GIS immer wieder als Rechtfertigung vorgebracht, zumindest Radiogebühren entrichten zu müssen, sobald ein Haushalt über einen Computer mit Internetanschluss verfügt.
Da aber das Bundesverwaltungsgericht die Kombination Computer/Internet grundsätzlich nicht als Rundfunkempfangsanlage ansieht, kann sich die GIS nicht mehr auf diese Argumentation stützen.
Wer allerdings einen DVB-T Stick nutzt um auf einem Computer fern zu sehen, wird nach wie vor GIS-Gebühren entrichten müssen, da der Stick den Computer quasi in einen klassischen Fernseher verwandelt.
Fall für die Höchstrichter
Damit ist das Bundesverwaltungsgericht Gangls Argumentation gefolgt. Denn hätte das Gericht der GIS recht gegeben und ein Computer samt Internetanschluss würde zur Gebührenentrichtung ausreichen, wäre es nicht mehr möglich ein E-Mail zu lesen, ohne vorher dem ORF die Rundfunkgebühren zu zahlen, was wiederum eine massive Einschränkung der Grundfreiheiten wäre.
Eine derartige Entscheidung, bereits in der mittleren Instanz sei ungewöhnlich und als sehr positiv anzusehen, erklärt Gangl gegenüber der futurezone. Wäre die GIS konsequent, müsste sie nun vorübergehend aufhören, reinen Internethaushalten die Rundfunkgebühr vorzuschreiben.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die GIS dieses Urteil nicht auf sich sitzen lassen wird und diesen Fall vor das Höchstgericht bringt, sagt Gangl. Mit einer endgültigen Entscheidung wäre dann in frühestens einem Jahr zu rechnen.
"Bleiben unserer Linie treu"
In einer ersten Stellungnahme gegenüber der futurezone, bekräftigt GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter, dass die GIS ihrer bisherigen Linie treu bleiben wird. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, werde die GIS auch weiterhin Radiogebühren für reine Internethaushalte einheben. "Wir werden das Urteil in Ruhe analysieren und anhand dieser Schlüsse die nächsten Schritte einleiten", sagt Kräuter. Eines steht jedoch bereits fest: Die GIS wird die noch nicht rechtskräftige Entscheidung, laut Kräuter handelt es sich um einen Einzelfall, vor die Höchstgerichte bringen.
Quelle: futurezone