Die Bundesregierung will Mieter entlasten: Laut eines nun vorgelegten Gesetzentwurfs sollen Mieter ihren TV-Anbieter künftig selbst wählen können. Derzeit zahlen Mieter die Kosten für Kabelanschlüsse per Nebenkostenabrechnung.
Mieter sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vor, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunkations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
Mieter sollen nicht länger Kabelanschlusskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.
Das Vorhaben der Regierung ist umstritten. Kabelnetzbetreiber hatten es kritisiert. Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die Regierung setze Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte: "Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet." Laut Regierung wird mit dem Gesetzentwurf ein Europäischer Kodex umgesetzt.
Quelle; onlinekosten
Mieter sollen nach Plänen der Bundesregierung künftig keine TV-Kosten für Kabelanschlüsse mehr über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts vor, den das Kabinett am Mittwoch beschloss. Konkret soll die Umlagefähigkeit von Telekommunkations-Kosten als Nebenkosten bei der Miete mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
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Mieter sollen nicht länger Kabelanschlusskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.
Mieter sollen ihren Anbieter selbst wählen können
Dieses aus den 1980er-Jahren stammende "Relikt" zur Ankurbelung der Kabelnetzversorgung habe seine Berechtigung verloren, heißt es in einem "Infopapier" von Wirtschafts- sowie Verkehrsministerium. Alle Mieter sollten die Chance haben, ihren Anbieter selbst zu wählen. Das bisherige System hemme die Wahlfreiheit der Verbraucher und den Wettbewerb im Telekommunikationssektor.Das Vorhaben der Regierung ist umstritten. Kabelnetzbetreiber hatten es kritisiert. Auf sie könnten Umsatzeinbußen zukommen, wenn sich Mieter gegen den TV-Kabelbezug entscheiden und auf Alternativen setzen, ob Satellit oder Fernsehen über Telefonkabel-Internetleitungen (VDSL).
Rechtlicher Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen rechtlich abgesicherten Anspruch für alle Bürger auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vor. Außerdem soll es etwa einen schnelleren und flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen geben. Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, die Regierung setze Anreize für Investitionen und Innovationen, um den marktgetriebenen Ausbau der digitalen Infrastruktur voranzubringen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommentierte: "Egal, ob ich mich für ein Leben auf dem Land oder in der Stadt entscheide, künftig haben alle ein gesetzlich verankertes Recht auf schnelles Internet." Laut Regierung wird mit dem Gesetzentwurf ein Europäischer Kodex umgesetzt.
Quelle; onlinekosten