Eisi2003
Premium
- Registriert
- 26. Dezember 2008
- Beiträge
- 236
- Reaktionspunkte
- 72
- Punkte
- 88
Ich kenne viele Leute, die 1x pro Jahr oder alle zwei Jahre eine Lohnerhöhung bekommen. Der Arbeitsvertrag muss hierfür nicht geändert werden. Das Schreiben kannst Du als Zusatzvereinbarung zu Deinem Arbeitsvertrag werten.
Im Prinzip benötigt jede Zusatzvereinbarung das Einverständnis beider Seiten. Den AG wird aber davon ausgegangen sein, dass Du nichts gegen die Lohnerhöhung hast.
Sollte irgendwann eine Kürzung notwendig sein sollen (meistens betriebsbedingt) dann kannst Du einem entsprechenden Schreiben wiedersprechen und es wird dann auch nicht wirksam. Man sollte dann aber immer zuerst mit dem AG sprechen, den Entsprechendes macht ein Arbeitgeber eigentlich nur dann, wenn die Alternative ist die Firma zuzusperren.
Im Prinzip benötigt jede Zusatzvereinbarung das Einverständnis beider Seiten. Den AG wird aber davon ausgegangen sein, dass Du nichts gegen die Lohnerhöhung hast.
Sollte irgendwann eine Kürzung notwendig sein sollen (meistens betriebsbedingt) dann kannst Du einem entsprechenden Schreiben wiedersprechen und es wird dann auch nicht wirksam. Man sollte dann aber immer zuerst mit dem AG sprechen, den Entsprechendes macht ein Arbeitgeber eigentlich nur dann, wenn die Alternative ist die Firma zuzusperren.