Software-und Internet-Gigant Microsoft streitet derzeit mit der US-Regierung über die Herausgabe archivierter Hotmail-Nachrichten zu Ermittlungszwecken. Das kontroverse Detail: die betreffenden E-Mails werden in Irland gehostet. Die US-Regierung behauptet, jedes US-Unternehmen müsse in einem solchen Fall die Daten herausgeben, unabhängig vom Server-Standort. Wenig überraschend hagelt es für diese Sichtweise nun Kritik.
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US-Regierung fordert vor Gericht Herausgabe der E-Mails
Am vergangenen Mittwoch forderte das US-Justizministerium vor einem Bundes-Berufungsgericht die Herausgabe der fraglichen Hotmail-Nachrichten. Die Begründung: Die US-Behörden hätten das Recht, zu Ermittlungszwecken auf die Daten jedes Unternehmens mit Firmensitz in den USA zuzugreifen. Ein gültiger Richterbeschluss für die Herausgabe der Daten liegt vor. Microsoft weigert sich dennoch, Zugriff auf die E-Mails zu gewähren, denn der Server, auf dem die Nachrichten gespeichert sind, befindet sich im EU-Land Irland.
Microsoft: US-Justizministerium überschreitet seine Kompetenzen
Microsoft wirft dem US-Justizministerium vor, in diesem Fall seine Kompetenzen zu überschreiten – mit womöglich ernsten Folgen. Ähnlich äußerten sich auch Microsofts Konkurrent Apple, die irische Regierung, sowie die Medienorganisationen Fox News, NPR und The Guardian. Sie alle ließen dem Gericht ihre Einschätzung des Falles in Form eines sogenannten „Amicus Briefs“ der im US-Recht eine Art beratende Funktion für die Richter haben soll, zukommen.
Ihre Kritik am Verhalten der US-Regierung begründeten die Genannten mit dem dadurch womöglich geschaffenen Präzedenzfall. Regierungen in aller Welt (auch autoritäre Regimes) könnten sich ein Beispiel nehmen und zukünftig in ähnlicher Weise versuchen, sich Zugriff zu in der Cloud gehosteten Daten zu verschaffen, so die Befürchtung. Microsofts Anwalt Joshua Rosenkrantz sagte, die USA würden „verrückt werden, wenn China das mit uns machen würde.“
In den voran gegangenen Instanzen hat Microsoft allerdings bereits zwei mal verloren. Das Bundesjustizministerium steht auf dem Standpunkt, die strittigen E-Mails sollten als geschäftliche Aufzeichnungen des zuständigen Unternehmens – in diesem Fall Microsoft – gewertet werden. In diesem Fall wäre nur ein gültiger Richterbeschluss nötig, um die Daten einzufordern, unabhängig davon, wo diese gespeichert sind. Microsoft dagegen argumentiert, bei den E-Mails handle es sich um persönliche Dokumente seiner Kunden, und ein US-Richterbeschluss sein daher nicht ausreichend, um eine Herausgabe der Mails zu erzwingen.
Quelle: Tarnkappe