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PC & Internet Neue Abmahnwelle wegen Nutzung von Google Fonts angerollt

IT-Fachanwälte warnen, dass in den letzten Wochen zigtausende Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts verschickt wurden.

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Was sind Google Fonts Abmahnungen überhaupt?

Das mit den Google Fonts ist ganz einfach zu verstehen. Die Datenschutzrichtlinie der EU, die DSGVO, gibt vor, dass es grundsätzlich zu keinem unregulierten Transfer von Daten in die USA kommen soll. Außerhalb der EU werden die Daten nämlich mitunter eben nicht in dem Maß geschützt, wie es hierzulande der Fall ist.

Google Fonts sind für Webseitenbetreiber eigentlich nützlich und wirklich hilfreich. Doch wer sie eingebaut hat, der ermöglicht darüber, dass Google jede Menge Informationen von den eigenen Besuchern der Webseite erhält. Viele haben Google Fonts für ihren WordPress-Blog integriert.

Es ist mal wieder so typisch für Google. Sie erfinden immer wieder supernützliche Online-Dienste, die einem das Leben erleichtern können. Doch wer sie einsetzt, muss damit leben, dass man damit Google tiefe Einblicke unter die eigene Haube gewährt. Die Problematik ist hierbei so brisant, weil man die eigenen Webseiten-Besucher nicht vorher um Erlaubnis gefragt hat. Doch genau das muss ich als Seiten-Betreiber tun.

Wie hat sich das Szenario entwickelt?

Mittlerweile gibt es gleich mehrere Kanzleien, die auf den Zug mit den Google Fonts-Abmahnungen aufgesprungen sind. Wir haben Daniel Loschelder, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz, gefragt, wie man sich im Fall der Fälle verhalten soll. Loschelder warnt auf seinem eigenen Blog vor Abmahnungen der RAAG Kanzlei Dikigoros Kairis, die im Auftrag von Wang Yu erstellt wurden.

Sehr aktiv ist auch Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin, der Abmahnungen wegen Google Fonts für seinen Mandanten Martin Ismail ausspricht. Darüber hinaus sind überall im Netz Schreiben der gleichen Kanzlei für eine Loris Bachert aufgetaucht.

Aktiv ist zudem eine Kanzlei brodauf. Und ja, wer weiß, wer demnächst noch alles auf den Zug aufspringt? Man kann dabei offenbar mit wirklich fragwürdigen Mitteln viel Geld in kurzer Zeit verdienen.

Loschelder: “In den letzten Wochen zigtausende Abmahnungen”

Tarnkappe.info: Herr Loschelder. Es geht um die Google Fonts-Abmahnungen. Offenbar hat man in den letzten Tagen viele weitere davon verschickt. Können Sie ein solches Aufkommen überhaupt bestätigen?

Daniel Loschelder: Ja, absolut. Wir gehen davon aus, dass in den letzten Wochen Zigtausende Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Tarnkappe.info: Als Grundlage der Rechtsverletzung nennt man ein Urteil vom LG München. Darin sprach man einer Frau im Januar dieses Jahres 100 Euro Schmerzensgeld zu. Ist das Urteil in diesem Fall überhaupt relevant?

Daniel Loschelder: Schon. Aber bei den neu aufgetauchten Abmahnungen war wahrscheinlich niemand selbst auf den Webseiten. Man ließ vielmehr durch eine Art Webcrawler prüfen, ob irgendwo Google Fonts im Einsatz sind.

Google Fonts Abmahnungen vor Gericht wahrscheinlich chancenlos

Tarnkappe.info: Wie groß ist die Chance, dass man vor Gericht dafür verurteilt wird?

Daniel Loschelder: Die abmahnende Kanzlei dürfte vor Gericht wahrscheinlich keine Chance haben. Hier drängt sich ein rechtsmissbräuchliches Verhalten auf, das einem grundsätzlich legitimen Anspruch entgegengehalten werden kann.

Tarnkappe.info: Was hat es mit dem Auskunftsanspruch auf sich, der in den Google Fonts-Schreiben häufiger erwähnt wird?

Daniel Loschelder: Ein Auskunftsanspruch nach DSGVO über Datenverarbeitung – Art und Umfang der Verarbeitung, etc. besteht zwar. Aber hier stellt man den Auskunftsanspruch auf Basis von sachfremden Erwägungen an. Es geht letztlich wahrscheinlich darum, eine Drohkulisse aufzubauen. Wenn der Anspruch also aus sachfremden Erwägungen – und nicht aus dem eigentlichen Auskunftsinteresse heraus – geltend gemacht wird, kann dem ebenfalls der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden.

Wie sollte man sich nach Eintreffen des Schreibens verhalten?

Tarnkappe.info: Wenn man von einer solchen Abmahnung betroffen ist, wie sollte man sich verhalten?

Daniel Loschelder: Unsere Kanzlei reagiert wie folgt: Wir schreiben die Gegenseite an und weisen die Ansprüche als unberechtigt zurück. Wenn sich ein Rechtsanwalt für einen Mandanten bestellt, darf der Mandant nicht direkt von dem gegnerischen Anwalt angeschrieben werden. Das bringt zunächst mal Ruhe in die Angelegenheit.

Was bei nichts tun passiert, weiß man nicht. Da fehlen noch die Erfahrungswerte. Wir werden sehen, ob in dem einen oder anderen Fall Klage erhoben wird. Die Erfolgsaussichten dafür dürften aber verschwindend gering sein.

Geringe Höhe der Google Fonts Abmahnungen wohl kein Zufall

Tarnkappe.info: Jetzt aber mal ganz ehrlich: Die Summe von ca. 226 Euro ist ja auffallend niedrig. Viele werden bezahlen, weil sie keinen weiteren Aufwand mit der Sache haben wollen. Würden Sie sagen, die Höhe der Kostennote ist zufällig oder wohl doch eher pure Absicht?

Daniel Loschelder: Nun, sagen wir mal so. Wenn Sie da mit 2.000 Euro reingehen, würde die Sache sicher anders ausgehen. Dann würden nur wenige bezahlen, weil sich in dem Fall der Aufwand lohnt, einen Fachanwalt damit zu beauftragen. Aber so …

Die Gewährung eines gewissen Datenschutz-Niveaus ist aber grundsätzlich richtig und wichtig. Wenn man das allerdings ausnutzt, geht das Ganze in die völlig falsche Richtung. Bedauerlich ist auch, dass die Abmahnwellen ohne Zweifel den Ruf der DSGVO beschädigen, was ich persönlich beklage.

Tarnkappe.info: Herr Loschelder, vielen Dank!

Der Berliner Medienrechtsanwalt Ehssan Khazaeli geht in seiner Einordnung der Google Fonts-Abmahnungen sogar noch einen Schritt weiter. „Das ist offenbar ein verzweifelter Versuch einiger raffinierter Anwaltskollegen, die inflationsbedingten Mehrkosten wieder reinzuholen“, sagte er Samstag Abend gegenüber der Tarnkappe.

Forderung nicht bezahlen, auch wenn es unbequem ist!

Khazaeli vertritt die Ansicht, Betroffene sollten auf die Forderungen aus der Abmahnung keinesfalls eingehen. Vielmehr sollte man sich unbedingt dagegen zur Wehr setzen. Dies auch dann, wenn schon die erste Kostennote des eigenen Anwalts wahrscheinlich höher ausfallen wird, als der Rechnungsbetrag, der laut Abmahnung zu bezahlen ist.

Aber gut. Das mit der Höhe der Forderung ist ja, wie schon gesagt, wahrscheinlich gar kein Zufall.

Quelle: Tarnkappe
 
Und wie viele Schwarze Schafe verschicken gefälschte Abmahnungen?
Diese sind zum Teil nicht von dem Original zu unterscheiden.
Bei solchen Abmahnwellen mischen leider auch viele Kriminelle mit.
 
Die ganze gewerbliche Abmahnerei ist kriminell. Und die Anwaltskanzleien, die sich auf sowas spezialisiert haben sind einfach nur Blutsauger.
Khazaeli vertritt die Ansicht, Betroffene sollten auf die Forderungen aus der Abmahnung keinesfalls eingehen. Vielmehr sollte man sich unbedingt dagegen zur Wehr setzen. Dies auch dann, wenn schon die erste Kostennote des eigenen Anwalts wahrscheinlich höher ausfallen wird, als der Rechnungsbetrag, der laut Abmahnung zu bezahlen ist.
Und was hat man davon? ABM für Anwalte, nicht mehr und nicht weniger ist das. Als Websitenbetreiber, mit ladungsfähiger Adresse in DE/EU, ist man immer der Dumme der seine Zeit opfert und sein hart erwirtschaftetes Geld für solch einen Mist ausgeben muss.


Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sollten sich Betroffene, mich eingeschlossen, zusammentun und eine Sammelklage gegen die jeweilige (Abzock-) Anwaltskanzlei lostreten, damit diese richtig zur Kasse gebeten wird!!!

Solche moderne Wegelagerei von vielleicht zweitklassigen Anwälten, die hier ein Geschäftsmodell zum ganz schnellen Reichtum ersonnen haben, sollten unbedingt in die Schranken gewiesen werden!
 
@Pommfritz unsere Bestandskunden haben wir hier alles versorgt... einige bei dennen wir vor kurzen noch was gemacht haben, wurden bereits im Sommer informiert, wo wir es gefunden haben.
Da wir nicht alle Seiten gebaut hatten, sondern nur mit gewartet haben, wurden angeschrieben...
Teilweise melden sich die jetzt erst wo ein Schreiben kam... das Schreiben ist immer das gleiche... Textlich - mehrere Kanzleien, aber immer ein anderer "Kläger"... das macht es schwierig...
Das ganze war für uns eigtl immer Sommer vom Tisch und nun kommen die Leute hektisch an. da es ja sofort gemacht werden soll...
Teils halt Selber schuld... nicht in allen Fällen, aber in vielen.

Schwieriger wird es nun... da Google Maps und "ReCaptcha" auch "Google Fonts" benutzen, sind diese nicht mit im ConsentLayer so ist man aktuell auch auf der Abschussliste
 
Wackeliges Geschäftsmodell: Weitere Massenabmahnungen wegen Google-Fonts

Wer steckt hinter den Zahlungsaufforderungen für den Google Fonts-Einsatz und warum wackelt das Geschäftmodell der Abmahnanwälte? c't analysiert die Situation.

Zigtausend Website-Betreiber erhielten innerhalb kurzer Zeit Schreiben mit Zahlungsaufforderungen von zwei Anwälten. Gegenstand ist die Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Seit geraumer Zeit rollen regelmäßig neue Abmahnwellen in Sachen Google Fonts an. c't analysiert, was an dem bereits im Januar 2022 in München ergangenen Gerichtsurteil dran ist. Es gilt als die Keimzelle der Abmahnwelle und wirft in seiner vermeintlichen Eindeutigkeit Fragen auf.

Außerdem beleuchten wir die derzeit rausgeschickten Mahnschreiben und deren Verfasser. Einer hatte einer Bürgerrechtsorganisation Spendengelder überwiesen, mit der Bitte um eine Spendenquittung. Doch die lehnte ab und schickte das Geld zurück. Ablehnend sollten sich auch die Betroffenen verhalten: Wir geben Tipps, wie Sie sich gegen die Abmahnschreiben wehren können.

Der Urknall von München

Mit schweren Vorwürfen wartet der Rechtsanwalt in seinem Schreiben auf: Der Empfänger des Briefs habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht seines Mandanten verletzt und dieser habe einen "tatsächlichen und wirtschaftlichen Nachteil" erlitten. Die Ursache für diesen "Kontrollverlust" des Mandanten: die von ihm besuchte Website verwendet Google-Fonts.

Diesen Vorgang hatte Anfang des Jahres das Landgericht München zu bewerten (Az.: 3 O 17493/20). Das ergangene Urteil stellt so etwas wie die Keimzelle dar, aus der sich die gesamte derzeitige Abmahnwelle entwickelt hat. In seinen äußerst knapp formulierten Entscheidungsgründen zum Urteil führt das Gericht aus, dass durch den Einsatz von Google-Fonts auf Websites "unstreitig" die dynamischen IP-Adressen von Nutzern an die Server von Google in den USA übermittelt werden.

Dort sei laut dem "Schrems II"-Urteil des EuGH (Az.: C-311/18) kein angemessenes Datenschutzniveau garantiert. Weil der Vorgang das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung verletze, bestehe ein Anspruch auf Unterlassung und Auskunft über die Verarbeitung der Daten.

Mangelnde Sachkenntnis

Das Besondere an der Münchner Entscheidung ist die Tatsache, dass die Richter dem Kläger auch einen Schadenersatzanspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO zugestanden: In dem Kontrollverlust des Klägers über seine personenbezogenen Daten sah das Gericht eine immaterielle Verletzung des Klägers. Bei Google handele es sich um ein Unternehmen, das "bekanntermaßen Daten über seine Nutzer sammelt", so die Argumentation. Aus der Datenweitergabe an Google resultiere ein "individuelles Unwohlsein", das so erheblich sei, dass es einen Schadenersatzanspruch rechtfertige.

Das Urteil aus München ist in der Fachwelt hoch umstritten. Allein die gerichtliche Wertung, dass die Übermittlung in die USA "unstreitig" sei, zeigt, dass sich die am Urteil beteiligten Personen weder technisch noch rechtlich in der Tiefe mit der Funktionsweise von Google-Fonts auseinandergesetzt haben. Auch die übrigen, sehr knapp gehaltenen Entscheidungsgründe lassen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage nach der Gewährung von Schadenersatz vermissen. Die Entscheidung vermittelt den Eindruck, dass dem Gericht nicht einmal im Ansatz die Sprengkraft des eigenen Urteilsspruches klar war.

Die unsichere Rechtslage machen sich nun eine ganze Reihe von Betroffenen zunutze – offenbar leiden sie alle unter einem "besonderen Unwohlsein" nach dem Besuch von Websites mit Google-Fonts. In der ersten Welle waren es vor allem Einzelpersonen, die E-Mails mit Geldforderungen versandten. Sie forderten Websitebetreiber darin auf, Ihnen als Entschädigung einen Betrag von 100 Euro zu überweisen.

Mahnschreiben mit begrenzter juristischer Qualität

Ab dem Spätsommer bauten die beiden Rechtsanwälte Kilian Lenard und Nikolaos Kairis das Geschäftsmodell aus. Sie agieren im Namen ihres jeweiligen Mandanten Martin Ismail beziehungsweise Wang Yu. Wie viele Abmahnungen sie versandt haben, ist unklar. Die von den Anwälten verwendeten Aktenzeichen legen nahe, dass es mehrere Hunderttausend Schreiben sind.

Nicht nur der Inhalt der von den beiden Anwälten versandten Standardschreiben ähnelt sich stark, sondern auch deren begrenzte juristische Qualität. In den Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Abgemahnten auf ihrer Website Google-Fonts einbinden. Hiernach gäbe es einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung eines Schadenersatzes. Es folgt das Angebot, auf weitere rechtliche Maßnahmen zu verzichten, sofern der Empfänger zeitnah Geld überweist. Rechtsanwalt Lenard schwebt eine Summe von 170 Euro vor. Rechtsanwalt Kairis verlangt nur 140 Euro, kommt jedoch zuzüglich Rechtsanwaltskosten auf eine Forderung von 239,60 Euro.

Ominöse Interessengemeinschaften

Im Fall des Duos Lenard/Ismail behauptet der Anwalt bemerkenswerterweise nicht einmal, dass sein Mandant persönlich auf der Website des Abgemahnten gewesen sei. Vielmehr habe eine "Interessengemeinschaft Datenschutz" (IGD) bemerkt, dass die Site Google-Fonts verwendet. Diese IGD wird allerdings gar nicht von dem Anwalt vertreten – sein Mandant ist allein Martin Ismail. Wer hinter der Interessengemeinschaft steht, wird auf der IGD-Website nicht näher dargelegt. Im Impressum findet sich nur Ismail, unter einer auch in den Abmahnungen genannten Anschrift in Hannover. c’t hat dem Duo eine Liste mit Fragen über ihre Aktivitäten geschickt, jedoch bisher keine Antwort erhalten.

Auf der Website der IGD findet sich eine bemerkenswerte Stellungnahme, in der zunächst darauf hingewiesen wird, dass es sich bei den Beteiligten um tatsächliche Personen handelt. Auch die versandten "Nachrichten mit der Zahlungsaufforderung" und die Aufforderung, Google-Fonts zu entfernen, stellten kein "Fake" dar, heißt es weiter. Die verantwortlichen Webseitenbetreiber hätten vielmehr "nachweislich gegen die DSGVO verstoßen" und seien schadenersatzpflichtig. Das sei auch "von der derzeit herrschenden Rechtsprechung eindeutig klargestellt".

Geschäftsmodell könnte vor Gericht kippen

Die Stellungnahme enthält zudem eine Drohung: Das Unterlassen der Entfernung sowie die Nichtzahlung würden zu "weitergehenden rechtlichen Konsequenzen" führen. Wie diese aussehen, sagen die Rechtsanwälte nicht. Es sind auch keine Verfahren bekannt geworden, in denen das Abmahn-Duo seine Forderungen gerichtlich durchgesetzt hat. Möglicher Grund: Solche Verfahren wären für die Abmahner gefährlich, da bereits wenige ablehnende Entscheidungen deren Geschäftsmodell beenden würde.

Auf Ihrer Website versucht die IGD außerdem, sich ein gemeinnütziges Image zu geben: Die Interessengemeinschaft unterstütze Vereine mit Spenden, steht dort. Die Spendenempfänger werden allerdings "aus Datenschutzgründen" nicht genannt.

Nicht bei allen Empfängern ist die Unterstützung durch die IGD willkommen. So schickte die Bürgerrechtsvereinigung "Deutsche Vereinigung für Datenschutz" (DVD) eine Überweisung der IGD in Höhe von 3060 Euro unverzüglich zurück. Diese Summe habe ein Herr Ismail – interessanterweise nicht die IGD – auf das Konto der Bürgerrechtsorganisation überwiesen, verbunden mit der Bitte um eine Spendenquittung. In einer Stellungnahme lehnt die DVD das Vorgehen der IGD ab, das aus Sicht der DVD das Anliegen des Datenschutzes diskreditiert.

Abmahnungen mit Comedy-Potenzial

Für Erheiterung sorgen die Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Nikolaos Kairis aus Meerbusch. Dieser vertrat zunächst einen nicht näher bezeichneten Herrn Wang Yu, ab Mitte Oktober 2022 dann plötzlich eine Frau Wang Yu. Diese residiert laut Schreiben am Pariser Platz in Berlin in einem Haus, in dem sich Büroräume und Briefkastenfirmen befinden, und ist Mitglied einer "Interessengemeinschaft Datenschutz". Die Vereinigung, die sich auch "VIVA Datenschutz" nennt, war für uns im Internet nicht auffindbar. Auch Anwalt Kairis hat auf unsere Anfrage bisher nicht reagiert.

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In diesem Abmahnschreiben wird dem Empfänger unter anderem "Verletzung des allgemein Persönlichkeitsrechts" vorgeworfen. Dem zweiseitigen Brief ist "nachstechend" eine Rechnung über 239,60 Euro beigefügt.

Kairis bietet ebenfalls an, auf weitere Ansprüche zu verzichten, falls der Empfänger des Abmahnschreibens den Verstoß beendet und die geltend gemachte Summe zahlt. Allerdings habe ihn sein Mandant bereits "in anderen gleichgeschalteten Fällen mit der Klage mandatiert". Auffällig sind neben diversen Schreibfehlern in den Abmahnungen vor allem die übersandten Rechnungen.

Während sich dort anfangs gleich mehrere Fehler bei der Berechnung fanden, ist in späteren Schreiben lediglich die Geltendmachung der anwaltlichen Auslagenpauschale fehlerhaft – zugunsten des Anwalts. Falls tatsächlich Hunderttausend Abmahnungen versandt wurden, würden sich allein die falschen Berechnungen schnell zu zu Unrecht erhobenen Forderungen im siebenstelligen Bereich summieren.

Google-Fonts lokal nutzen

Juristen sind sich nicht einig, wie Empfänger einer solchen Abmahnung damit umgehen sollten. Klar ist nur: Bezahlen sollte man die Forderungen nicht. Ansonsten reichen die Ratschläge von Ignorieren über Zurückweisen bis zu einem formalen Antwortschreiben per Anwalt.

In jedem Fall sollten Website-Betreiber schleunigst die Abruf-Version von Google-Fonts durch das lokal gehostete Angebot dieses Dienstes ersetzen.

Die Autoren vertreten im Rahmen ihrer Anwaltskanzlei Empfänger der genannten Abmahnungen. Die Kanzlei hat auch Strafanzeige gegen beide Anwälte und ihre Mandanten erstattet.

Quelle; heise
 
Google äußert sich zu den Massen-Abmahnungen zu Google Fonts

Die Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts sorgen seit einer Weile in Deutschland und Österreich für viel Aufsehen. Die Angelegenheit hat mittlerweile auch das Hauptquartier des Suchmaschinenriesen erreicht und Google hat sich nun dazu geäußert.

Seit dem vergangenen Sommer sorgen immer wieder dubiose Anwälte und hinter ihnen stehende Kläger für Abmahnwellen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Denn streng genommen machen sich alle, die Google Fonts nicht lokal einbinden, eines solchen DSGVO-Verstoßes schuldig.

Denn, wenn diese Schriftarten nicht lokal gespeichert sind, dann lädt der Browser diese von einem externen Server herunter. Laut einem Münchner Gerichtsurteil vom Anfang des Jahres werden über den dazugehörigen Server personenbezogene Daten an Google geschickt, und zwar in die USA.

An dieser juristischen Entscheidung und auch der technischen Interpretation gibt es viel Kritik, Fakt ist aber eben, dass es das entsprechende Urteil gibt - und das eröffnet dubiosen Juristen die Möglichkeit für ein Abmahngeschäft. Nun hat sich auch der Suchmaschinenriese aus dem kalifornischen Mountain View dazu geäußert und per Blogbeitrag ein Statement veröffentlicht.


Darin erklärt man zunächst, um was es eigentlich geht: "Google Fonts ist eine Bibliothek mit Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden können. Die Menschen wollen, dass die Websites, die sie besuchen, gut gestaltet, einfach zu bedienen sind und ihre Privatsphäre respektieren."

Weiter betont Google, dass man die Privatsphäre respektiert: "Die Google Fonts-Web-API ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das beschränkt wird, was für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt."

"So funktioniert das Internet"
Schließlich beteuert das Unternehmen, dass die Daten ausschließlich für Google Fonts zum Einsatz kommen: "Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung. Außerdem ist die Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu übertragen, keine Besonderheit von Google und entspricht der Funktionsweise des Internets."

Quelle; winfuture
 
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