Der britische Journalist Kevin Cahill wirft Microsoft einen groben Verstoß gegen den britischen Datenschutz vor. Er hat Klage eingereicht, um für die Weitergabe seiner privaten Daten Schadensersatz zu bekommen.
Es geht dabei um E-Mail-Datenmaterial, das Microsoft im Rahmen des PRISM-Programms an die NSA weitergegeben hat. Laut der Klageschrift wirft Cahill den Redmondern vor, in den UK ohne rechtliche Grundlagen die Weitergabe privater Daten in die Wege geleitet zu haben. Gründe für die Weitergabe, zum Beispiel in Form von konkreten Verdachtsmomenten lagen nicht vor, so Cahill. Microsoft habe demnach gegen das britische Gesetz des Data Protection Acts verstoßen.
Der Data Protection Act ist ein Datenschutzgesetz, auf dessen Basis der Journalist argumentiert. Denn falls das Gericht bestätigt, dass die Vorgehensweise gegen das Datenschutzgesetz verstößt, wären die Anordnungen der ausländischen Geheimdienste ungültig. Greift das britische Gesetz, hätte die NSA keinerlei rechtliche Handlungsmacht.
Computer Weekly berichtet, dass sich das Verfahren zu einem Präzedenzfall entwickeln könnte. Der von Computer Weekly befragte Jurist Geoffrey Robertson unterstrich die Wichtigkeit dieses von Cahill in Gang gesetzten Verfahrens. Die Verletzung der Privatsphäre müsse ebenso strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, wie eine Beschaffung personenbezogener Daten beispielsweise durch Hacker bei Mobiltelefonen, meinte Robertson.
Cahill hat weitere Klagen gegen Facebook und Google in Großbritannien begonnen. Beide Unternehmen wollten sich nicht zu seinen Vorwürfen und den gestellten Ansprüchen äußern.
Um eine Klärung herbeizuführen, ob die NSA beispielsweise doch mit konkreten Verdachtsmomenten auf die Unternehmen zugekommen ist, sollen die verantwortlichen Mitarbeiter in Großbritannien von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob das Gericht überhaupt zuständig ist und ob die Klage nicht doch noch abgewiesen wird.
Quelle: winfuture
Es geht dabei um E-Mail-Datenmaterial, das Microsoft im Rahmen des PRISM-Programms an die NSA weitergegeben hat. Laut der Klageschrift wirft Cahill den Redmondern vor, in den UK ohne rechtliche Grundlagen die Weitergabe privater Daten in die Wege geleitet zu haben. Gründe für die Weitergabe, zum Beispiel in Form von konkreten Verdachtsmomenten lagen nicht vor, so Cahill. Microsoft habe demnach gegen das britische Gesetz des Data Protection Acts verstoßen.
Der Data Protection Act ist ein Datenschutzgesetz, auf dessen Basis der Journalist argumentiert. Denn falls das Gericht bestätigt, dass die Vorgehensweise gegen das Datenschutzgesetz verstößt, wären die Anordnungen der ausländischen Geheimdienste ungültig. Greift das britische Gesetz, hätte die NSA keinerlei rechtliche Handlungsmacht.
Computer Weekly berichtet, dass sich das Verfahren zu einem Präzedenzfall entwickeln könnte. Der von Computer Weekly befragte Jurist Geoffrey Robertson unterstrich die Wichtigkeit dieses von Cahill in Gang gesetzten Verfahrens. Die Verletzung der Privatsphäre müsse ebenso strafrechtlich verfolgt und bestraft werden, wie eine Beschaffung personenbezogener Daten beispielsweise durch Hacker bei Mobiltelefonen, meinte Robertson.
Cahill hat weitere Klagen gegen Facebook und Google in Großbritannien begonnen. Beide Unternehmen wollten sich nicht zu seinen Vorwürfen und den gestellten Ansprüchen äußern.
Um eine Klärung herbeizuführen, ob die NSA beispielsweise doch mit konkreten Verdachtsmomenten auf die Unternehmen zugekommen ist, sollen die verantwortlichen Mitarbeiter in Großbritannien von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Dabei ist noch nicht einmal klar, ob das Gericht überhaupt zuständig ist und ob die Klage nicht doch noch abgewiesen wird.
Quelle: winfuture