Das Landgericht Stuttgart hat am 23. Dezember ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt und final entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist. Unabhängig vom Distributionskanal ist damit der Weg frei, regionalisierte Werbekampagnen auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group auszuspielen und hierfür neue Kundengruppen zu erschließen.
Hintergrund des Urteils vom 23. Dezember ist eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Durch das Urteil ist das nun möglich und Rechtssicherheit gegeben. Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen.
Quelle; INFOSAT
Hintergrund des Urteils vom 23. Dezember ist eine Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Durch das Urteil ist das nun möglich und Rechtssicherheit gegeben. Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen.
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