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PC & Internet Schadenersatz bei Filesharing soll sehr hoch bleiben

Das Landgericht Düsseldorf hob mit einem neuen Urteil im Fall des Filesharings einer Privatperson die Entscheidung der Vorinstanz auf und legte damit fest, dass der Schadenersatz in solchen Fällen weiterhin sehr hoch bleiben soll. Das Amtsgericht Düsseldorf dagegen hatte Anfang des Jahres anders entschieden.

Wie hoch darf der Schadenersatz sein, wenn es sich um Filesharing im privaten Bereich handelt? Das Amtsgericht Düsseldorf entschied im Februar dieses Jahres in einem Fall, dass dem Rechteinhaber lediglich Schadensersatz in Höhe von 102,- Euro sowie 353,- Euro Abmahnkosten zustehen. Damit wurde der Schadenersatz sehr gering gehalten.

Filesharing wird auch weiterhin hart bestraft
Als Grund für diese Entscheidung wurde vom Amtsgericht angegeben, dass es sich nicht um eine kommerzielle Verbreitung gehandelt hätte und man den Schaden damit auch nicht mit dem vergleichen kann, der durch kommerzielle Nutzer von Filesharing entsteht. In dem Fall ging es um die Verbreitung eines Hörbuchs, das über sieben CDs verteilt war und eine Spieldauer von 515 Minuten besaß. Die Abmahnkanzlei verlangte dafür 300 Euro Schadensersatz und zudem Abmahnkosten in Höhe von 506 Euro. Der Streitwert wurde auf 10.000 Euro festgelegt, was vom Amtsgericht Düsseldorf ebenfalls auf 1.980 Euro herabgesetzt wurde.

Bei der Berufung entschied das Landgericht Düsseldorf nun aber anders. Man sprach dem Rechteinhaber die volle Forderung zu. Der Richter entschied, dass es nur darauf ankommen würde, dass das Hörbuch sehr populär sei. Da das Hörbuch sehr lange über Filesharing angeboten worden war, waren auch die Zugriffszahlen darauf sehr hoch. Daher wäre auch der angerichtete Schaden entsprechend hoch gewesen und die Privatperson muss diesen entstandenen Schaden plus die Anwaltskosten übernehmen.

Das Landgericht Düsseldorf ließ zudem die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Damit wurde ein festes Urteil gefällt und die Privatperson hat die genannten Kosten zu tragen. Dieses Urteil könnte sich nun auch auf andere Privatpersonen auswirken, die wegen Filesharing eine Abmahnung erhalten haben. Anwälte raten diesen Personen dazu, sich schnellstmöglich beraten zu lassen.

Quelle; gulli
 
AW: Schadenersatz bei Filesharing soll sehr hoch bleiben

Dabei muss man auch noch unterscheiden, auch wenn die Störerhaftung wohl an Rechtsgültigkeit aufgrund EuGH Richtlinien nicht als gültig zu betrachten ist, ein möglicher Schadenersatz für entgangenen Gewinn bleibt. Nur die Haftung liegt nicht mehr pauschal beim Anschlussinhaber.
 
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