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IPTV TV-Sender und Streaming-Inhalte bei IPTV-Angeboten

Bei vielen Kabelangeboten mit Fernsehen gibt es nicht selten die HD-Angebote der Privaten nur in kostenpflichtigen Zusatzpaketen. Doch wieso ist das so und warum kostet RTL extra? teltarif.de hat einen kleinen Blick hinter die Kulissen geworfen.

TV-Sender werden nicht mehr auf die Art und Weise konsumiert, wie es früher mal der Fall war. Da gab es wenige Sender über das TV-Kabel, manche setzten auf die Satellitenschüssel auf dem Balkon und andere waren froh, wenn die Sender über die normale Stabantenne auf dem Dach ohne Aussetzer ankamen.

Heutzutage hat sich die Fernsehlandschaft teils deutlich geändert: Angebote mit Kabel-Fernsehen oder IP-basierendes TV über den (V)DSL-Anschluss werden zur Norm - und das Senderangebot ändert sich im selben Rutsch. Schnell kommt dabei die Frage auf, warum eigentlich das Angebot an Sendern teilweise je nach Anbieter der TV-Optionen so unterschiedlich ausfällt.

Schuld daran, wenn man es so formulieren will, ist das komplizierte Verfahren der Rechtevergabe zur Übertragung. Auf einer Veranstaltung von purtel.com konnte teltarif.de nähere Details zu den manchmal unnötig bürokratischen Vorgängen in Erfahrung bringen.

Auch wenn die Ende November offiziell angekündigte White-Label-Lösung purTV nicht das erste Angebot seiner Art auf dem deutschen Markt ist, so stellt es eine gewisse Zäsur dar. Denn damit können auch kleine regionale Betreiber von Kabelnetz- oder Glasfaserangeboten ihrer nicht selten vergleichsweise überschaubaren Kundenanzahl Fernsehen als Komplettpaket anbieten.

Vier Verträge für ein Komplettangebot

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Das Lizenzgeflecht für IP-basierendes Fernsehen ist komplex

Während der Veranstaltung wurde ein größerer Fokus auf die rechtliche Seite des Angebots gelegt und weniger darauf, wie es technisch umgesetzt wird. Denn: Es braucht mehrere Lizenzverträge, um Kunden ein möglichst umfassendes oder maßgeschneidertes Angebot an Sendern bieten zu können. Auf die einfachste Ebene heruntergebrochen, ergeben sich folgende vier Grundverträge für ein IPTV-Angebot.

Vertrag #1: Dieser wird mit der GEMA geschlossen und umfasst lediglich die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und deren Spartensender, sowie die regionalen Programme (MDR, HR, BR, WDR, NDR, etc.). Hierbei werden lediglich die Urheberrechte abgegolten, aber keine weiteren Lizenzrechte. Die Ausstrahlung von nicht-linearen Inhalten und der Sender in HD-Qualität gehört je nach Empfangsgerät mit dazu.

Vertrag #2: Der zweite Lizenzvertrag wird mit der Verwertungsgesellschaft VG Media abgeschlossen, um die privaten Sender der Mediengruppe ProSiebenSat1 übertragen zu können. Hier ist zu beachten, dass das Senderangebot ausschließlich linear übertragen werden darf und keine HD-Inhalte umfasst.

Vertrag #3: Separat lizenziert werden muss die RTL-Sendergruppe, wobei hier wie im Vertrag mit VG Media die entsprechenden Urheberrechte, Leistungsschutzrechte für die produzierten Inhalte und auch Rechte für das Weitersenden enthalten sind. Zu beachten ist, dass der Vertrag mit der RTL-Gruppe im Gegensatz zu ProSiebenSat1 sowohl die Standardauflösung als auch die HD-Sender umfasst. Auch etwaige Zusatzrechte wie Replay-Funktion oder 7-Tage-Verfügbarkeit sind in diesem Vertragspaket mit enthalten.

Vertrag #4: Will ein IPTV-Anbieter seinen Kunden über die purTV-Lösung auch die privaten Sender von ProSiebenSat1 in HD-Qualität anbieten, wird ein vierter Vertrag nötig. Im Gegensatz zu den anderen wird dieser mit content4tv direkt abgeschlossen, dem Partner für Lizenzrechte der purTV-Plattform. Darin sind die HD-Sender der ProSiebenSat1-Mediengruppe enthalten, weitere Privatsender abseits der zwei großen deutschen Privatsender-Gruppen in HD-Qualität und diverse Pay-TV-Angebote sowie fremdsprachige Sender. Auch hier gilt wieder: Alle Inhalte sind nur linear zu haben, aber dafür mit Zusatzrechten.

Je nach Zusatzleistung oder Spezial-Wünschen des Anbieters können Zusatz-Verträge nötig werden. Anzumerken ist zudem, dass die obengenannten Verträge ausschließlich vom TV-Paketanbieter mit content4tv oder einem anderen White-Label-Anbieter abgeschlossen werden und nicht vom Endkunden.

Grenzüberschreitendes Fernsehen
Auch wenn ein Netzbetreiber die Zusatzrechte für das IPTV-Angebot erwirbt, ist der Empfang der Sender auf den lokalen Internetanschluss beschränkt. Heißt im Klartext: Nur am IPTV-Receiver und dem Smartphone/Tablet im heimischen WLAN ist der Empfang von TV-Inhalten lizenziert und auch möglich. Will man außerhalb der eigenen vier Wände Fernsehen schauen, dann ist dies rein rechtlich gesehen derzeit nicht möglich. Dass es technisch sehr wohl zu realisieren ist, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Zumindest im Fall der öffentlich-rechtlichen Sender arbeitet die EU-Kommission an einer gesetzlichen Neugestaltung, um den Empfang grenzüberschreitend zu ermöglichen. Unter anderem soll die Richtlinie für den Empfang von Kabel- und Satelliteninhalten so erweitert werden, dass die erworbenen Lizenzrechte innerhalb der ganzen EU gelten. Quasi eine Art digitaler Binnenmarkt für Medieninhalte.

Derzeit müssen Betreiber von Mediatheken oft für jedes Land einzeln die Lizenzrechte erwerben, sollte ein Empfang über die Landesgrenzen der Sendeanstalt hinaus geplant sein. Genau dieses Geoblocking will die EU-Kommission eigenen Plänen zufolge bis 2019 abschaffen und die Bereitstellung von digitalen Inhalten über Online-Dienste enorm vereinfachen - was entsprechenden Protest der Filmschaffenden in Europa nach sich gezogen hat. So wird argumentiert, dass die Finanzierung der europäischen Filmindustrie gefährdet sei, wenn die Lizenzrechte zum Ausstrahlen von Filmen und Serien nicht für jedes Land separat ausgehandelt werden könnten.

Zahlungsbereitschaft ist vorhanden
Die Pläne, respektive Vorschläge für eine Gesetzesänderung haben sowohl der Rechtsausschuss als auch das Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit abgelehnt, wie die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Wilde Beuger Solmecke berichtet.

Effektiv wird es daher bei der bisher als Territorialprinzip bekannten Regelung bleiben, ausgenommen sind einzig Nachrichtensendungen. Lediglich Streaming-Anbieter müssen ihren Abonnenten den Konsum für wenige Wochen im Ausland ermöglichen, was IPTV-Anbieter im gleichen Atemzug explizit ausschließt. Wirklich grenzüberschreitendes Fernsehen, einschließlich der Nutzung von Mediatheken, bleibt damit bis auf weiteres ein Wunschtraum - oder eine aufwändige Bastellösung im rechtlich fragwürdigen Rahmen.

Zumindest kostenpflichtige Streamingdienste können während des Urlaubs im Ausland ohne Zusatzkosten oder Geoblocking innerhalb der EU genutzt werden. Für Fernsehen über eine IPTV-Lösung gilt dies jedoch nicht, da es sich rechtlich gesehen nicht um ein Streaming-Angebot handelt.

Warum sich die Medienindustrie nach wie vor schwer tut, ihre Inhalte auch im EU-Ausland anzubieten, ist reine Spekulation. Dem Argument, dass deutsche Bürger kein Geld ausgeben wollen, kann, zumindest dem Kantar TNS Digitalisierungsbericht 2017 zufolge, ein wenig der Wind aus den Segeln genommen werden. Dem Bericht nach verwenden insgesamt 29,8 Prozent aller Befragten eine Form von Pay-TV, egal ob zahlungspflichtige Livestreams, VoD-Dienste oder klassisches Pay-TV wie zum Beispiel Sky. An einer mangelnden Zahlungsbereitschaft liegt es also eher weniger.

Quelle; teltarif
 
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