Weil bei Twitter beleidigende Inhalte zu lange online standen, hat das Landgericht Frankfurt den Dienst zu Zahlung einer Entschädigung von 6000 Euro verurteilt.
Der Kurznachrichtendienst Twitter muss eine Entschädigung in Höhe von 6000 Euro zahlen, weil Tweets mit beleidigenden Inhalten zu lange online waren. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt zu dem Fall vorliegt.
In dem Rechtsstreit geht es um mehrere Posts im Rahmen einer politischen Diskussion. Sie waren Anfang 2019 bei Twitter veröffentlicht worden. Eine Twitter-Nutzerin wurde darin unter anderem als „Hure“ und „Abschaum“ bezeichnet. Sie beantragte daraufhin vor dem Landgericht Berlin von Twitter Auskunft über die Daten der Verfasser der Beiträge, insbesondere die Herausgabe von deren IP- und E-Mail-Adressen.
Wie die FAZ weiter berichtet, lehnte Twitter diese Auskunft zunächst ab. Die Begründung: Durch ihre eigenen Tweets habe die Klägerin die von ihr beanstandeten Äußerungen provoziert. Diese seien keine Beleidigungen, sondern lediglich Meinungsäußerungen zu den vorangegangenen Äußerungen der Frau.
NetzDG verlangt rasche Löschung
Das Landgericht Berlin teilte jedoch die Sicht der Klägerin: Das Gericht betrachtete die von ihr beanstandeten Äußerungen als rechtswidrig und entschied, dass Twitter die Kontaktdaten wie verlangt herausgeben müsse. Als die Klägerin im Sommer 2020 feststellt, dass die Tweets weiterhin öffentlich zugänglich waren, forderte sie Twitter erneut auf, die Beiträge zu löschen.
Seit das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, sind soziale Netzwerke verpflichtet, nach einem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte diese umgehend zu prüfen und zu entfernen. Da Twitter die Inhalte nicht zeitnah entfernte, zog die Betroffene vor das Landgericht Frankfurt. Unterstützt wurde sie dabei von der Berliner Beratungsorganisation HateAid.
Mitverantwortung von Twitter
Die Frankfurter Richter entschieden, dass Twitter seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Die beanstandeten Äußerungen stufte das Gericht als Formalbeleidigungen und Schmähungen ein, die das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzten. Daher wäre Twitter nach Ansicht der Richter verpflichtet gewesen, die Posts unverzüglich nach Kenntnis zu löschen. Weil die Löschung zu spät erfolgte, sei Twitter für die Persönlichkeitsrechtverletzungen mitverantwortlich, so die Urteilsbegründung der Richter, die der FAZ vorliegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Twitter könnte Rechtsmittel dagegen einlegen.
Quelle; heise
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Der Kurznachrichtendienst Twitter muss eine Entschädigung in Höhe von 6000 Euro zahlen, weil Tweets mit beleidigenden Inhalten zu lange online waren. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), der die Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt zu dem Fall vorliegt.
In dem Rechtsstreit geht es um mehrere Posts im Rahmen einer politischen Diskussion. Sie waren Anfang 2019 bei Twitter veröffentlicht worden. Eine Twitter-Nutzerin wurde darin unter anderem als „Hure“ und „Abschaum“ bezeichnet. Sie beantragte daraufhin vor dem Landgericht Berlin von Twitter Auskunft über die Daten der Verfasser der Beiträge, insbesondere die Herausgabe von deren IP- und E-Mail-Adressen.
Wie die FAZ weiter berichtet, lehnte Twitter diese Auskunft zunächst ab. Die Begründung: Durch ihre eigenen Tweets habe die Klägerin die von ihr beanstandeten Äußerungen provoziert. Diese seien keine Beleidigungen, sondern lediglich Meinungsäußerungen zu den vorangegangenen Äußerungen der Frau.
NetzDG verlangt rasche Löschung
Das Landgericht Berlin teilte jedoch die Sicht der Klägerin: Das Gericht betrachtete die von ihr beanstandeten Äußerungen als rechtswidrig und entschied, dass Twitter die Kontaktdaten wie verlangt herausgeben müsse. Als die Klägerin im Sommer 2020 feststellt, dass die Tweets weiterhin öffentlich zugänglich waren, forderte sie Twitter erneut auf, die Beiträge zu löschen.
Seit das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 1. Oktober 2017 in Kraft trat, sind soziale Netzwerke verpflichtet, nach einem Hinweis auf rechtswidrige Inhalte diese umgehend zu prüfen und zu entfernen. Da Twitter die Inhalte nicht zeitnah entfernte, zog die Betroffene vor das Landgericht Frankfurt. Unterstützt wurde sie dabei von der Berliner Beratungsorganisation HateAid.
Mitverantwortung von Twitter
Die Frankfurter Richter entschieden, dass Twitter seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Die beanstandeten Äußerungen stufte das Gericht als Formalbeleidigungen und Schmähungen ein, die das Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzten. Daher wäre Twitter nach Ansicht der Richter verpflichtet gewesen, die Posts unverzüglich nach Kenntnis zu löschen. Weil die Löschung zu spät erfolgte, sei Twitter für die Persönlichkeitsrechtverletzungen mitverantwortlich, so die Urteilsbegründung der Richter, die der FAZ vorliegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Twitter könnte Rechtsmittel dagegen einlegen.
Quelle; heise