Mobilcom-Debitel band Kunden bei einem Handy-Wechsel länger als zwei Jahre an ihren Vertrag. Die entsprechende Klausel ist rechtswidrig, entschied das LG Kiel.
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel darf eine Klausel, die eine effektive Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten vorsieht, künftig nicht mehr verwenden. Das hat das Landgericht Kiel am Donnerstag nach einer Klage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein entschieden. Laut Verbraucherzentrale hatte Mobilcom-Debitel zuvor bereits eingeräumt, dass die Klausel rechtswidrig ist.
Neuer Vertrag bei Handywechsel
Die beanstandete Klausel betraf Vertragskunden von Mobilcom-Debitel, die während eines laufenden Vertrages ein neues Handy beim Anbieter bestellten. In solchen Fällen empfahl Mobilcom-Debitel den Kunden einen neuen Vertrag mit einer Klausel, die dessen Laufzeit nach Ablauf des ursprünglichen Vertrags um weitere 24 Monate verlängert.
"Der Teilnehmer und die mobilcom-debitel GmbH vereinbaren eine Laufzeit von weiteren 24 Kalendermonaten beginnend frühestens mit dem Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses", heißt die beanstandete Klausel im Wortlaut. In der Praxis entstanden dadurch durch die Restlaufzeit des ersten Vertragsverhältnisses und den 24 Monaten Laufzeit für den neuen Vertrag eine Gesamtvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten.
Kunden werden von Vertragsbindung befreit
"Das bedeutet eine Vertragsbindung über mehr als zwei Jahre. Das ist rechtswidrig", erklärt die Juristin Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Verbraucherzentrale hatte Mobilcom-Debitel eigenen Angaben zufolge bereits vor einem Jahr wegen der Klausel abgemahnt. Nachdem sich der Anbieter geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, war die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen.
Betroffene Kunden werden nach der Entscheidung des Landgerichts Kiel von ihrer Vertragsbindung befreit. Sie können ihre Verträge laut Verbraucherzentrale nun auch kurzfristig kündigen. Das gilt allerdings nur für den Mobilfunkvertrag: Die Ratenzahlungen für das bei Mobilcom-Debitel bestellte Mobiltelefon müssen unabhängig davon abgeleistet werden.
Quelle; heise
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel darf eine Klausel, die eine effektive Vertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten vorsieht, künftig nicht mehr verwenden. Das hat das Landgericht Kiel am Donnerstag nach einer Klage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein entschieden. Laut Verbraucherzentrale hatte Mobilcom-Debitel zuvor bereits eingeräumt, dass die Klausel rechtswidrig ist.
Neuer Vertrag bei Handywechsel
Die beanstandete Klausel betraf Vertragskunden von Mobilcom-Debitel, die während eines laufenden Vertrages ein neues Handy beim Anbieter bestellten. In solchen Fällen empfahl Mobilcom-Debitel den Kunden einen neuen Vertrag mit einer Klausel, die dessen Laufzeit nach Ablauf des ursprünglichen Vertrags um weitere 24 Monate verlängert.
"Der Teilnehmer und die mobilcom-debitel GmbH vereinbaren eine Laufzeit von weiteren 24 Kalendermonaten beginnend frühestens mit dem Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses", heißt die beanstandete Klausel im Wortlaut. In der Praxis entstanden dadurch durch die Restlaufzeit des ersten Vertragsverhältnisses und den 24 Monaten Laufzeit für den neuen Vertrag eine Gesamtvertragslaufzeit von mehr als 24 Monaten.
Kunden werden von Vertragsbindung befreit
"Das bedeutet eine Vertragsbindung über mehr als zwei Jahre. Das ist rechtswidrig", erklärt die Juristin Kerstin Heidt von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Die Verbraucherzentrale hatte Mobilcom-Debitel eigenen Angaben zufolge bereits vor einem Jahr wegen der Klausel abgemahnt. Nachdem sich der Anbieter geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, war die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen.
Betroffene Kunden werden nach der Entscheidung des Landgerichts Kiel von ihrer Vertragsbindung befreit. Sie können ihre Verträge laut Verbraucherzentrale nun auch kurzfristig kündigen. Das gilt allerdings nur für den Mobilfunkvertrag: Die Ratenzahlungen für das bei Mobilcom-Debitel bestellte Mobiltelefon müssen unabhängig davon abgeleistet werden.
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