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PC & Internet Vorsicht Abofalle: ein falscher Klick führt zur teuren Abzocke

Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor dubiosen Streaming-Portalen. Umtriebige Betrüger versuchen derzeit erneut Verbraucher über Streaming-Websites in eine Abofalle zu locken. Mit unseriösen Methoden probieren sie, ahnungslosen Abonenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

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Von Pop-up-Fenstern zu Abofalle
Wie die Verbraucherzentrale informiert, locken Gauner in Pop-up-Fenstern mit attraktiven Angeboten Verbraucher in eine Abofalle. Ein fünftägiges kostenloses Testabonnement verspricht den Zugang zu einer Streaming-Website. Verlangt werden bei der Registrierung neben dem Namen mitunter noch Adressdaten-Angaben, die E-Mail-Adresse, sowie die Telefonnummer. Klickt man dann darauf, um sich anzumelden, schlägt entweder die Registrierung fehl oder die versprochenen Filme lassen sich nicht streamen. Kommt man dann zu dem Schluss, die Anmeldung sei fehlgeschlagen, so stellt sich das spätestens beim Eintreffen einer saftigen Rechnung als großer Irrtum heraus. Bereits eine Woche später fordern die Betreiber einen Geldbetrag von bis zu 400 Euro.

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Druck durch falsche Inkassobüros und gefakte YouTube-Videos
Demnach sind die angegebenen Daten dann offensichtlich doch bei den Betrügern gelandet. Diese kontaktieren ihre Opfer nach Ablauf der fünftägigen Testphase. Unter Berufung auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements fordern sie die Zahlung eines Jahres-Abo-Beitrags ein. Druck auf die Verbraucher werden zum einen aufgebaut durch Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos, die erklären, dass die Rechnung rechtens wäre, weil man zuvor den Nutzungsbedingungen zugestimmt hätte. Zum anderen werden Schreiben falscher Inkassobüros verschickt, um die Zahlungen einzufordern.

Kein Vertragsabschluss – keine Rechnungsbegleichung
Dennoch sei hier kein Vertrag zustande gekommen, unterrichtet die Verbraucherzentrale. Sie weist darauf hin, die geforderte Summe keinesfalls zu bezahlen. Erst durch Rechnungsbegleichung bestätigt man den geschlossenen Vertrag, wodurch dieser infolge dessen dann rechtskräftig wird. Grundsätzlich bedarf es der Einigung beider Vertragsparteien über den Vertragsinhalt und den Vertragspreis. Da keine Informationen von einer automatischen Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abonnement bekannt waren, ist auch keine Einigung über den Vertragspreis erfolgt.

Rechtliche Möglichkeiten gegen Abofalle
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Das geschieht per E-Mail oder Fax und im zweiten Schritt noch einmal per Einschreiben mit Rückschein. Hierzu sollte man den Betreiber mitteilen, was man konkret von dem Vertrag erwartet hat und darauf verweisen, dass das Ergebnis davon abweicht und deshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Zudem steht dem Verbraucher bei online oder am Telefon geschlossenen Verträgen immer ein Widerrufsrecht zu. Dieses gilt innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Erfolgte kein entsprechender Hinweis darauf, verlängert es sich sogar auf ein Jahr und 14 Tage. Die Verbraucherzentralen beraten Verbraucher aber auch individuell. Auf alle Fälle sollte man eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch das Marktwächter-Team hat seine Erkenntnisse bereits an die Ermittlungsbehörden weitergegeben.

Verbraucherzentrale warnt vor diesen Anbietern
Derzeit gibt es mehr als 200 solcher vermeintlicher Streaming-Portale und es kommen stetig weitere hinzu. Unterschiede zwischen den Websites gibt es lediglich durch verschiedene URLs, die Logo-Namen und Impressum-Angaben. Eine professionelle Aufmachung lässt die Seiten authentisch wirken. Besondere Vorsicht ist angeraten, taucht bei den Anbietern ein „flix“, „play“ und „stream“ im Namen auf. Die Verbraucherzentrale warnt vor den folgenden Unternehmen im Impressum: „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“. Als Unternehmens-Sitz wird häufig Großbritannien angegeben.

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Auch Bremen meldet sich zu Wort
Wie auch die Verbraucherzentrale Bremen erst kürzlich berichtete, kontaktierten in jüngster Zeit mehr als 1.000 Bremerinnen und Bremer ihre Anlaufstelle.
„Die Verbraucherzentrale Bremen hat bereits mehr als 1.000 Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, die Anwaltsschreiben wegen angeblich illegaler Verbreitung von Filmen oder TV-Serien in Internet erhalten haben und mehrere hundert Euro (915 Euro für einen aktuellen Kinofilm ist keine Seltenheit) an die Rechteinhaber zahlen sollen. Immer wieder suchen Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechtsberatung die Verbraucherzentrale auf und legen Rechnungen von Streamingdienst-Anbietern, deren Name oftmals auf „…flix“ endet, über mehrere Hundert Euro zur Prüfung vor.“
Quelle; tarnkappe
 
das würde mich mal interessieren, wie man mit einem klick sorn abo abschließt?

da muss doch mindestens nach der IBAN, VISA oder Paypal gefragt werden, desweiteren muss man auch noch seine Name Adresse etc wahrheitsgemäß eingeben?!

Mit der " ein falscher klick" überschrift vermute ich, dass ich nur einmal werbung wegdrücken muss und die direkt eine kontovollmacht haben
 
Hallo zusammen, ich habe diese Erfahrung schon hinter mir. Ich war beruflich in der Schweiz und am Wochenende wollte ich mir gemütlich einen Film streamen. Also hab ich im Internet gegoogelt. Ich wurde auf eine Streaming-Seite weitergeleitet. Dort stand nur kostenlos registrieren. E-mail Adresse angeben und schon kanns los gehen. Es liehs aber kein Film auf dieser Seite abspielen. Also weggeklickt und neue Seite gesucht. Als ich dann ca. 2Wochen später zu Hause war kam eine E-mail von Gabaflix mit IP von meinem Rechner und die Koodinaten vom Standpunkt über eine Rechnung von über 395,88 Euro. Es hieß ich hatte die möglichkeit die Seite 5 Tage kostenlos zu testen. Darauf wurde ich aber nicht hingewiesen. Also zu Anwalt und Schreiben zurück. auf einmal bekam ich auch Mahnungen von Dugoflix und Buroflix über den gleichen Betrag. Nach anraten vom Anwalt nicht darauf reagieren. Anschließend bekam ich Mahnungen vom Inkassobüro, Betrag 516,24 Euro. Ich habe auf nichts mehr reagiert und seit dem habe ich auch keine E-mail mehr bekommen. Also seit vorsichtig bei solchen Sachen. Solltet ihr dennoch mal Zahlungsaufforderungen bekommen geht auf die Seite der Verbraucherzentrale und guckt ob der Absender eurer E-mail in der Liste steht. Am besten erstmal Ruhe bewahren, nicht antworten und auf gar keinen Fall bezahlen. Auch wenn in der E-mail richtig Druck aufgebaut wird. Meistens kommen die Mails aus England und die können nicht so einfach einen Gerichtsvollzieher in Deutschland beauftragen.

Gruß bugs 70
 
Kostenlos registrieren schreiben sie Alle.
Das heißt aber nie, das der Rest auch kostenlos ist.

Edit: müßte da aber nicht per Gesetz stehen, das man ein kostenpflichitoges Abo abschließt
 
Deutsche Gesetze gelten nicht im Ausland bzw. EU-Gesetze nicht außerhalb der EU...
Und schonmal Anklage gegen eine Briefkastenfirma gemacht wegen Betrug?
 
Am besten nirgends "persönliche Daten" eingeben, wenn man nicht zu 120% sicher ist, was man da tut!
Dann kann auch nichts passieren.


Viele Grüße
Lecter
 
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