Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor dubiosen Streaming-Portalen. Umtriebige Betrüger versuchen derzeit erneut Verbraucher über Streaming-Websites in eine Abofalle zu locken. Mit unseriösen Methoden probieren sie, ahnungslosen Abonenten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Von Pop-up-Fenstern zu Abofalle
Wie die Verbraucherzentrale informiert, locken Gauner in Pop-up-Fenstern mit attraktiven Angeboten Verbraucher in eine Abofalle. Ein fünftägiges kostenloses Testabonnement verspricht den Zugang zu einer Streaming-Website. Verlangt werden bei der Registrierung neben dem Namen mitunter noch Adressdaten-Angaben, die E-Mail-Adresse, sowie die Telefonnummer. Klickt man dann darauf, um sich anzumelden, schlägt entweder die Registrierung fehl oder die versprochenen Filme lassen sich nicht streamen. Kommt man dann zu dem Schluss, die Anmeldung sei fehlgeschlagen, so stellt sich das spätestens beim Eintreffen einer saftigen Rechnung als großer Irrtum heraus. Bereits eine Woche später fordern die Betreiber einen Geldbetrag von bis zu 400 Euro.
Druck durch falsche Inkassobüros und gefakte YouTube-Videos
Demnach sind die angegebenen Daten dann offensichtlich doch bei den Betrügern gelandet. Diese kontaktieren ihre Opfer nach Ablauf der fünftägigen Testphase. Unter Berufung auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements fordern sie die Zahlung eines Jahres-Abo-Beitrags ein. Druck auf die Verbraucher werden zum einen aufgebaut durch Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos, die erklären, dass die Rechnung rechtens wäre, weil man zuvor den Nutzungsbedingungen zugestimmt hätte. Zum anderen werden Schreiben falscher Inkassobüros verschickt, um die Zahlungen einzufordern.
Kein Vertragsabschluss – keine Rechnungsbegleichung
Dennoch sei hier kein Vertrag zustande gekommen, unterrichtet die Verbraucherzentrale. Sie weist darauf hin, die geforderte Summe keinesfalls zu bezahlen. Erst durch Rechnungsbegleichung bestätigt man den geschlossenen Vertrag, wodurch dieser infolge dessen dann rechtskräftig wird. Grundsätzlich bedarf es der Einigung beider Vertragsparteien über den Vertragsinhalt und den Vertragspreis. Da keine Informationen von einer automatischen Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abonnement bekannt waren, ist auch keine Einigung über den Vertragspreis erfolgt.
Rechtliche Möglichkeiten gegen Abofalle
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Das geschieht per E-Mail oder Fax und im zweiten Schritt noch einmal per Einschreiben mit Rückschein. Hierzu sollte man den Betreiber mitteilen, was man konkret von dem Vertrag erwartet hat und darauf verweisen, dass das Ergebnis davon abweicht und deshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Zudem steht dem Verbraucher bei online oder am Telefon geschlossenen Verträgen immer ein Widerrufsrecht zu. Dieses gilt innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Erfolgte kein entsprechender Hinweis darauf, verlängert es sich sogar auf ein Jahr und 14 Tage. Die Verbraucherzentralen beraten Verbraucher aber auch individuell. Auf alle Fälle sollte man eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch das Marktwächter-Team hat seine Erkenntnisse bereits an die Ermittlungsbehörden weitergegeben.
Verbraucherzentrale warnt vor diesen Anbietern
Derzeit gibt es mehr als 200 solcher vermeintlicher Streaming-Portale und es kommen stetig weitere hinzu. Unterschiede zwischen den Websites gibt es lediglich durch verschiedene URLs, die Logo-Namen und Impressum-Angaben. Eine professionelle Aufmachung lässt die Seiten authentisch wirken. Besondere Vorsicht ist angeraten, taucht bei den Anbietern ein „flix“, „play“ und „stream“ im Namen auf. Die Verbraucherzentrale warnt vor den folgenden Unternehmen im Impressum: „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“. Als Unternehmens-Sitz wird häufig Großbritannien angegeben.
Auch Bremen meldet sich zu Wort
Wie auch die Verbraucherzentrale Bremen erst kürzlich berichtete, kontaktierten in jüngster Zeit mehr als 1.000 Bremerinnen und Bremer ihre Anlaufstelle.
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Von Pop-up-Fenstern zu Abofalle
Wie die Verbraucherzentrale informiert, locken Gauner in Pop-up-Fenstern mit attraktiven Angeboten Verbraucher in eine Abofalle. Ein fünftägiges kostenloses Testabonnement verspricht den Zugang zu einer Streaming-Website. Verlangt werden bei der Registrierung neben dem Namen mitunter noch Adressdaten-Angaben, die E-Mail-Adresse, sowie die Telefonnummer. Klickt man dann darauf, um sich anzumelden, schlägt entweder die Registrierung fehl oder die versprochenen Filme lassen sich nicht streamen. Kommt man dann zu dem Schluss, die Anmeldung sei fehlgeschlagen, so stellt sich das spätestens beim Eintreffen einer saftigen Rechnung als großer Irrtum heraus. Bereits eine Woche später fordern die Betreiber einen Geldbetrag von bis zu 400 Euro.
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Druck durch falsche Inkassobüros und gefakte YouTube-Videos
Demnach sind die angegebenen Daten dann offensichtlich doch bei den Betrügern gelandet. Diese kontaktieren ihre Opfer nach Ablauf der fünftägigen Testphase. Unter Berufung auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements fordern sie die Zahlung eines Jahres-Abo-Beitrags ein. Druck auf die Verbraucher werden zum einen aufgebaut durch Falschinformationen in selbst erstellten YouTube-Videos, die erklären, dass die Rechnung rechtens wäre, weil man zuvor den Nutzungsbedingungen zugestimmt hätte. Zum anderen werden Schreiben falscher Inkassobüros verschickt, um die Zahlungen einzufordern.
Kein Vertragsabschluss – keine Rechnungsbegleichung
Dennoch sei hier kein Vertrag zustande gekommen, unterrichtet die Verbraucherzentrale. Sie weist darauf hin, die geforderte Summe keinesfalls zu bezahlen. Erst durch Rechnungsbegleichung bestätigt man den geschlossenen Vertrag, wodurch dieser infolge dessen dann rechtskräftig wird. Grundsätzlich bedarf es der Einigung beider Vertragsparteien über den Vertragsinhalt und den Vertragspreis. Da keine Informationen von einer automatischen Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abonnement bekannt waren, ist auch keine Einigung über den Vertragspreis erfolgt.
Rechtliche Möglichkeiten gegen Abofalle
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Das geschieht per E-Mail oder Fax und im zweiten Schritt noch einmal per Einschreiben mit Rückschein. Hierzu sollte man den Betreiber mitteilen, was man konkret von dem Vertrag erwartet hat und darauf verweisen, dass das Ergebnis davon abweicht und deshalb kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Zudem steht dem Verbraucher bei online oder am Telefon geschlossenen Verträgen immer ein Widerrufsrecht zu. Dieses gilt innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss. Erfolgte kein entsprechender Hinweis darauf, verlängert es sich sogar auf ein Jahr und 14 Tage. Die Verbraucherzentralen beraten Verbraucher aber auch individuell. Auf alle Fälle sollte man eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch das Marktwächter-Team hat seine Erkenntnisse bereits an die Ermittlungsbehörden weitergegeben.
Verbraucherzentrale warnt vor diesen Anbietern
Derzeit gibt es mehr als 200 solcher vermeintlicher Streaming-Portale und es kommen stetig weitere hinzu. Unterschiede zwischen den Websites gibt es lediglich durch verschiedene URLs, die Logo-Namen und Impressum-Angaben. Eine professionelle Aufmachung lässt die Seiten authentisch wirken. Besondere Vorsicht ist angeraten, taucht bei den Anbietern ein „flix“, „play“ und „stream“ im Namen auf. Die Verbraucherzentrale warnt vor den folgenden Unternehmen im Impressum: „Turquoiz Limited“, „Lovelust Limited“, „Bizcon Limited“, „Anmama Limited“, „CIDD Limited“, „OLJO Ltd“, „SAFE4MEDIA Ltd“, „Kino Bino Limited“ und „Kino Cinemas Ltd“. Als Unternehmens-Sitz wird häufig Großbritannien angegeben.
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Auch Bremen meldet sich zu Wort
Wie auch die Verbraucherzentrale Bremen erst kürzlich berichtete, kontaktierten in jüngster Zeit mehr als 1.000 Bremerinnen und Bremer ihre Anlaufstelle.
Quelle; tarnkappe„Die Verbraucherzentrale Bremen hat bereits mehr als 1.000 Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, die Anwaltsschreiben wegen angeblich illegaler Verbreitung von Filmen oder TV-Serien in Internet erhalten haben und mehrere hundert Euro (915 Euro für einen aktuellen Kinofilm ist keine Seltenheit) an die Rechteinhaber zahlen sollen. Immer wieder suchen Bremer Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechtsberatung die Verbraucherzentrale auf und legen Rechnungen von Streamingdienst-Anbietern, deren Name oftmals auf „…flix“ endet, über mehrere Hundert Euro zur Prüfung vor.“