Ein französischer Mann ist mit der Forderung nach Schadenersatz für ein vorinstalliertes Windows Vista gescheitert. Er wollte von Sony einen großen Teil der Kosten für ein Notebook erstattet bekommen. Die Praxis, Windows auf Computern vorzuinstallieren, dürfte also bestehen bleiben.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Computerhersteller auch zukünftig Betriebssysteme und andere Software auf einem Computer vorinstallieren können. Das Urteil ging auf die Beschwerde des Franzosen Vincent Deroo-Blanquart zurück, der von Sony eine Entschädigung für das vorinstallierte Betriebssystem Windows Vista und weitere Programme gefordert hatte.
Deroo-Blanquart hatte eine pauschale Entschädigung für die vorinstallierte Software von 450 Euro gefordert. Außerdem wollte der Mann Schadenersatz wegen angeblich unlauterer Geschäftspraktiken von Sony in Höhe von 2.500 Euro geltend machen. Beide Forderungen wurden vom Gericht verneint. Sony habe den "Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht" entsprochen. Kunden würden in der Regel ein vorinstalliertes Betriebssystem erwarten. Außerdem sei der Kläger durch den Sony-Verkäufer über den Umfang der vorinstallierten Anwendungen informiert worden.
Sony-Notebook mit Windows Vista
Der Kläger hatte im Jahr 2008 ein Sony-Notebook mit Windows Vista und weiteren vorinstallierten Anwendungen gekauft, die Lizenzbedingungen der Softwarehersteller (EULA) aber abgelehnt. Daraufhin forderte er eine Erstattung der Kosten der installierten Softwarepakete. Die Forderung erscheint im Hinblick auf den Gesamtpreis des Rechners von 549 Euro recht hoch.
Sony hatte dem Mann angeboten, den Rechner zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis von 549 Euro zu erstatten. Das hatte Deroo-Blanquart aber abgelehnt. Das Verfahren ist eigentlich beim französischen Kassationsgerichtshof anhängig, dieser hatte das Verfahren aber an den Europäischen Gerichtshof abgegeben. Sony hat sich unterdessen aus dem Notebook-Geschäft zurückgezogen.
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited.
Quelle: golem
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Computerhersteller auch zukünftig Betriebssysteme und andere Software auf einem Computer vorinstallieren können. Das Urteil ging auf die Beschwerde des Franzosen Vincent Deroo-Blanquart zurück, der von Sony eine Entschädigung für das vorinstallierte Betriebssystem Windows Vista und weitere Programme gefordert hatte.
Deroo-Blanquart hatte eine pauschale Entschädigung für die vorinstallierte Software von 450 Euro gefordert. Außerdem wollte der Mann Schadenersatz wegen angeblich unlauterer Geschäftspraktiken von Sony in Höhe von 2.500 Euro geltend machen. Beide Forderungen wurden vom Gericht verneint. Sony habe den "Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht" entsprochen. Kunden würden in der Regel ein vorinstalliertes Betriebssystem erwarten. Außerdem sei der Kläger durch den Sony-Verkäufer über den Umfang der vorinstallierten Anwendungen informiert worden.
Sony-Notebook mit Windows Vista
Der Kläger hatte im Jahr 2008 ein Sony-Notebook mit Windows Vista und weiteren vorinstallierten Anwendungen gekauft, die Lizenzbedingungen der Softwarehersteller (EULA) aber abgelehnt. Daraufhin forderte er eine Erstattung der Kosten der installierten Softwarepakete. Die Forderung erscheint im Hinblick auf den Gesamtpreis des Rechners von 549 Euro recht hoch.
Sony hatte dem Mann angeboten, den Rechner zurückzunehmen und den vollen Kaufpreis von 549 Euro zu erstatten. Das hatte Deroo-Blanquart aber abgelehnt. Das Verfahren ist eigentlich beim französischen Kassationsgerichtshof anhängig, dieser hatte das Verfahren aber an den Europäischen Gerichtshof abgegeben. Sony hat sich unterdessen aus dem Notebook-Geschäft zurückgezogen.
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen C-310/15, Vincent Deroo-Blanquart/Sony Europe Limited.
Quelle: golem