Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieter das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Bereits im Dezember drohte eine Sperre – andere Portale sind auch auf der Liste. Bei xHamster sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten, so die Stellungnahme.
Das verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig. Nach einer vorherigen Entscheidung der KJM im März 2020 hatte die zuständige Landesanstalt für Medien NRW das Unternehmen hinter xHamster bereits damals dazu aufgefordert, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen. Daher müssen nun zuerst die fünf größten deutschen Internetanbieter den Abruf der Seite „de.xhamster.com“ blockieren.
Quelle; caschy
Das verstoße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig. Nach einer vorherigen Entscheidung der KJM im März 2020 hatte die zuständige Landesanstalt für Medien NRW das Unternehmen hinter xHamster bereits damals dazu aufgefordert, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen. Daher müssen nun zuerst die fünf größten deutschen Internetanbieter den Abruf der Seite „de.xhamster.com“ blockieren.
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