Der frühere E-Book Uploader Darkmon wurde rechtskräftig verurteilt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro auf Basis von 150 Tagessätzen bezahlen. Der Verurteilte hat bis Anfang 2017 bei myGully.com und in anderen Foren über 12.000 Download-Links zu E-Books eingestellt. Darkmon soll bei der Ausübung seiner Tätigkeit umfangreiche Umsätze generiert haben.
Darkmon war geständig, Enttarnung nicht bekannt
Im Mai 2017 gab die Firma Counterfights Anti-Piracy bekannt, den E-Book Uploader Darkmon überführt zu haben. Die Vorermittlungen führten schließlich zur Ergreifung des Verdächtigen, der bei myGully.com und in anderen Foren sehr aktiv war. Nach ersten Schätzungen der Piratenjäger aus Jena soll Darkmon Downloadvergütungen zuzüglich zu Provisionen in Höhe mehrerer Hundertausend Euro umgesetzt haben. Wie man ihn genau überführen konnte, ist bis heute nicht bekannt. Wir haben dazu damals einige Spekulationen angestellt.
Kurz nachdem der Top E-Book Uploader damals die Download-Links zu den Sharehostern eingestellt hatte, berichteten die Verlage über plötzliche Umsatzeinbußen von 30 bis zu 50 Prozent. Aufgrund der Sichtbarkeit von myGully.com in den Suchmaschinen sind derartige Umsatzeinbußen durchaus möglich. Laut Andreas Kaspar von Counter Fights war er einer der „Haupttäter der E-Book Piraterie“ im deutschsprachigen Raum.
„Bei Darkmon handelte es sich um einen Haupttäter der E-Book Piraterie, welcher jeden Tag eine höhere Anzahl von E-Books wiederholt illegal zur Verfügung stellte und nach unserer Einschätzung daran kräftig verdiente“, so kommentierte Andreas Kaspar, Inhaber des in Jena ansässigen Ermittlungsunternehmens damals die Aufdeckung des Verdächtigen. „Nicht jeder Täter in diesen Piraterieportalen verbreitet die illegalen E-Book Kopien vorwiegend, um damit Geld zu erwirtschaften. Dennoch entstehen den Autoren und Verlagen erhebliche Umsatzverluste. Es sollte jedem Vollzeit- und jedem Freitzeituploader in diesen Piraterieportalen inzwischen klar sein, dass er das Ziel von Ermittlungen sein kann.“
Darkmon war nach seiner Überführung geständig. Laut dem mittlerweile rechtskräftigem Urteil muss der Tatverdächtige eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro auf Basis von 150 Tagessätzen bezahlen.
Quelle; tarnkappe
Darkmon war geständig, Enttarnung nicht bekannt
Im Mai 2017 gab die Firma Counterfights Anti-Piracy bekannt, den E-Book Uploader Darkmon überführt zu haben. Die Vorermittlungen führten schließlich zur Ergreifung des Verdächtigen, der bei myGully.com und in anderen Foren sehr aktiv war. Nach ersten Schätzungen der Piratenjäger aus Jena soll Darkmon Downloadvergütungen zuzüglich zu Provisionen in Höhe mehrerer Hundertausend Euro umgesetzt haben. Wie man ihn genau überführen konnte, ist bis heute nicht bekannt. Wir haben dazu damals einige Spekulationen angestellt.
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Kurz nachdem der Top E-Book Uploader damals die Download-Links zu den Sharehostern eingestellt hatte, berichteten die Verlage über plötzliche Umsatzeinbußen von 30 bis zu 50 Prozent. Aufgrund der Sichtbarkeit von myGully.com in den Suchmaschinen sind derartige Umsatzeinbußen durchaus möglich. Laut Andreas Kaspar von Counter Fights war er einer der „Haupttäter der E-Book Piraterie“ im deutschsprachigen Raum.
„Bei Darkmon handelte es sich um einen Haupttäter der E-Book Piraterie, welcher jeden Tag eine höhere Anzahl von E-Books wiederholt illegal zur Verfügung stellte und nach unserer Einschätzung daran kräftig verdiente“, so kommentierte Andreas Kaspar, Inhaber des in Jena ansässigen Ermittlungsunternehmens damals die Aufdeckung des Verdächtigen. „Nicht jeder Täter in diesen Piraterieportalen verbreitet die illegalen E-Book Kopien vorwiegend, um damit Geld zu erwirtschaften. Dennoch entstehen den Autoren und Verlagen erhebliche Umsatzverluste. Es sollte jedem Vollzeit- und jedem Freitzeituploader in diesen Piraterieportalen inzwischen klar sein, dass er das Ziel von Ermittlungen sein kann.“
Darkmon war nach seiner Überführung geständig. Laut dem mittlerweile rechtskräftigem Urteil muss der Tatverdächtige eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro auf Basis von 150 Tagessätzen bezahlen.
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