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( erledigt nach der Hitze) Einige Programme auf Astra weg!

Bekannt, aber potentialausgleich immer!
Ein Potenzialausgleich ist zwar stets sinnvoll, wurde aber im Zuge europäischer und internationaler Harmonisierungen auch liberalisiert und bedingt freigestellt:
  • Für Antennen in als sicher definierten nicht (nach Klasse H = 100 kA) erdungspflichtigen Fassadenbereichen;
  • wenn nur eine Wohneinheit angeschlossen ist und
  • die Summe der Ableitströme aller angeschlossenen Endgeräte ≤ 5 mA(eff) beträgt .
Für die Antennensicherheit ist primär die IEC 60728-11 maßgeblich und die verlangt, dass der Potenzialausgleich auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleiben muss. Das bedeutet, dass weder ein vereinfachter PA z. B. von einem metallischen Multischaltergehäuse oder bei einem Twin- oder Quad-LNB von nur einem Kabelschirm normkonform ist.

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und installationen konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. EFK zu finden, welche im Antennenbau nicht nur das machen, was sie schon immer gemacht haben und auch die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) kennen und bezüglich Antennensicherheit kompetent sind, ist keine leichte Aufgabe. Der von @czokok erwähnte Sicherungskasten ist für elektrotechnische Laien ebenso tabu wie für normkonform blitzstromtragfähige Erdung nach Klasse H = 100 kA ungeeignet. Auch für nicht nicht erdungspflichtige Antennen ist der PA vorzugsweise mit mind. 4 mm² Cu an der HES auszuführen. Ein PE, der mit dem N nur auf Erdebene also der HES verbunden ist, kann bedingt - inbesondere auch für inzwischen zugelassene zusätzliche Vermaschungen - verwendet werden, ein PEN jedoch NICHT.

Das habe ich schon verstanden, meine Frage nur wo schließt man das andere Ende des Erdungskabels an?
Erdungsleiter aus mind. 16 mm² Cu sind mit dem für jedes Gebäude obligatorischen Schutzpotenzialausgleich und einem normkonformen Erder nach Klasse H = 100 kA zu verbinden.

Erdungspflichtige Antennen und auch von blitzstromtragfähiger Erdung befreite Fassadenantennen, die eine der vorgenannten Befreiungsbedingungen nicht erfüllen, sind zum Schutz gegen den elektrischen Schlag mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) mit der HES oder einem mindestens querschnittsgleichen PE zu verbinden.

Eine davon abweichende Ausnahmebestimmung der DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/-empfangsantennen, wonach der Potenzialausgleichsleiter nicht erdungspflichtiger Fassadenentennen allein auch am PE einer Schukosteckdose mit gewöhnlich nur 1,5 mm² Cu zulässig ist, ist fachlich umstritten und für Haushaltantennen nie zulässig.
 
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Ein Potenzialausgleich ist zwar stets sinnvoll, wurde aber im Zuge europäischer und internationaler Harmonisierungen auch liberalisiert und bedingt freigestellt:
  • Für Antennen in als sicher definierten nicht (nach Klasse H = 100 kA) erdungspflichtigen Fassadenbereichen;
  • wenn nur eine Wohneinheit angeschlossen ist und
  • die Summe der Ableitströme aller angeschlossenen Endgeräte ≤ 5 mA(eff) beträgt .
Für die Antennensicherheit ist primär die IEC 60728-11 maßgeblich und die verlangt, dass der Potenzialausgleich auch bei Ausbau von Komponenten an allen Leitungen erhalten bleiben muss. Das bedeutet, dass weder ein vereinfachter PA z. B. von einem metallischen Multischaltergehäuse oder bei einem Twin- oder Quad-LNB von nur einem Kabelschirm normkonform ist.

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und installationen konzessionierten Elektrofachkräften vorbehalten. EFK zu finden, welche im Antennenbau nicht nur das machen, was sie schon immer gemacht haben und auch die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) kennen und bezüglich Antennensicherheit kompetent sind, ist keine leichte Aufgabe. Der von @czokok erwähnte Sicherungskasten ist für elektrotechnische Laien ebenso tabu wie für normkonform blitzstromtragfähige Erdung nach Klasse H = 100 kA ungeeignet. Auch für nicht nicht erdungspflichtige Antennen ist der PA vorzugsweise mit mind. 4 mm² Cu an der HES auszuführen. Ein PE, der mit dem N nur auf Erdebene also der HES verbunden ist, kann bedingt - inbesondere auch für inzwischen zugelassene zusätzliche Vermaschungen - verwendet werden, ein PEN jedoch NICHT.


Erdungsleiter aus mind. 16 mm² Cu sind mit dem für jedes Gebäude obligatorischen Schutzpotenzialausgleich und einem normkonformen Erder nach Klasse H = 100 kA zu verbinden.

Erdungspflichtige Antennen und auch von blitzstromtragfähiger Erdung befreite Fassadenantennen, die eine der vorgenannten Befreiungsbedingungen nicht erfüllen, sind zum Schutz gegen den elektrischen Schlag mit mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) mit der HES oder einem mindestens querschnittsgleichen PE zu verbinden.

Eine davon abweichende Ausnahmebestimmung der DIN VDE 0855-300:2008-08 für Funksende-/-empfangsantennen, wonach der Potenzialausgleichsleiter nicht erdungspflichtiger Fassadenentennen allein auch am PE einer Schukosteckdose mit gewöhnlich nur 1,5 mm² Cu zulässig ist, ist fachlich umstritten und für Haushaltantennen nie zulässig.
Geht das Ganze auch einfacher zu erklären, Ottonormalverbraucher versteht da ja nur Bahnhof.
 
Hier werden bitte keine diskussionen über sinn und unsinn von blitzschutz geführt. Wenn dieser vorgeschrieben ist, weisen wir daraufhin, dass er ausgeführt werden muss. Gleichermaßen gilt, dass dieser von fachfirmen ausgeführt werden muss. Jeden beitrag, der dies diskutiert lösche ich.
 
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Geht das Ganze auch einfacher zu erklären, Ottonormalverbraucher versteht da ja nur Bahnhof.

Es gibt "Otto Normalverbraucher", die Erdung und PA fachgerechter als viele Elektrofachkräfte ausgeführt haben. Kompetenz von Elektrikern hin oder her, die Formulierung von ist ebenso eindeutig wie .

Wenn die durch Corona verzögerte Revision der für Antennensicherheit primär zuständigen IEC 60728-11 durch ist, werde ich den Forenverantwortlichen Grafiken für den gepinnten und geschlossenen Thread anbieten. Seit uralten nationalen DIN VDE 0855-1 hat sich wenig geändert, weshalb es für mich unverständlich ist, weshalb das Thema ein mit Falschaussagen garnierter Dauerbrenner ist.
 
Wieso kann mir denn hier niemand eine verständliche Info geben wie ich die Schüssel auf der Terrasse erden kann?
 
niemand eine verständliche Info
Ziemlich einfach: Da hängen auch Versicherungsfragen dran, somit übernimmt eine ausführende Firma die Haftung wenn was vermurkst wurde.
Du verlangst pauschale Antworten zu einem Thema das von vielen Variablen abhängig ist, deshalb wird hier (richtigerweise) auf Paragraphen verwiesen welche dann, auf deine individuelle Situation passend, umgesetzt werden müssen.
 
Wieso gibt es denn dabei viele Variablen? Möchte nur die duo line erdungsschiene erden, nicht mehr und nicht weniger. Ist doch albern dabei über versicherungstechnische Hinweise zu diskutieren. Kann gerne geschlossen werden, werde mir dann woanders einen vernünftigen Rat suchen.
 
Möchte nur die duo line erdungsschiene erden, nicht mehr und nicht weniger.
... werde mir dann woanders einen vernünftigen Rat suchen.
Ich gehe davon aus, dass mit duo line das Label Durline von Durasat und ein Erdwinkel oder Erdblock und keine Erdschiene in technisch veralteter Klemmtechnik gemeint war.

Die simple Frage ob, wo und womit ein 4 mm² Cu einer nicht erdungspflichtigen Balkonantenne angeschlossen werden muss, wurde mehrfach erklärt. Wenn die seitherigen Erläuterungen deinen Horizont überfordern, wirst du es auch in Foren, in denen die Themen Erdung und PA nicht so unerwünscht sind wie im DEB, nicht verstehen.

Klick mich!
 
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