In jüngster Zeit werden wieder vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die CC-lizenzierte Bilder des Foto-Portals Flickr (u.a. vom Fotografen Dennis Skley) benutzt haben. Die Lizenz-Angaben sind nicht zu 100% korrekt, was Abmahnungen mit einem Volumen von über 2.000 Euro nach sich ziehen kann.
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Im Jahr 2001 wurde die gemeinnützige Organisation Creative Commons gegründet, die dabei helfen soll, im Internet seine eigenen Inhalte zu veröffentlichen. Erfinder Lawrence Lessig wollte damit das Urheberrecht eines jeden Landes verfeinern und dabei helfen, das Recht den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Als das Copyright beziehungsweise Urheberrecht erschaffen wurde, gab es noch keine Digitalkameras, Smartphones oder Tablet-PCs, mit denen man heute kostengünstig eigene Fotos erstellen kann. Auch die Aufnahme von Musik war vergleichsweise wenigen Personen vorbehalten. Die CC-Lizenzen sollten für Macher, Remixer und Nutzer alles im Umgang mit den Rechten vereinfachen. Leider ist dies bis heute nicht vollständig gelungen.
Das komplizierte System der Creative Commons ist auch der Grund, warum es überhaupt zu den Flickr Abmahnungen kommen konnte. In den Schreiben wird kritisiert, dass die Webmaster die Bilder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet haben. Wer juristischen Ärger vermeiden will, muss in unmittelbarer Nähe des Bildes je nach Lizenz angeben, wer der Urheber ist, wie das Foto ganz genau heißt, und welche CC-Lizenz dabei inklusive Link verwendet wurde. Außerdem verlangt der Berliner Fotograf Dennis Skley häufiger auf einer Unterseite seines Flickr-Profils, dass die Quelle des Fotos mit Link zur Bildseite angegeben werden muss. Einige Anwälte, die Abgemahnte vertreten, schreiben, dass bei ihren Mandanten lediglich der Link zur CC-Lizenz und/oder zum Flickr Profil von Dennis Skley fehlte. Diese Ungenauigkeit war schon ausreichend für den Versand der Abmahnungen. Das Ganze klingt ungeheuer kompliziert, leider kann man bei der Angabe der Daten des Urhebers schnell fatale Fehler machen. Fehler, die den Webmastern teuer zu stehen kommen können. Die Kollegen von iRights gehen von einer dreistelligen Empfängerzahl aus.
Fotografen: lieber ein paar Euro als gar nichts?
cc-copyrightEine faire Nutzung im Sinne von Lawrence Lessig würde bedeuten, dass der Urheber den Webseitenbetreiber zunächst einmal darüber in Kenntnis setzt, dass bei seinen Fotos etwas falsch läuft. Damit sollte jeder die Möglichkeit bekommen, seine Fehler zeitnah und ohne Kostennote zu korrigieren. E-Mails oder Briefe von Herrn Skley an die im Impressum vermerkte Adresse sind aber nicht bekannt. So wie berichtet wird, wurde offenbar ohne Ausnahme ohne jede Vorwarnung abgemahnt. Und auch nicht von einem Juristen, der vom Urheber selbst beauftragt wurde. Nein, es handelt sich um einen Anwalt, der im Auftrag vom Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) handelt. Der Berliner Fotograf Skley hatte seine Rechte zuvor an die VSGE abgetreten. Der Verband wirbt auf der eigenen Webseite dafür, dass er pro „Verletzer“ 40 Euro für das erste unrechtmäßig verwendete Bild und 10 Euro für jedes weitere bezahlt. Manche Fotografen werden sich gedacht haben: lieber 40 Euro als gar nichts. Der VSGE wirbt für die angebotenen Dienstleistungen auf der eigenen Webseite mit den Worten: „Das Kostenrisiko und den Zeitaufwand können wir Ihnen abnehmen. Wir arbeiten mit im Urheberrecht erfahrenen Anwälten zusammen. Wir können Ihre Rechte durchsetzen. Wir tun dies im eigenen Namen und allein auf unser eigenes Risiko.“
Das Problem: CC-Lizenzen sind vom Grundsatz her nicht dafür geeignet, den Urheber finanziell zu entlohnen. Allerdings wurden sie auch nicht dafür entworfen, dass man sie dafür einsetzt, um Abmahnungen zu verschicken. Schon im März 2014 warb der VSGE auf der eigenen Facebookseite dafür, dass die hauseigene Bildersuch-Software auf www.bilderdiebstahl.de ihren Betrieb aufgenommen habe. „Die ersten Ergebnisse sind absolut top! Wir durchsuchen so permanent tausende eBay-Seiten und spüren Bilderklau zuverlässig auf.“ Beim Schutz der Fotos von Online-Händlern bei eBay & Co. ist es aber wohl nicht geblieben.
Ein neues Geschäftsmodell?
abmahnung-aw3pDas Vorgehen der Kanzlei Lutz Schroeder, die für den VSGE aktiv wurde, wird unter anderem sehr kritisch von Rechtsanwalt Plutte kritisiert. Doch das ist bei weitem nicht der einzige Bericht, das Internet wimmelt vor Beiträgen, die von Flickr Abmahnungen berichten. Plutte bemängelt, dass in mehrfacher Hinsicht Zweifel an der Berechtigung der bei ihm eingegangenen Abmahnungen als auch der Höhe der geltend gemachten Zahlungsforderungen bestehen sollen. Auf seinem Kanzleiblog heißt es im O.-Ton: „Dass hier versucht wird, auf die Schnelle Geld zu machen, liegt auf der Hand. Abgemahnte sollten die Forderungen keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung erfüllen.“ Dass auch die von den Opfern beauftragten Juristen von der Existenz der vielen verschickten Abmahnungen und der Komplexität des Urheberrechts profitieren, wird bei Plutte natürlich nicht erwähnt. Warum auch?
Wer weitere Hintergründe über diese neue Abmahnwelle wissen möchte, sollte sich den interessanten Artikel bei unseren Kollegen bei Netzpolitik.org anschauen. Dort wird die so genannte Cider Connection eingehend beleuchtet. Manche Teilnehmer hatten in der Vergangenheit sogar Kontakt zu Personen, die 2013 und 2014 in die Redtube-Affaire verstrickt waren.
Flickr Abmahnung angekommen: was tun?
Interessant ist auch der Artikel von Christoph Langner, der mit seiner Webseite LinuxUndIch.de kürzlich selbst zum Opfer wurde. Langner kritisiert die vielen Stolperfallen, die die unterschiedlichen CC-Lizenzen beinhalten. Er rät dazu, ausschließlich nur noch gemeinfreie Fotos, die unter einer CC0 Lizenz veröffentlicht wurden, zu verwenden. Allerdings ist auch das nicht frei von einem Risiko, selbst wenn man größere Portale wie Pixabay oder Unsplash nutzt. Im Idealfall sollte man die Fotos einfach selbst machen. Ganz ohne Schaden kommt man als Abgemahnter leider nicht davon.
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Forderung der Abmahnung an C. Langner: 2.271,30 Euro
Fest steht: Es nützt nichts, nach Empfang des Schreibens die entsprechenden Beiträge oder Fotos zu löschen, dann ist es einfach schon zu spät, die Gegenseite hat längst die Beweise gesichert. Wer eine Abmahnung wegen falscher CC-Attribute erhalten hat, kann aber mit kompetenter Unterstützung eines Fachanwalts für Medienrecht darauf hoffen, dass dieser die Höhe der Forderungen der VSGE nach unten drückt. Der Fachanwalt klärt auch, ob alle Passagen in der Abmahnung bzw. der Unterlassungserklärung auf gültigen Urheberrecht basieren.
Fazit: Jeder sollte in Ruhe überlegen, ob sie/er einen Urheber unterstützt, der eben nicht im Sinne der Allgemeinheit handelt. Sollte man auf seiner Webseite wirklich Bilder eines Fotografen verwenden, der seine Rechte an Dritte abgetreten hat? Der lieber ein paar Euro kassiert, sollte jemand einen Fehler bei den Angaben machen? Ich finde nicht. Die CC-Lizenzen und die so lizenzierten Werke sollen nämlich der Popularität des Urhebers und last, but not least der Allgemeinheit dienen. Professor Lessig ging es nie darum, dass man mithilfe seines Systems Kasse macht.
Obwohl die Lizenzierung so sperrig wie ihr Name ist, wurden vor einem halben Jahr schon schätzungsweise über eine Milliarde CC-lizenzierte Werke weltweit verkündet. Bleibt zu hoffen, dass die neue Abmahnwelle schon bald wieder abebben wird, weil alle Webseitenbetreiber ihre CC-Atribute überprüft oder die entsprechenden Fotos gelöscht haben.
Quelle: Tarnkappe