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Support FritzBox 6591 / 6660 / 6670 / 6690 / Updatfunktion freischallten

Theoretische Frage: weil in der Regel niemand fragt.Ist eine Rückkehr zur Version 7.6x möglich, wenn ich den Router an Vodafone zurückgeben muss?
 
Einfach:
quote SETENV firmware_version vodafone [Ich habe den richtigen Namen vergessen]
SETENV RTL=n,SL1

Theoretisch sollte das reichen?
 
Ich gebe Dir Mal eine bessere Antwort:
Wenn du vorher ein Backup gemacht hast oder es vielleicht noch auf eine der beiden Partitionen drauf ist, kannst du es nochmal aufspielen oder die Partition wechseln.

Edit: der Befehl sperrt nur das Updaten über das Webinterface und bringt nicht die alte Firmware zurück.
 
Kann man die Fritzbox also mit der neuen FritzOS 8.03 zurückgeben? (VF)
oder muss es die Originalversion sein? SETENV firmware_version VODAFONE?

- oder das ist egal und kann ich einfach fritzbox mit firtzos 8.03 an Vodafone - zurückschicken?

entschuldige, ich spreche nicht gut Deutsch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vodafone würde da glaube ich nichts machen und merken. Vermutlich haben die von AVM sogar eine Software, mit der sie alles zurücksetzen, bevor es zum nächsten Kunden geht, wenn bis dahin nicht schon neue Modelle im Sortiment sind und die alten sowieso verschrottet werden
 
Danke.
Da mein bisheriges 6690 defekt war, habe ich es vorübergehend durch das 6670 von Vodafone ersetzt. Ich hatte es zwei Tage lang und bestellte ein 6690. Jetzt möchte ich das 6670 zurückgeben und das 6690 verwenden (auch Vodafone).
 
Kann man die Fritzbox also mit der neuen FritzOS 8.03 zurückgeben? (VF)
oder muss es die Originalversion sein? SETENV firmware_version VODAFONE?
Frag doch dort erst mal nach und dann weißt du mit Sicherheit Bescheid.
Vermutlich haben die von AVM sogar eine Software, mit der sie alles zurücksetzen,
Aus meiner Sicht ist es für jeden zugänglich und nennt sich Werkseinstellungen.

@eterror Mach dir keine Illusionen darüber, dass du durch das Erlernen von zwei Befehlen plötzlich klüger bist als die Entwickler und Programmierer bei AVM.

Aus meiner Sicht werden sie mit Sicherheit genau abwägen, ob es für sie sinnvoller ist, eine einmalige Strafe dir zu vergeben, oder langfristig von einem zahlenden Kunden zu profitieren. Letztendlich liegt die Entscheidung bei ihnen, was sie für die bessere Strategie halten.

Die Durchführung von Modifikationen an fremdem Eigentum, insbesondere an Geräten oder Software, die im Eigentum eines Dritten wie beispielsweise eines Netzbetreibers stehen, kann unter bestimmten Umständen als strafbare Handlung gewertet werden.

Rechtliche Grundlage der Strafbarkeit


Gemäß § 303 StGB (Strafgesetzbuch) stellt die Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen eine Sachbeschädigung dar, die unter Strafe gestellt ist. Falls durch Manipulationen an der Hardware oder Software eines fremden Geräts eine dauerhafte oder vorübergehende Beeinträchtigung der Funktionalität herbeigeführt wird, kann dies als Beschädigung im Sinne des Gesetzes gelten.

Weiterhin kann eine solche Handlung unter § 303a StGB (Datenveränderung) fallen, wenn durch die Modifikation Daten eines fremden Systems verändert, gelöscht oder unbrauchbar gemacht werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn es sich um ein Gerät handelt, das mit einem Telekommunikationsnetz verbunden ist und in den Herrschaftsbereich eines Netzbetreibers fällt.

Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vodafone


In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vodafone wird die Nutzung von bereitgestellter Hardware klar geregelt. Diese Bedingungen enthalten häufig Klauseln, die Modifikationen oder Eingriffe in die Geräte ausdrücklich untersagen. Solche Verstöße können nicht nur zur Vertragsstrafe, sondern auch zur sofortigen Kündigung des Vertrags sowie zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen führen.

Darüber hinaus kann Vodafone in seinen AGB Sanktionen für unerlaubte Eingriffe festlegen, die von der Sperrung des Anschlusses bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen können. In manchen Fällen wird in den AGB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Regelungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

Mögliche Konsequenzen

Zusammenfassend kann eine unerlaubte Modifikation an fremdem Eigentum – insbesondere, wenn es sich um Geräte handelt, die im Eigentum von Vodafone stehen – verschiedene rechtliche Folgen haben:
  1. Strafrechtliche Verfolgung nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 303a StGB (Datenveränderung).
  2. Zivilrechtliche Forderungen, wie Schadensersatzansprüche durch den Eigentümer.
  3. Vertragsstrafen oder Kündigung des Vertrags durch Vodafone gemäß den AGB.
Es ist daher dringend davon abzuraten, unerlaubte Modifikationen an Geräten vorzunehmen, die sich nicht im eigenen Eigentum befinden, da dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich werde den Router trotzdem zurückschicken. Die Software ist original von AVM (nur Upgraed: 7.65 > 8.13). Außer der Aktivierung des Updates wurde nichts geändert. Zudem ist das Gerät voll funktionsfähig und bereit zur Verwendung – oder zum Recycling. :)
 
Wenn schon vertraut mit adam2 und FTP, sollte das Umschalten via linux_fs_start keine wirkliche Hürde darstellen.
 
Das weiss ich.
partition 0 mit 7.65 und 1 partition mit 8.03

aber es ist immer noch da auf der zweiten Partition 8.03. Theoretisch können sie es überprüfen, aber sie werden es wahrscheinlich nicht tun. Dieser Router wird wahrscheinlich verschrottet. Ich bezweifle, dass Vodafone sie noch vermietet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schaue auf die Seriennummer. Ein Neugerät, falls du Erstnutzer warst, wird sicherlich nicht nach ein paar Wochen verschrottet.
Bei Leihgeräten, die 2 Jahre und länger beim Kunden liefen, mag es anders aussehen. Merke: Beim normalen Firmware-Update via GUI wird in das inaktive Partitionsset geschrieben. Ergo macht es Sinn, auf 7.65 zu schalten und ggfs. das Upgraden Vodafone zu überlassen. Aber jede/r wie sie/er mag.
 
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