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Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Stell Dir vor, es gibt Menschen, die haben vor Jahren etwas verliehen, rechnen nicht mehr damit, dass sein Kumpel seine Schuld bezahlt und es kommt zu dieser Situation der Nichtangabe der 500.-Tacken? Was machst Du dann. Bist dann halt der Gelackmeierte und wieder einer mehr der auf diesen Staat schimpft. ;-)

Ansonsten gebe ich Dir Recht, dass dies als Sparguthaben zu werten sei und nicht als Einkommen.

EDIT: Jedoch, Sparguthaben oder Vermögen, was war es vorher? Egal, es wird angerechnet, solange es frei verfügbar ist ;-)

Gruß
claus13
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

Hi,
@gigali

klar ich allein habe bereits schon mehr als 40 000.-€ ausgegeben. Unter anderen Rechtsanwahlten. Gericht und Gutachten usw. und da kannst du dir vorstellen wie groß der früst ist.

Und dann ließ man hier sowas da kann man nur den Kopfschutel und sich wirklich fragen das das ganze soll. Ja, die Arge kann auch ein schufa auskunft sich holen und die müssen dich noch nicht mal fragen.

Ich kenne auch jemmand der z.B. 32,80 zu viel bekommen hat und er würde Verhurteilt ohne wenn und aber zu 8 Mon. auf Bewährung somit ist er vorbestraft und kann nie mehr ein vernunftiger Shop finden. Berufung würde abgelehnt wegen geringfüggikeit.....aber die auf dem Amt bekommen am Ende des Monats Ihre Geld.
 
AW: Hartz IV: Vorlage Kontoauszüge verfassungswidrig?

...also weil man 32,80 zu viel bekommen hat wird man auf keinen Fall zu 8 Monaten verurteilt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Da haben aber noch andere Sachen vorgelegen die du hier uns nicht mitteilst, z.B. noch zigmaliger Aufforderung, über einen sehr langen Zeitraum nicht zurückgezahlt etc.
Wenn sich bei dir zu Hause die unbezahlten Strafzettel türmen, dann musst du auch damit rechnen das es ins Loch geht, aber nicht auf Bewährung.
Also, mit dem Hammer setze ich den Hut nicht auf.
 
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