Quantcast
Aktuelles
Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Registriere dich noch heute kostenlos, um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereichen, welche für Gäste verwehrt bleiben

Support Ich suche eine Idee

Projekt liegt bis zum Herbst auf Eis.
Jetzt wird Sommer, da habe ich wenig Zeit.
Es reicht ja fast. Ich sehe bei den Netzwerken den AP, aber eben keinen "Balken".

MfG
 
Damit ich dann nicht nochmal Zeit mit deinen Posts verschwende, pack ich dich mal auf die ignorieren-Liste.
Hab dafür keine Zeit
 
Mach dir mal lieber ne Signatur die kleiner als 5cm ist,
die sieht man nämlich auch noch wenn man wen ignoriert
 
Guten Abend, Kennt jemand eine Gute bis sehr gute Alternative zum CPE210/WBS210 von TP-link mit AP Client Router WISP Modus??
 
Ich hätte multi sim genommen und fähige Router, bei heutige flatrate, aber wenn es läuft.
Mfg
 
Wer keine Nachbarn hat, kann das „ungestört“ so machen (wollen). Ansonsten überschreitet man mit solch einer Antenne die zulässige max. abgestrahlte Leistung um ca. 10dB oder anders gesagt um das 10-Fache. Will man gesetzeskonform bleiben, musste man die Sendeleistung des Routers/Accesspoints mit solch einer Antenne um wenigstens diese 10dB niedriger einstellen (können), damit niemand gestört wird. Möglichst störungsfreie WLAN-Nutzung setzt die Einhaltung der maximal zulässig abgestrahlten Leistung von 20dBm voraus und gegenseitige Rücksichtnahme aller, die WLAN verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir scheißegal.
1. strahlt die hauptsächlich Antenne nur in ein Richtung.
2. Wo kein Kläger, da ....
3. Wir kommst Du darauf, das durch eine Antenne die Sendeleistung erhöht wird? Der WLan-Dongle hat nur die Sendeleistung die er hat und nicht mehr und die habe ich ja nicht verändert.
 
Ja ja,die Vorschriften,wenn man alles Gerade aus macht, hätte dich deine Steckdose in Garage drei Monants Gehälter gekostet:-)
Bissen links,oder rechts läßt jede gesetz zu,vie lange man kein Anderem gefährdet.Es geht immer.
Mich werde interessieren ob die alle so Gesetztreu sind bei Steuer*lach
 
3. Wir kommst Du darauf, das durch eine Antenne die Sendeleistung erhöht wird? Der WLan-Dongle hat nur die Sendeleistung die er hat und nicht mehr und die habe ich ja nicht verändert.

Die vom WLAN-Gerät erzeugte Sendeleistung wird nicht erhöht, aber eine Antenne mit Gewinn bündelt die erzeugte Leistung und strahlt sie dann gerichtet ab. Die gerichtet abgestrahlte Leistung ist dann die Summe aus Senderleistung in dBm und Antennengewinn in dBm (dBi ist in dem Fall für die Summierung das Selbe). Die dB Maßeinheit ist eine logarithmische Maßeinheit und 3dB mehr sind eine Verdopplung des absoluten Wertes, 6dB mehr dann das Doppelte vom Doppelten (3dB mehr vom um 3dB erhöhten Wert) also das Vierfache, 9dB mehr dann das Doppelte vom Vierfachen also das Achtfache und 10dB mehr dann genau das Zehnfache. Da die von den Herstellern von WLAN-Geraten verbauten üblichen Antennen selbst schon einen Gewinn von 3..5dB(i) haben und die Senderleistung so bemessen ist, dass dann die zulässigen 20dBm abgestrahlte Leistung nicht überschritten wird, betragt die Senderleistung ca. 15dBm. In Kombination mit einem 15dB(i) Antennengewinn erhält man dann als Summe 30dBm abgestrahlte Leistung (in einer bestimmten Richtung auf Grund der Richtwirkung der Antenne, was aber belanglos ist, weil es um die maximal abgestrahlte Leistung egal in welche Richtung geht, die gesetzlich geregelt ist). Das sind dann 10dB mehr als die gesetzlich zulässigen 20dB(m) oder eben die 10-fache Leistung dessen, was zulässig ist.

Ja, wo niemand gestört wird und kein Kläger ist, kann man das machen. Aber wehe es wird jemand gestört und beklagt sich, dann kommt es zur Stilllegung und im schlimmsten Fall auch zur Beschlagnahme der WLAN-Sendetechnik von behördlicher Seite.
 
Zurück
Oben