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Sky Deutschland JBB Rechtsanwälte mahnt erneut für SKY Deutschland ab / Bundesliga über Sky Sport

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Unserer Kanzlei liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co KG vor. Die Kanzlei JBB macht im Namen der Mandantin Ansprüche für die Übertragung eines Bundesligaspiels aus Urheberrecht geltend.

Was wird gefordert?
SKY Deutschland fordert für entgangene Lizenzeinnahmen 3.720,- €. Die Forderung soll sich bei Abschluss eines entsprechenden Sender-Abonnements auf einen einmaligen Schadensersatz in Höhe von 500,- € reduzieren.

Besteht urheberrechtlicher Schutz für Fußballübertragungen?
Nach Ansicht der SKY Deutschland handelt es sich bei der Übertragung um ein geschütztes Filmwerk. Dieser pauschalen Rechtsauffassung hat der EuGH mit seinen Entscheidungen C-403/08 und C-429/08 jedoch eindeutig eine Absage erteilt. Die Übertragung des Spiels an sich stellt in der Regel kein geschütztes Werk dar. Die Rahmenberichterstattung kann dagegen ein geschütztes Werk darstellen und somit urheberrechtliche Ansprüche begründen.

Wie verhalte ich mich richtig?
Aufgrund der meist kurzen Fristen sollte eine Reaktion schnellstmöglich und innerhalt der gesetzten Fristen erfolgen. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und sich anwaltliche Unterstützung bei der Bewertung der Abmahnung sichern. Gerade ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann die möglichen Handlungsweisen auf eine solche Abmahnung aufzeigen und so gegebenenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Handeln Sie nicht vorschnell und geben trotz der gesetzten Fristen vorgefertigte Erklärungen ab. Kontaktieren Sie die gegnerische Partei nicht ohne anwaltliche Unterstützung.
Wenn Sie ebenfalls von der SKY Deutschland abgemahnt wurden, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir sind unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht stehen Ihnen für eine erste unverbindliche Auskunft gerne zur Verfügung. Sie können die Abmahnung und sofern vorhanden den Mahnbescheid oder die Klage vorab unverbindlich per E-Mail an uns senden. Gerne rufen wir sie dann zurück. Wir vertreten sie bundesweit.

Quelle anwalt.de
 
OKay? Gab es nicht schon mal in europa ein Urteuil in dem es hieß das es nicht mehr Verboten ist auch ein Außädisches Abo in der Bar zu Verwenden oder Ähnlich? Das dazu geführt hat das die Digitalen Grenzen im grunde gefallen sind? Weil nicht jeder das VIel Teurere SKY nehmen MUSS!?
 
Ja so ein Urteil gab es mal aber ob das hier noch so pauschal anwenden kann ist mehr als fraglich ... ?

Wenn dem so wäre - warum bekommt man in DE keine ORF Karten wenn man auch dafür zahlen würde ?
Wir sind doch alle EU Bürger :)

Du musst hier in Deutschland das Abo auch rechtlich erwerben können und der Sender muss auch hier eine Lizenz für diese Programme haben ...
Damit schließt sich die digitale Grenze wieder weil jedes Land nur die Rechte für das eigene Land erwirbt.
 

3. Aktivlegitimation von SKY​

Zudem muss SKY über die entsprechenden Exklusivrechte verfügen. Dieser Punkt ist relevant, sofern die Ausstrahlung nicht er Kabel, Satellit oder Funk erfolgte, sondern über das Internetangebot eines Dritten. So hat das Landgericht Mannheim 2015 (Urteil vom 08.05.2015, 7 O 166/13) entschieden, dass SKY nicht berechtigt ist, einem Gastwirt die Übertragung der Fußball-Bundesliga via IPTV zu verbieten, da SKY nicht beweisen konnte, dass SKY auch Exklusivrechte für die Übertragung über IPTV, Web-TV und Mobilfunk erwroben hat.
 
Der ORF ist auch kein PAY TV in diesem Sinne, und man muss Österreicher sein um es sehen zu dürfen, und im Pay-TV steht es den Anbietern nun frei auch um Ausland Abonniert zu werden, aber keiner wird dazu gezwungen seine Angebote auch im Ausland anzubieten. Aber wenn dem so ist wie bei Canal Digitaal, sollte es SKY DE scheiß egal sein ob ein Bar Besitzer die Bundesliga auf FOX Sports zeigt, solange es mit Canal Digitaal vereinbar ist. oder halt via IPTV
 
Also würde ich nun ganz gewiss sagen das man das AZ hier nicht anwenden kann ...
Canal Digital hat in Deutschland keine Sendelizenz ... egal ob über Sat / Kabe / Internet

Sehen wir mal nicht ORF sondern Austriasat ... Privatfernsehen PAY-TV - den bekommst du auch nicht legal in DE abonniert :D
Schreib die mal an und sag du möchtest ein ABO ...
 
Ich kann aber Canal Digitaal hier bekommen. Es muss also eine Regelung geben. Ich weiß nur das zum beispiel in England noch vor den Brexit sich ein Bar Besitzer gegen SKY UK Gewehrt hat und gewonnen. Und im falle Austriasat, ich sagte bereits, sie Dürfen es , müssen es aber nicht und Austiasat hat kein Interesse, gennau wie SKY UK.
 
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