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Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 müssen ab 2013 bundesweit auf eine Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme verzichten. Das Bundeskartellamt verhängte wegen unerlaubter Absprachen zur verschlüsselten Ausstrahlung von 2005/06 ein Bußgeld.

Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur noch unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen
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FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben.

Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.

Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege Kabel
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, Satellit und IPTV. Nachdem Unitymedia die Grundverschlüsselung wie angekündigt Anfang Januar aufhebt, könnten nun auch andere Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland ihre Verschlüsselung für SD-Programme abschalten. HD-Programmen sind allerdings nicht davon betroffen.

"Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.

Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.

Quelle: Digitalfernsehen

RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"

Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.

Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die
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Mitteilung des Bundeskartellamts
für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV
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auszustrahlen.

Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen
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Welt.

Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.

Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische
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Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Zuletzt bearbeitet:
Kartellamt: Privatsender müssen „Grundverschlüsselung“ zeitnah aufheben

Die großen Privatsendergruppen RTL und Pro Sieben Sat 1 sind in der Pflicht, die Aufhebung der so genannten „Grundverschlüsselung“ ihrer digitalen Sender in Standard Definition (SD) zeitnah umzusetzen. Dies bekräftigte eine Kartellamtssprecherin am 16. Januar auf Nachfrage von Digitalmagazin.

Die zuständige Beschlussabteilung des Bundeskartellamts habe dies im Auge; die Vertragskonstruktion zwischen den Sendern und den Kabelnetzbetreibern gestatte einen solchen Schritt, hieß es in Bonn. Hintergrund: Bei dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland
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werden die privaten SD-Sender aktuell noch verschlüsselt ausgestrahlt.

Das Unternehmen hatte Ende Dezember angekündigt, entsprechende Gespräche mit den Programmanbietern aufnehmen und eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt prüfen zu wollen. Ob es dazu gekommen ist, blieb am 16. Januar auf Digitalmagazin-Anfrage noch offen. Bei Unitymedia dagegen sind die SD-Kanäle von RTL und Pro Sieben Sat 1 seit Anfang Januar unverschlüsselt zu empfangen, die Wettbewerbshüter hatten dies zur Bedingung für die Übernahme von Kabel BW
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gemacht (Digitalmagazin berichtete).

Quelle: INFOSAT
 
Kartellamt: RTL und Pro Sieben Sat 1 müssen Aufhebung der SD-Verschlüsselung

Kartellamt: RTL und Pro Sieben Sat 1 müssen Aufhebung der SD-Verschlüsselung durchsetzen

Das Bundeskartellamt hat auf Digitalmagazin-Nachfrage bekräftigt, dass RTL und Pro Sieben Sat 1 rechtlich verpflichtet sind, eine Beendigung der SD-Verschlüsselung bei den Plattformbetreibern durchzusetzen. Zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der Aufhebung müssen die beiden Sendergruppen ihre SD-Signale frei empfangbar verbreiten, stellte eine Kartellamtssprecherin am 25. Januar klar. Sollte die Aufhebung der Verschlüsselung nicht erfolgen, werde das Bundeskartellamt notfalls von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch machen, hieß es in Bonn. Hintergrund: Entgegen der Rechtslage werden die SD-Programme von Pro Sieben Sat 1 und RTL bei Netzbetreibern wie Kabel Deutschland
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aktuell noch immer nur verschlüsselt ausgestrahlt.

RTL: „Haben alle Voraussetzungen geschaffen“
Damit das Kartellamt nicht von den gesetzlichen Befugnissen Gebrauch macht, sollte es also ureigenes Interesse der Sender sein, ihrer Verpflichtung nachzukommen. „Wir haben alles Notwendige zur entschlüsselten Verbreitung getan“, sagte ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland am 25. Januar gegenüber Digitalmagazin. „RTL hat in KW 2 sämtliche betroffene Übertragungswegebetreiber (Kabelnetzbetreiber, Satellitenbetreiber, betroffene IPTV-Betreiber) kontaktiert und diese zur unverschlüsselten Einspeisung der RTL-Programme RTL, Vox und N-TV im Standard Digital
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(SD)-Format aufgefordert. RTL 2 und Super RTL haben das gleiche getan.

Von unserer Seite sind damit die Voraussetzungen für eine sofortige unverschlüsselte Verbreitung geschaffen.“ Sollten einzelne Übertragungswegebetreiber eine vorzeitige Aufgabe der SD-Verschlüsselung ablehnen, werde RTL Television die zugrunde liegenden Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt umstellen und einer künftigen Programmverbreitung nur noch in unverschlüsselter Form zustimmen, hieß es in Köln.

Pro Sieben Sat 1: „Haben Betreiber zu Entschlüsselung der Signale aufgefordert“

Die Münchner Sendergruppe Pro Sieben Sat 1 hat sich ebenfalls dazu verpflichtet, die SD-Verschlüsselung aufzuheben – auch hier sollte dies eigentlich zu Jahresbeginn in die Tat umgesetzt werden. „Soweit einzelne Plattformen die Signale in ihrem Netzwerk verschlüsseln, hat Pro Sieben Sat 1 die Betreiber zur Entschlüsselung der Signale aufgefordert und wirkt darauf, dass dies in Zukunft
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unterbleibt“, sagte eine Unternehmenssprecherin auf Digitalmagazin-Nachfrage.

Dabei sei Pro Sieben Sat 1 aufgrund laufender Verträge auf die Kooperation der jeweiligen Infrastrukturbetreiber angewiesen. „Verzögerungen bei der Entschlüsselung können daher in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden“, erklärte sie. „Die Signale unserer Free-TV-Sender werden, wie schon in der Vergangenheit, in SD-Qualität unverschlüsselt von uns via Satellit ausgestrahlt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern“, bekräftigte die Sprecherin.

KDG: „An Verschlüsselung ändert sich vorerst nichts“

Derweil hält sich Kabel
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Deutschland weiter bedeckt. Man habe die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Kenntnis genommen, hieß es am 25. Januar in Unterföhring. „Ob und zu welchem Zeitpunkt eine unverschlüsselte Verbreitung der digitalen
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SD-Programme der Pro Sieben Sat 1- und der RTL-Gruppe erfolgen muss, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen“, sagte ein KDG-Sprecher.

An der Verschlüsselung der Programme der beiden Sendergruppen im Kabelnetz von Kabel Deutschland werde sich vorerst nichts ändern. Eine Aufhebung der SD-Verschlüsselung ist im Übrigen nicht Bestandteil des neuen Zusagenpakets, das das Unternehmen mit Blick auf die angestrebte Tele Columbus-Übernahme dem Kartellamt gemacht hat (Digitalmagazin berichtete). „Kabel Deutschland hat gegenüber dem Kartellamt die Zusagen/Konzessionen gemacht, die vom BKartA als zielführend erachtet wurden. Wie in der Pressemitteilung erwähnt, werden in dem spezifischen Fall dieser Transaktion allein Netzverkäufe von der Bonner Kartellbehörde als zielführend betrachtet und dementsprechend abgegeben“, erklärte der Sprecher.

Quelle: INFOSAT
 
Das digitale Kabelfernsehen - ein zweigeteiltes System

Kein TV-Übertragungsweg sorgte in den letzten Monaten für so viel Gesprächsstoff wie das Kabel. Dabei wird jedoch schnell deutlich, dass Grundverschlüsselung und Einspeiseentgelte keine Themen sind, die alle Netzbetreiber betreffen - ein zweigeteiltes System also. Die Chancen stehen jedoch gut, dass sich dies 2013 ändert.

Die Berichterstattung über das digitale Kabelfernsehen
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wurde neben der Einspeisung zusätzlicher HD-Sender in den vergangenen Monaten vor allem geprägt von den Themen Grundverschlüsselung und dem Streit um die Kabeleinspeisegebühren. Dabei wird allzu leicht übersehen, dass beide Themen nicht das digitale Kabelfernsehen generell betreffen, sondern nur einige wenige große Anbieter.

So verzichten kleinere Kabelnetzbetreiber und seit dem 2. Januar 2013 auch Unitymedia Kabel
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BW auf eine Grundverschlüsselung der SD-Free-TV-Sender, während diese in den digitalen Netzen von Kabel Deutschland
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, Tele Columbus und Primacom nach wie vor vorhanden ist. Gleichzeitig betrifft der Streit um die Kabeleinspeisegebühren der öffentlich-rechtlichen Sender nur die beiden großen Netzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW, während sämtliche kleineren Netzbetreiber seit jeher keine solchen Gebühren von den Sendern erhalten.

In der Praxis unterscheidet sich das Geschäftsmodell kleinerer Netzbetreiber in beiden Punkten von denen der größeren Anbieter - häufig auch zum Vorteil der Kunden. Bei Netcologne gibt man zum Beispiel an, bewusst auf eine Grundverschlüsselung der privaten SD-Free-TV-Sender wie RTL, Sat.1 und ProSieben zu verzichten, um dem Kunden den Einstieg in das digitale Kabelfernsehen so einfach wie möglich zu machen. Auch die freie Wahl des Empfangsgerätes (Kabelreceiver oder Fernseher mit eigebautem Kabel-Tuner) ist so für den Zuschauer möglich, während er bei Kabel Deutschland, Tele Columbus und Primacom auf eine spezielle, vom Netzbetreiber zertifizierte Set-Top-Box angewiesen ist, um die grundverschlüsselten Programme zu entschlüsseln. Zusätzlich fällt natürlich eine Gebühr für die Entschlüsselung der Programme an.

Tatsächlich kann jedoch der Verzicht auf die Grundverschlüsselung auch dem Netzbetreiber selbst einige Vorteile bringen. So entfallen für den Anbieter logistischer, servicetechnischer und auch finanzieller Aufwand, wenn dieser auf eine Grundverschlüsselung verzichtet, wie eine Sprecherin von Netcologne bestätigte. Laut Günther Rösner von S+K Halle verlangen zudem häufig auch die Partner der jeweiligen Netzbetreiber in der Wohnungswirtschaft eine freie Einspeisung der Privatsender.

Fraglich ist allerdings, ob die SD-Grundverschlüsselung überhaupt eine Zukunft hat. Zumindest den Sendergruppen von RTL und ProSiebenSat.1 hat das Bundeskartellamt (BKartA) mit seinem Urteil vom 27. Dezember 2012 untersagt, ihre
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Free-TV-Programme in SD-Qualität weiterhin zu verschlüsseln
. Betroffen ist als Übertragungsweg neben dem Satellit und IPTV auch das Kabelfernsehen. Zwar ist derzeit noch nicht sicher, ob sich auch die Netzbetreiber widerstandslos dem Urteil des BKartA beugen werden und die SD-Grundverschlüsselung zum nächstmöglichen Zeitpunkt fällt, dennoch dürfte sich die Entwicklung jetzt kaum noch langfristig hinauszögern lassen.

Auch kleinere Sender werden sich genau überlegen, ob sie in Zukunft auf einer Verschlüsselung ihrer Programme bestehen werden, wenn RTL, Sat.1, ProSieben und Co. unverschlüsselt zu sehen sein sollten. Hier droht einfach ein zu großer Reichweitenverlust.

In Bezug auf die Kabeleinspeiseentgelte ist das letzte Wort bekanntlich ebenfalls noch nicht gesprochen. Nachdem ARD und ZDF ihre Einspeiseverträge im Sommer 2012 einseitig aufgekündigt hatten und sich seither für die Weiterleitung ihrer Programme auf die gesetzlichen Regelungen berufen, die diese grundsätzlich sicherstellen, streiten sich Kabel Deutschland und Unitymedia
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Kabel BW
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vor den Gerichten mit den Rundfunkanstalten um die Vergütung der Kabeleinspeisung. Laut ARD und ZDF ist das Geschäftsmodell der Einspeisevergütung ein Überbleibsel aus Zeiten, in denen die Kabelnetze noch in den Händen der Bundespost lagen und die Gelder für den Netzausbau verwendet wurden. Mittlerweile seien die Kabelnetzbetreiber jedoch private Unternehmen, die ihrerseits mit den eingespeisten Programmen Gewinne erwirtschaften würden. Hinzu kommt, dass das Modell der Einspeiseentgelte für die Kabelverbreitung der Sender ein weltweit einmaliges ist, das nur in Deutschland existiert.

Dem entgegen argumentieren die Netzbetreiber, dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme auf den Übertragungswegen Satellit und DVB-T hohe Beträge zahlen würden, jedoch nicht bereit seien, diese auch für die Kabelverbreitung zu entrichten. Die Folge sind verhärtete Fronten und Gerichtsverfahren, bei denen zwar beide Seiten aus ihrer Sicht nachvollziehbare Argumente ins Feld führen, jedoch den Zuschauer, der sich ein möglichst breites Programmportfolio für sein Geld (Kabelanschluss
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und Rundfunkbeitrag) wünscht, allzu leicht aus den Augen verlieren.

Ganz gleich, wie die Gerichtsverfahren dabei ausgehen - auch hier dürfte es mit der Zweiteilung des Systems mittelfristig zu Ende gehen. Der Verband Privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) hat bereits klar gestellt, dass er, im Falle eines Wegfalls der Einspeisegebühren für die Öffentlich-Rechtlichen, diesen auch für die Privatsender anstreben wird. Sollten die Gerichte andererseits bestätigen, dass Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW die Einspeiseentgelte zustehen, so müsste dies zukünftig auch für alle anderen Kabelnetzbetreiber gelten.
Quelle: Digitalfernsehen
 
Primacom: Grundverschlüsselung für RTL und P7S1 fällt

Der Anfang ist gemacht: Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 soll in den Leipziger Kabelnetzen der Primacom bereits am 20. Februar fallen. Unklar ist bislang, wann andere Netze nachziehen werden.

Leipziger Kabel-TV-Kunden der Primacom können sich den 20. Februar 2013 rot im Kalender anstreichen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage bekannt gegeben hat, wird der Anbieter die sogenannte SD-Grundverschlüsselung in seinen digitalen Kabelnetze in Leipzig ab diesem Datum aufheben. Damit sollen die Free-TV-Programme der Privatveranstalter RTL und ProSiebensat.1 in SD-Qualität fortan unverschlüsselt zu empfangen sein. Weiterhin verschlüsselt bleiben allerdings die Programme Tele 5, Sport1, Das Vierte, iM1, Deutsches Musik Fernsehen, Viva, DMAX und Nickelodeon/Comedy Central, TV 4 Monde, BBC World News, Bloomberg, CNN, Russia Today und EuroNews.

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass die Aufhebung der SD-Verschlüsselung für die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 im Zuge des Urteils des Bundeskartellamts (BKartA) vom 27. Dezember 2012 stattfindet.
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Im Zuge der Einstellung eines Kartellverfahrens
hatten beide Sendergruppen zugestimmt, ihre Free-TV-Programme in SD-Qualität auf den Übertragungswegen Satellit, Kabel
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und IPTV
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zukünftig nur noch unverschlüsselt zu verbreiten und diesbezüglich Gespräche mit den Netzbetreibern angekündigt.

Unklar ist bislang, ob und wann die SD-Verschlüsselung für die betroffenen Sender auch in anderen Netzen der Primacom fallen wird. Weiterhin offen ist auch, wann andere Netzbetreiber wie Kabel Deutschland
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oder Tele Columbus
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mit einer Aufhebung der Grundverschlüsselung nachziehen werden.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabel Deutschland: Aufhebung der SD-Verschlüsselung im April?

Die SD-Grundverschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 soll bei Kabel Deutschland im April 2013 fallen, wie ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage bestätigte. Gleichzeitig hat der Netzbetreiber jedoch offenbar Beschwerde gegen ein Urteil des Bundeskartellamts eingelegt, welches die Aufhebung ebendieser Grundverschlüsselung festschreibt. Die Beweggründe sind bislang unklar.

Kabel
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Deutschland will die Grundverschlüsselung der in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013 aufheben. Dies bestätigte ein Sprecher des Unternehmens auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de. Dementsprechend werde der Netzbetreiber dem Wunsch der beiden Sendergruppen nachkommen, ihre SD-Programme in Zukunft nur noch unverschlüsselt zu übertragen. Für Sender anderer Veranstalter gäbe es vorläufig aufgrund der bestehenden Einspeiseverträge keine Änderung. Hier wolle die KDG gemeinsam mit den Sendern die Marktentwicklung beobachten und diese bei zukünftigen Einspeiseverträgen berücksichtigen.

Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hatte das Bundeskartellamt (BKartA) die beiden Medienkonzerne RTL und ProSiebenSat.1 am 27. Dezember 2012 zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert. Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ab 2013 bundesweit
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auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten
. Dabei müssen beide Sendergruppen laut Kartellamt auch sicherstellen, dass die Signale den Zuschauer unverschlüsselt erreichen.

Beschwerde gegen Urteil des Bundeskartellamts
Unmittelbar nach der Verkündung des Urteils hatte der Netzbetreiber Kabel Deutschland
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, der die entsprechenden Programme bislang nur verschlüsselt verbreitet, in einer Stellungnahme angekündigt, dass man innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen werde, ob man gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf
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Beschwerde einlegen werde
.

Kurios ist, dass eine Sprecherin des BKartA auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte, dass eine entsprechende Beschwerde tatsächlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangen sei. Zu den Hintergründen der Beschwerde läge bislang jedoch keine Erläuterung vor, hieß es von Seiten des BKartA. Auch auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de schwieg sich Kabel Deutschland zu diesem Thema aus. Somit ist bislang unklar, welche Strategie der Kabelnetzbetreiber im aktuellen Fall um die Aufhebung der Grundverschlüsselung tatsächlich verfolgt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kabel Deutschland hebt SD-Verschlüsselung von RTL und Pro Sieben Sat 1 im April auf

Der Kabelnetzbetreiber Kabel
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Deutschland wird die Verschlüsselung der SD-Programme von RTL und Pro Sieben Sat 1 im April aufheben. Dies kündigte Kabel Deutschland-Sprecher Marco Gassen am 8. Februar gegenüber Digitalmagazin an.

Für Programmanbieter, die nicht zu den beiden großen Sendergruppen gehören, ändert sich aber vorerst nichts: „Da Gegenstand des Verfahrens nur RTL und Pro Sieben Sat 1 sind, gibt es für alle anderen Sender vorläufig auf Grundlage der aktuell bestehenden Einspeisungsverträge keine Änderungen. Kabel Deutschland
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wird gemeinsam mit den Sendern die weitere Marktentwicklung in den zukünftigen Einspeisungsverträgen berücksichtigen“, betonte der Sprecher. Gassen wies zudem darauf hin, dass die Aufhebung der senderbezogenen Verschlüsselung nur für die betroffenen Programme der beiden Sendergruppen in SD-Qualität gelte. „Die in HD verbreiteten Programme der RTL- und Pro Sieben Sat 1-Gruppe können weiterhin im Paket ‚Privat HD’ abonniert werden.“

Quelle: INFOSAT
 
Sport1, QVC und Bibel TV sind für Ende der SD-Verschlüsselung

Für die Free-TV-Sender der Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 soll die Grundverschlüsselung bei Kabel Deutschland voraussichtlich im April 2013 fallen. Auch die kleineren Privatanbieter Sport1, QVC und Bibel TV sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine Ende der SD-Verschlüsselung ihrer Sender aus - und vor allem für eine Gleichbehandlung.

Im Zuge eines Urteils des Bundeskartelamts vom 27. Dezember 2012 ist es den privaten Senderveranstaltern RTL und ProSiebenSat.1 für die Zukunft untersagt,
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ihre Free-TV-Programme in SD-Qualität weiterhin verschlüsselt auszustrahlen
. Im Zuge dessen wird auch die sogenannte Grundverschlüsselung für diese Programme in den Kabelnetzen von Kabel Deutschland
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voraussichtlich im April 2013 fallen.

Unklarheit herrscht bislang jedoch darüber, ob und wann die SD-Verschlüsselung bei Kabel
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Deutschland auch für andere Privatsender abgeschafft wird. Von Seiten des Netzbetreibers hieß es dazu zuletzt, dass es für Sender anderer Veranstalter aufgrund der bestehenden Einspeiseverträge
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vorläufig keine Änderung geben werde
. Heißt im Klartext: Diese bleiben erst mal grundverschlüsselt.

Beim Shopping-Sender QVC, der für sein Geschäftsmodell naturgemäß auf maximale Reichweite angewiesen ist, sieht man diesen Umstand jedoch gelassen. Im Gespräch mit DIGITALFERNSEHEN.de erklärte Sendersprecherin Katharina Breuckmann, dass man grundsätzlich auf einer Gleichbehandlung gegenüber den großen Privatsendern bei der Programmverbreitung bestehen werde, jedoch aktuell keinen Grund zur Sorge sehe. "Wir befürchten keinen Wettbewerbsnachteil, da wir davon ausgehen, dass auch für die QVC-Programme die Grundverschlüsselung zeitnah beendet wird", so die Sprecherin.

Auch bei anderen Privatsendern besteht man im Falle des Wegfalls der Grundverschlüsselung für die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 auf einer Gleichbehandlung. So äußerte sich der Sportsender Sport1 durchaus positiv zu einem möglichen Wegfall der SD-Verschlüsselung. Zwar würde durch diese einerseits der Signalschutz gewährleistet, andererseits befördere ein freier SD-Empfang im Kabel die Digitalisierung und damit die Verbeiterung des Absatzmarktes für digitale Produkte wie Sport1+ (siehe
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DIGITAL FERNSEHEN Ausgabe 03/2012
). Auch bei Bibel TV
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würde man ein Ende der Grundverschlüsselung begrüßen: "Als Free-to-Air-Sender war es immer unser Wunsch, möglichst barrierefrei zu allen Zuschauern zu gelangen."

Andere Privatsender waren leider nicht bereit zum Thema Grundverschlüsselung im Kabel ein Statement abzugeben. So hieß es beispielsweise von einer Sprecherin des Senders Tele 5 nur: "Die digitale SD-Grundverschlüsselung ist für Tele 5 kein Thema mit dem wir uns aktuell strategisch beschäftigen. Sie wird von den Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Digitalstrategie betrieben und nicht von Tele 5 beziehungsweise den Sendern."

Quelle: Digitalfernsehen
 
Pro Digital TV fordert Ende der SD-Verschlüsselung auch bei kleineren Sendern

Die Interessensgemeinschaft Pro Digital TV
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fordert, auch die mittelständischen Programmveranstalter aus der Pflicht der SD-Verschlüsselung zu entlassen, damit diese wettbewerbsfähig bleiben und wirtschaftlich nicht schlechter gestellt werden.

Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte die großen Sendergruppen Pro Sieben Sat 1 und RTL dazu verpflichtet, ihre digitalen SD-Programme nicht mehr zu verschlüsseln (Digitalmagazin berichtete). Daraufhin hatte Kabel Deutschland
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angekündigt, die SD-Verschlüsselung von Pro Sieben Sat 1 und RTL im April aufzuheben – bei den unabhängigen Privatsendern soll sich aber nichts ändern.

Ein positiver Effekt, der durch die Aufhebung der Grundverschlüsselung entstehe, sei die dadurch zu erwartende Beschleunigung der faktischen Digitalisierung aller Haushalte, die den Weg frei für die unproblematische Abschaltung der analogen Programme im Kabel frei mache, hieß es am 5. März bei der Interessensgemeinschaft. Pro Digital TV forderte hier, dass die Digitalisierung im Kabel und die analoge Abschaltung von der Politik erneut aufgenommen und vorangetrieben werden solle.

Quelle: INFOSAT
 
Kabel Deutschland hebt Grundverschlüsselung von RTL und ProSiebenSat.1 auf

Anfang Januar hat Unitymedia die Grundverschlüsselung in seinen Kabelnetzen aufgehoben. Der Kabelnetzbetreiber hatte dieses Zugeständnis gegenüber dem Bundeskartellamt im Rahmen der Übernahme von Kabel BW gemacht. Seitdem können Unitymedia-Kunden rund 70 private Sender mit einem kabelgeeigneten Digital-Receiver unverschlüsselt in SD-Qualität empfangen. Kabel Deutschland (KDG), der größte deutsche Kabelnetzbetreiber, setzt bislang weiterhin auf die Grundverschlüsselung der privaten Sender. Doch eine baldige Änderung ist in Sicht: Ein Sprecher von Kabel Deutschland bestätigte unserer Redaktion auf Anfrage, dass die Verschlüsselung der SD-Sender im April teilweise entfallen soll.

Grundverschlüsselung wird aufgehoben
Unverschlüsselt lassen sich demnach ab dem kommenden Monat die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 empfangen. Das Bundeskartellamt hatte Ende Dezember ein Bußgeld in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden privaten Sendergruppen verhängt. Die Wettbewerbswächter sahen es als erwiesen an, dass die beiden TV-Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen bei der Verschlüsselung ihrer digitalen FreeTV-Programme getroffen hatten. In diesem Jahr soll daher die Grundverschlüsselung dieser Programme unter anderem auch im Kabel aufgehoben werden.

"Die beiden Sendergruppen haben Kabel Deutschland mittlerweile kontaktiert mit dem Ziel, den wesentlichen Inhalt ihrer Zusagen, dass heißt die unverschlüsselte Verbreitung ihrer SD-Programme, umzusetzen", erläuterte der KDG-Sprecher. "Kabel Deutschland wird dementsprechend zügig im April 2013 die betroffenen Programme, darunter RTL, VOX, ProSieben und Sat.1, unverschlüsselt verbreiten", sagte der Unternehmenssprecher weiter. Zu den weiteren Sendern der beiden TV-Unternehmen gehören auch RTL II, SuperRTL, n-tv und Kabel Eins.

HD-Sender nur per Abonnement - Grundverschlüsselung für andere SD-Sender bleibt

Kabel Deutschland weist drauf hin, dass die "Aufhebung der senderbezogenen Verschlüsselung" nur für die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 in SD-Qualität gelte. "Die in HD verbreiteten Programme der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe können weiterhin im Paket "Privat HD" abonniert werden", erklärte der Sprecher.

Die Grundverschlüsselung der anderen privaten Sender bleibt jedoch bestehen: "Da Gegenstand des Verfahrens nur RTL und ProSiebenSat.1 sind, gibt es für alle anderen Sender vorläufig auf Grundlage der aktuell bestehenden Einspeisungsverträge keine Änderungen. Kabel Deutschland wird gemeinsam mit den Sendern die weitere Marktentwicklung in den zukünftigen Einspeisungsverträgen berücksichtigen", betont der Münchener Kabelnetzbetreiber.

Noch im Dezember wollte Kabel Deutschland prüfen, ob das Unternehmen eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts einlegt. Gegenüber unserer Redaktion wollte Kabel Deutschland von solchen Überlegungen aber offenbar nichts mehr wissen: "Die unverschlüsselte Einspeisung der genannten Sender der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppen im April 2013 ist eine rein vertragliche Angelegenheit, die auf Anfrage der Sendergruppen im Rahmen des laufenden Einspeisevertrages umgesetzt wird", erklärte der KDG-Sprecher.

Streit um Einspeiseentgelte schwelt weiter
Noch keine Lösung gibt es dagegen bei dem Streit mit ARD und ZDF um die Einspeiseentgelte. Die öffentlich-rechtlichen Sender weigern sich weiterhin Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen, KDG hatte daraufhin Klage gegen die Sender eingereicht. Kabel Deutschland drohte mit der Überprüfung des Leistungsspektrums von ARD und ZDF im Kabelnetz.

Konkret bedeutet dies nach Angaben des Kabelnetzbetreibers: "Im Rahmen dieser Überprüfung haben wir im vergangenen Monat damit begonnen, Fensterprogramme digital lediglich in einer Regional-Variante zu verbreiten und haben die Bandbreite der digitalen öffentlich-rechtlichen Kanäle an den üblichen Plattformstandard angepasst". Der in München ansässige Kabel-TV-Anbieter betont, dass damit für ARD und ZDF zwar Zusatzleistungen entfallen, die Kunden jedoch "weiterhin sämtliche Programme und Inhalte von ARD und ZDF - auch alle dritten Programme" empfangen könnten.

Kabel Deutschland
behält sich Prüfung weiterer Maßnahmen vor

Zu Medienberichten über in Kürze angeblich drohende weitergehende Einschränkungen wie ein Ende der Verbreitung von ausgewählten analogen Sendern erklärte das Unternehmen: "Im Rahmen der Überprüfung des Leistungsspektrums behält sich Kabel Deutschland weitere Maßnahmen vor, über die jedoch bisher noch keine Entscheidungen gefallen sind." Zugleich setze das Unternehmen aber weiter auf Gespräche mit ARD und ZDF, "um eine einvernehmliche und angemessene Lösung zu finden."

Quelle: onlinekosten.de
 
VPRT will Ende der Grundverschlüsselung auch für kleinere Sender

Der Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) hat sich dafür ausgesprochen, kleinere Privatsender bei der Abschaffung der Grundverschlüsselung im Kabel nicht zu benachteiligen. Kabel Deutschland und Primacom hatten angekündigt, auf diese zunächst nur bei den Sendern von RTL und ProSiebenSat.1 zu verzichten.

Der Verband privater Rundfunk- und Telemedien (VPRT) mahnt vor dem Hintergrund der angekündigten Abschaffung der Grundverschlüsselung der privaten SD-Sender von RTL und ProSiebenSat.1, dass dies nicht zu einer Benachteiligung der kleineren privaten TV-Veranstalter führen dürfe.
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Kabel Deutschland
hatte bereits Anfang Februar die
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Aufhebung der Grundverschlüsselung für die SD-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013
gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt. Die Primacom hat entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt.

Wie der VPRT nun am Dienstag mitteilte, sollten kleinere Privatsender dabei ebenfalls die Chance bekommen, eine unverschlüsselte Einspeisung ohne Verschlechterung der Bedingungen zu erhalten. Andernfalls könnten Wettbewerbsverzerrungen auftreten. "Wenn sich die Verbreitungsbedingungen im Markt wesentlich ändern, darf dies nicht zu Lasten eines umfassenden Angebots – und damit gerade auch der kleineren, zielgruppenspezifischen Veranstalter - gehen", so Julian Oberndörfer, Vorsitzender des Arbeitskreises Sparten- und Zielgruppensender im VPRT. Zudem appelliert Oberndörfer an die zuständigen Landesmedienanstalten, sich der Problematik anzunehmen, damit für die Sender durch diesen Umstand keine Reichweitenrisiken entstehen.

Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de hatten sich bereits verschiedene kleinere Privatsender wie etwa Sport1,
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QVC
oder Bibel TV
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für ein
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Ende der Grundverschlüsselung im Kabel ausgesprochen
. Bei einem Wegfall der Grundverschlüsselung für die SD-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 drohen den kleineren Privatsendern mittelfristig erhebliche Reichweitenverluste, sollten diese weiterhin verschlüsselt bleiben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Medienanstalten fordern komplettes Ende der Grundverschlüsselung

Die Landesmedienanstalten haben sich gegenüber DIGITAL FERNSEHEN für ein generelles Ende der SD-Grundverschlüsselung im Kabel ausgesprochen. Netzbetreiber wie Kabel Deutschland und Primacom haben angekündigt diese für die Sender von RTL und ProSiebenSat.1 aufzuheben, für andere jedoch beizubehalten. Die Medienanstalten befürchten eine Wettbewerbsverzerrung.

Für die Free-TV-Sender der Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 in Standard-Qualität wird die sogenannte Grundverschlüsselung in den Kabelnetzen in Kürze fallen. Während der Verband für private Rundfunk- und Telemedien (VPRT) bereits gefordert hat, dass die Verschlüsselung im Zuge dessen auch für alle anderen privaten Free-TV-Sender fallen müsse, damit diese keinen Wettbewerbsnachteil erleiden, haben sich nun auch die Medienanstalten dieser Forderung angeschlossen.

Gegenüber DIGITAL FERNSEHEN
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sprach sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) erneut für eine zeitnahe Beendigung der Grundverschlüsselung in den Kabelnetzen aus. Auch teilte die ZAK mit, dass jedem Rundfunkveranstalter das Recht eingeräumt werden solle, die SD-Verschlüsselung seiner Free-TV-Programme zeitnah zu beenden. Mit einem solchen Schritt werde die Gleichbehandlung aller Sender sichergestellt. Es gelte zu vermeiden, dass die realen Reichweiten zwischen großen unverschlüsselten und kleinen verschlüsselten Sendern
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bei einer partiellen Aufhebung der SD-Verschlüsselung weiter auseinander gehen.

Erst am 12. März hatte der VPRT die Medienanstalten dazu aufgefordert, diese Problematik
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gegenüber den betroffenen Kabelnetzbetreibern zur Sprache zu bringen
. Wie die ZAK mitteilte, habe man sich diesbezüglich bereits mit den Betreibern in Verbindung gesetzt und die Positionen kommuniziert. Von den großen Kabelnetzbetreibern setzen derzeit noch Kabel Deutschland
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, Tele Columbus
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und teilweise auch die Primacom auf eine SD-Grundverschlüsselung. Kabel Deutschland hatte angekündigt, die Verschlüsselung für die Free-TV-Programme von RTL und ProSiebenSat.1 im April 2013 flächendeckend aufzuheben. Für andere Privatsender soll diese jedoch vorerst erhalten bleiben.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: Medienanstalten fordern komplettes Ende der Grundverschlüsselung

Konnte schon jemand testen ob KD wirklich die Verschlüsselung runter genommen hat?
 
AW: Kartellamt untersagt RTL und ProSiebenSat.1 Grundverschlüsselung

Ab 3.4 war immer noch die Rede
 
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