Die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 müssen ab 2013 bundesweit auf eine Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme verzichten. Das Bundeskartellamt verhängte wegen unerlaubter Absprachen zur verschlüsselten Ausstrahlung von 2005/06 ein Bußgeld.
Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur noch unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen
Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.
Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege Kabel
"Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.
Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.
Quelle: Digitalfernsehen
RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"
Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.
Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die
Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen
Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.
Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische
Quelle: Digitalfernsehen
Die SD-Sender der ProSiebenSat.1 Media und der RTL Gruppe sollen in den kommenden Jahren nur noch unverschlüsselt ausgestrahlt werden. Wegen unerlaubter Absprachen hinsichtlich der Grundverschlüsselung hat das Bundeskartellamt die beiden Medienkonzerne nun zu einer Geldstrafe von insgesamt rund 55 Millionen Euro verdonnert, wie die Kartellwächter am Freitag bekannt gaben. Den Unternehmen wird vorgeworfen, bei der Einführung der Verschlüsselung ihrer digitalen
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FreeTV-Programme wettbewerbswidrige Absprachen getroffen zu haben.Darüber hinaus verpflichteten sich die beiden Sendergruppen dazu, ihre ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen.
Diese Zusage bezieht sich auf die Übertragungswege Kabel
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, Satellit und IPTV. Nachdem Unitymedia die Grundverschlüsselung wie angekündigt Anfang Januar aufhebt, könnten nun auch andere Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland ihre Verschlüsselung für SD-Programme abschalten. HD-Programmen sind allerdings nicht davon betroffen. "Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass sich die beiden Sendergruppen in den Jahren 2005/2006 darüber abgesprochen haben, ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", wie Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte. Zugleich hätten beide Konzerne beabsichtigt, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken, so Mundt weiter.
Die Bußgeldbescheide der Kartellwächter sind derzeit noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche wird das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Allerdings haben sich alle Unternehmen bereits zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.
Quelle: Digitalfernsehen
RTL zum BKartA-Urteil: "HD-Verschlüsselung weiterhin rechtmäßig"
Das Bundeskartellamt hat den Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, ihre Free-TV-Programme in SD-Auflösung ab 2013 weiterhin zu verschlüsseln. Gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigt die Mediengruppe das Ergebnis des Verfahrens, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Verschlüsselung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig sei.
Bereits am Morgen (28. Dezember 2012) hatte die
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Mitteilung des Bundeskartellamts für Aufsehen gesorgt, nach der ein Verfahren gegen die Sendergruppen RTL und ProsiebenSat.1 mit der Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 55 Millionen Euro eingestellt wurde. Gleichzeitig wurden die Mediengruppen verpflichtet, ihre Programme in Standard-Auflösung (SD) für einen Zeitraum von zehn Jahren nur noch unverschlüsselt über die Verbreitungswege Satellit, Kabel und IPTV
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auszustrahlen. Auf Nachfrage von DIGITALFERNSEHEN.de ließ die Mediengruppe RTL der Redaktion ein erstes Statement zu diesem Thema zukommen und teilte mit, dass man die Pflicht zur zeitlich begrenzten unverschlüsselten Ausstrahlung der SD-Programme akzeptiere. Gleichzeitig betonte man, dass die derzeitigen Modelle zur Verbreitung der HD-Sender weiterhin rechtmäßig und zulässig seien. Der Signalschutz sei weiterhin eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Mediengruppe in der digitalen
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Welt. Das Bußgeld, dass RTL im Zuge der Beendigung des Verfahrens zahlen muss, werde laut dem Statement keinen negativen Einfluss auf den Unternehmensgewinn 2012 haben. Bereits 2011 habe man dafür Rückstellungen gebildet, da man das Verfahren des Bundeskartellamts frühzeitig als rechtliches Risiko erkannt habe.
Im Zuge des Verfahrens hatte das Bundeskartellamt festgestellt, dass die Sendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 sich bereits in den Jahren 2005 und 2006 über eine verschlüsselte Ausstrahlung ihrer Free-TV-Programme in SD-Qualität und die Erhebung eines Entgeltes abgesprochen hatten. Darüber hinaus sei beabsichtigt worden, die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale durch technische
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Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen zu beschränken.Quelle: Digitalfernsehen
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