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Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

...@sumsi
Das ist aber kein guter Tipp das er sich jetzt eine Rechtsschutzversicherung zulegen soll.
Die Rechtsschutzversicherungen haben Karenzzeiten von 3 Monaten bis 3 Jahren.
Hast aber recht, eine Rechtsschutzversicherung ist immer gut, aber da hat er Zeit sich was zu suchen was zu ihm passt, wenn dieser Fall erledigt ist, denn hier nutzt sie ihm sowieso nichts mehr.
Und ignorieren sollte man so was auf keinen Fall damit man keine Fristen versäumt.
Er macht genau das Richtige, nämlich die Sache wieder seinem Anwalt übergeben.

Eine Anzeige von dir aus brauchst du nicht machen, besprich die Sache einfach mit deinem Anwalt, und tue das was er dir rät.
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Vielen dank für die infos. Mal schauen was mein anwalt sagt
Dass irgendjemand sich bei mir einloggt ist klar. Wenn ich die Möglichkeit hab zu streamen warum downloaden
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Ihr solltet Euch von der Konsultation eines Anwaltes nicht zuviel versprechen.

Insbesondere die Anwälte, die ihre Web-Präsenz auf Google-Treffer beim Suchbegriff "Abmahnung" optimieren, sind oft auf nichts anderes aus als der Abmahnanwalt:
Das schnelle Geld, nur auf der - vermeintlich - anderen Seite.

Vergleicht dazu einfach einmal die in diesem Thread gepostete und durch einen Anwalt erstellte UE


mit dem Vordruck zum Selbstausfüllen
.

Die sind bis auf den letzten Absatz absolut inhaltsgleich und ob der etwas herausreißt, darf bezweifelt werden.

Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall auch überlegt, einen Anwalt zu konsultieren. Da diese aber alle auch nichts anderes in peto hatten als eine mod. UE abzugeben oder gar - viel schlimmer - zusätzlich auch noch die Zahlung eines Teils der Forderung (Schuldeingeständnis) in Aussicht zu stellen, habe ich mich entschlossen, auf diesen "wertvollen" Dienst zu verzichten.
Ich habe die mod. UE heruntergeladen, Werk und Gläubiger entsprechend eingefügt und diese simultan per e-Mail, Fax und Einschreiben mit Rückschein abgegeben.

Generell ist eine UE Scheiße:
Ihr verpflichtet Euch damit für 30 Jahre, auf weitere Zuwiderhandlungen zu verzichten und legt die Festsetzung der Höhe der Schadensersatzforderung in die Hände des Gläubigers (Durch das zuständige Gericht prüfbar).

Wenn die UE nicht so eingeschränkt wie möglich ist - in diesem Fall z.B. auf das konkrete Werk - so ist das tödlich. Unterzeichnet Ihr z.B. eine Unterlassungserklärung, in der Ihr "alle Werke von Sony Pictures" angebt, dann habt Ihr in den Schadensersatz für das nächste Mal ja schon eingewilligt und dann wird's bitter ...


Besser als eine UE wäre es, den Vorwurf aus der Welt zu räumen, die Forderung also komplett abzuwehren.
Mit der veränderten Störerhaftung kann das auch gelingen, nach dem damaligen Stand der Dinge war es aber nahezu ausgeschlossen.
RA McAbmahnung von Google wird das aber nicht für Euch tun, der will auch nur einen Formbrief raushauen und dafür viel Geld kassieren.

Ich rate daher von den Google-Anwälten generell ab. Wer als Anwalt Suchmaschinenoptimierung nötig hat, hätte in aller Regel ohne das lukrative Geschäft "Abmahnungen" kein Auskommen in seinem Beruf.

Wenn Ihr Euch mit Anwalt sicherer fühlt, solltet Ihr es lieber mit dem Hausanwalt, also dem Eures Vertrauens, besprechen.

Ein Anwalt macht hauptsächlich dann Sinn, wenn Ihr Euch entschließt, die Forderung komplett abzuwehren.
Dazu muß dieser aber bereit sein, mehr zu tun als eine UE für Euch abzugeben, z.B. die Zulässigkeit der IP-Tracker-Software in Frage stellen; die Unmöglichkeit/Unwahrscheinlichkeit belegen, daß Ihr den Urheberrechtsverstoß begangen habt (Auslandsaufenthalt, Anschluß im ungenutzten Ferienhaus, Nutzung als WLAN-Hotspot, ...), was aber erst seit Änderung der Rechtslage geht; usw. usf.
Und: Ein guter Anwalt muß Euch dabei auch über die möglichen Risiken und Kosten dieser Vorgehensweise aufklären.
Auch für diese Vorgehensweise gibt es nämlich schon Google-Anwälte und ob die in aussichtslosen Fällen nicht trotzdem erst einmal loslegen und Kosten verursachen darf bezweifelt werden.
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

... mit "Google Anwälten" sollte man gar keinen Rechtsstreit führen.
Ich denke jeder hat einen alt eingesessenen bekannten Anwalt in in seiner Nähe.
Beziehungsweise hat doch jeder schon mal einen Anwalt benötigt und hat da zu seinem Anwalt auch ein Vertrauensverhältnis aufgebaut.
Das sollte aber auch so weit gehen der er ehrlich sagt das er mit diesem Sachgebiet nichts am Hut hat, und einem zu einem ihm bekannten Kollegen verweist wo man besser aufgehoben ist.
Da bin ich eigentlich immer gut mit gefahren.
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Falls Euch sonst niemand einfällt, kann ich die empfehlen.

Ich wurde von Herrn RA Tobias Strömer bereits vertreten, als Ihr noch gar nicht wußtet, daß es das Internet gibt ;)

Erstens umfaßt das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei tatsächlich das gesamte Fachgebiet und nicht nur Abmahnungen wegen Filesharings; zweitens betreibt die Kanzlei keine Suchmaschinenoptimierung zu diesem Thema; drittens ist das der RA, den z.B. der WDR in der aktuellen Stunde zu solchen Themen befragen würde und viertens weiß ich aus vorgenannter Erfahrung, daß Herr Strömer - zumindest damals - die Interessen des Mandanten voranstellt.

Damals war es so, daß mir Herr Strömer sagte "Für mich wäre es zwar sehr interessant, den Fall in die nächste Instanz zu tragen, aber für Sie wäre das Risiko höher als der mögliche Erfolg.".

Gerade in dem Ratschlag aussichtslose Fälle nicht auszufechten liegt das Killerkriterium für einen guten Anwalt, denn zumindest solange - in Deutschland eher atypisch - kein Erfolgshonorar vereinbart ist, verdient der Anwalt auch wenn der Mandant verliert ...

Und generell muß man sich auch im Klaren darüber sein, daß es die Erfolgsaussichten schon stark schmälert, wenn man den Urheberrechtsverstoß tatsächlich begangen hat ...
Mehr als etwas Spiegelfechterei, z.B. Infragestellen der zum P2P-Monitoring/IP-Tracking verwendeten Software, ist da oft nicht drin, insbesondere wenn die Gegenseite nicht aus Hobbyjuristen besteht.

Wer die Rechte der Großen (Sony, EMI, ....) verletzt und von deren Kanzleien zurecht abgemahnt wird, wird i.d.R. nur schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen.

Gute Chancen hätte man hingegen, wenn Herr M. aus O. mal wieder wegen frei erfundener Werke einer Briefkastenfirma aus Dublin abmahnt ...
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Das kann kein guter Anwalt sein,
weil die arbeiten erst ab einer 5 bis 6 stelligen hohen Streitsumme.

Hörrt sich krass an, ist aber tatsächlich so.
Oder die nehmen Fälle an und geben die irgendwelchen Azubis die dort rumlaufen.

Unterm Strich ist die Kunst jeden Streit zu vermeiden oder ignorieren.
GGF rechtzeitig mit einbußen nachgeben oder
bei streitigen Angelegenheiten zusammensätzen und reden. Die Anwälte klagen auch gegen insolvente Firmen für Arbeiter auf Abfindung, oder gegen Leute wo klar ist das kein Geld die nächsten 30 Jahre kommen wird. Hauptsache das Geld fließt in die Anwaltskasse. Lasst Euch nicht verarschen von Anwälte und Versicherungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Du guckst zu viel "Suits" :D


Sent from my Buschbongo using Patschehändes
 
AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?

Nach einer langen party Nacht habe ich wie schlag ins Gesicht einen Brief wegen angeblichen downloads eines Spiel bekommen. Wieder an den Anwalt übergeben. Bin am ende mit den Nerven mit dem Brief hier sind jetzt 660 euro Anwaltskosten entstanden. Wie kann ich da endgültig davor gehen? Anschluss sperren kündigen? Anzeige gegen unbekannt? Bin am ende mit meinen nerven. Da erlebst du wie sich Es anfühlt ein Weltmeister zu sein schon verdirbt man dir es
 
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