AW: Mahnung wegen angeblichen download. Was tun?
Ihr solltet Euch von der Konsultation eines Anwaltes nicht zuviel versprechen.
Insbesondere die Anwälte, die ihre Web-Präsenz auf Google-Treffer beim Suchbegriff "Abmahnung" optimieren, sind oft auf nichts anderes aus als der Abmahnanwalt:
Das schnelle Geld, nur auf der - vermeintlich - anderen Seite.
Vergleicht dazu einfach einmal die in diesem Thread gepostete und durch einen Anwalt erstellte UE
Sie müssen registriert sein, um Links zu sehen.
mit dem Vordruck zum Selbstausfüllen
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.
Die sind bis auf den letzten Absatz absolut inhaltsgleich und ob der etwas herausreißt, darf bezweifelt werden.
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall auch überlegt, einen Anwalt zu konsultieren. Da diese aber
alle auch nichts anderes in peto hatten als eine mod. UE abzugeben oder gar - viel schlimmer - zusätzlich auch noch die Zahlung eines Teils der Forderung (Schuldeingeständnis) in Aussicht zu stellen, habe ich mich entschlossen, auf diesen "wertvollen" Dienst zu verzichten.
Ich habe die mod. UE heruntergeladen, Werk und Gläubiger entsprechend eingefügt und diese simultan per e-Mail, Fax und Einschreiben mit Rückschein abgegeben.
Generell ist eine UE Scheiße:
Ihr verpflichtet Euch damit für 30 Jahre, auf weitere Zuwiderhandlungen zu verzichten und legt die Festsetzung der Höhe der Schadensersatzforderung in die Hände des Gläubigers (Durch das zuständige Gericht prüfbar).
Wenn die UE nicht so eingeschränkt wie möglich ist - in diesem Fall z.B. auf das konkrete Werk - so ist das tödlich. Unterzeichnet Ihr z.B. eine Unterlassungserklärung, in der Ihr "alle Werke von Sony Pictures" angebt, dann habt Ihr in den Schadensersatz für das nächste Mal ja schon eingewilligt und dann wird's bitter ...
Besser als eine UE wäre es, den Vorwurf aus der Welt zu räumen, die Forderung also komplett abzuwehren.
Mit der veränderten Störerhaftung kann das auch gelingen, nach dem damaligen Stand der Dinge war es aber nahezu ausgeschlossen.
RA McAbmahnung von Google wird das aber nicht für Euch tun, der will auch nur einen Formbrief raushauen und dafür viel Geld kassieren.
Ich rate daher von den Google-Anwälten generell ab. Wer als Anwalt Suchmaschinenoptimierung nötig hat, hätte in aller Regel ohne das lukrative Geschäft "Abmahnungen" kein Auskommen in seinem Beruf.
Wenn Ihr Euch mit Anwalt sicherer fühlt, solltet Ihr es lieber mit dem Hausanwalt, also dem Eures Vertrauens, besprechen.
Ein Anwalt macht hauptsächlich dann Sinn, wenn Ihr Euch entschließt, die Forderung komplett abzuwehren.
Dazu muß dieser aber bereit sein, mehr zu tun als eine UE für Euch abzugeben, z.B. die Zulässigkeit der IP-Tracker-Software in Frage stellen; die Unmöglichkeit/Unwahrscheinlichkeit belegen, daß Ihr den Urheberrechtsverstoß begangen habt (Auslandsaufenthalt, Anschluß im ungenutzten Ferienhaus, Nutzung als WLAN-Hotspot, ...), was aber erst seit Änderung der Rechtslage geht; usw. usf.
Und: Ein guter Anwalt muß Euch dabei auch über die möglichen Risiken und Kosten dieser Vorgehensweise aufklären.
Auch für diese Vorgehensweise gibt es nämlich schon Google-Anwälte und ob die in aussichtslosen Fällen nicht trotzdem erst einmal loslegen und Kosten verursachen darf bezweifelt werden.