Die Verbraucherzentrale NRW hat den Mobilfunkanbieter 1&1 wegen irreführender Werbung für seine "Unlimited"-Tarife abgemahnt.
Der Grund: Trotz der Bezeichnung "unbegrenzt" behält sich das Unternehmen vor, Verträge bei "unüblicher Nutzung" einzuschränken oder sogar zu kündigen.
Was steckt dahinter?
Im Dezember sorgte 1&1 mit günstigen "Unlimited"-Tarifen für Aufsehen.
Bereits ab rund zehn Euro pro Monat konnten Kundinnen und Kunden eine mobile Datenflatrate buchen.
Doch ein Detail in den Vertragsbedingungen sorgt für Kritik: Wer besonders viele Daten verbraucht, muss zusätzliche Gigabyte-Pakete kaufen.
Zudem kann der Anbieter die Geschwindigkeit drosseln oder Verträge auflösen, wenn der Datenverbrauch als "unüblich" eingestuft wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hält dies für problematisch.
"Wer einen 'Unlimited'-Tarif abschließt, erwartet unbegrenzte Datennutzung, genau das verspricht die Werbung", erklären die Verbraucherschützer.
Da jedoch nicht klar definiert ist, ab welchem Volumen die Nutzung "unüblich" ist, haben Kundinnen und Kunden keine verlässliche Orientierung.
Laut 1&1 betrifft die Vertragskündigung nur Extremfälle.
Man habe nur Verträge beendet, bei denen der Datenverbrauch das Zehnfache des Durchschnitts überschritten habe.
Das Unternehmen vermutet, dass einige Nutzer ihren Mobilfunktarif als Ersatz für einen klassischen Breitbandanschluss verwenden.
Dies sei nicht vorgesehen. "Wir wollen keine beworbenen Leistungen einschränken, sondern Missbrauch verhindern", so eine Unternehmenssprecherin.
Sonst müssten die Preise für alle steigen.
Nach dem Jahreswechsel passte 1&1 die Tarifstruktur an: Der günstigste "Unlimited"-Tarif kostet inzwischen ab dem vierten Monat 14,99 Euro.
Andere Anbieter reagierten bereits auf das neue Marktsegment, so zog Aldi Talk Ende März mit einem ähnlichen Angebot nach.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert nun klare Grenzen: Bis zu welchem Datenvolumen bleibt die Nutzung "üblich"?
Erst dann könne ein "Unlimited"-Tarif wirklich fair für alle sein.
Der Grund: Trotz der Bezeichnung "unbegrenzt" behält sich das Unternehmen vor, Verträge bei "unüblicher Nutzung" einzuschränken oder sogar zu kündigen.
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Was steckt dahinter?
Im Dezember sorgte 1&1 mit günstigen "Unlimited"-Tarifen für Aufsehen.
Bereits ab rund zehn Euro pro Monat konnten Kundinnen und Kunden eine mobile Datenflatrate buchen.
Doch ein Detail in den Vertragsbedingungen sorgt für Kritik: Wer besonders viele Daten verbraucht, muss zusätzliche Gigabyte-Pakete kaufen.
Zudem kann der Anbieter die Geschwindigkeit drosseln oder Verträge auflösen, wenn der Datenverbrauch als "unüblich" eingestuft wird.
Die Verbraucherzentrale NRW hält dies für problematisch.
"Wer einen 'Unlimited'-Tarif abschließt, erwartet unbegrenzte Datennutzung, genau das verspricht die Werbung", erklären die Verbraucherschützer.
Da jedoch nicht klar definiert ist, ab welchem Volumen die Nutzung "unüblich" ist, haben Kundinnen und Kunden keine verlässliche Orientierung.
Laut 1&1 betrifft die Vertragskündigung nur Extremfälle.
Man habe nur Verträge beendet, bei denen der Datenverbrauch das Zehnfache des Durchschnitts überschritten habe.
Das Unternehmen vermutet, dass einige Nutzer ihren Mobilfunktarif als Ersatz für einen klassischen Breitbandanschluss verwenden.
Dies sei nicht vorgesehen. "Wir wollen keine beworbenen Leistungen einschränken, sondern Missbrauch verhindern", so eine Unternehmenssprecherin.
Sonst müssten die Preise für alle steigen.
Nach dem Jahreswechsel passte 1&1 die Tarifstruktur an: Der günstigste "Unlimited"-Tarif kostet inzwischen ab dem vierten Monat 14,99 Euro.
Andere Anbieter reagierten bereits auf das neue Marktsegment, so zog Aldi Talk Ende März mit einem ähnlichen Angebot nach.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert nun klare Grenzen: Bis zu welchem Datenvolumen bleibt die Nutzung "üblich"?
Erst dann könne ein "Unlimited"-Tarif wirklich fair für alle sein.