Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich darüber beschweren, dass Sky den Empfang der UHD-Programme nur über einen speziellen Receiver ermöglicht, nicht aber über das CI+-Modul. So seien die Kunden gezwungen, den Receiver abzunehmen, soweit sie Programme in UHD-Qualität sehen möchten.
Wir haben diesbezüglich in den letzten Wochen einige Beschwerden erhalten und werden diesen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachgehen. Bitte würden Sie mir mitteilen, auf welchem Weg Sie Sky aktuell empfangen, über Satellit oder Kabel? Sollten Sie technische Kenntnisse haben, ob und wie UHD-Programme auch über das CI+-Modul zu empfangen sind, und vielleicht andere Anbieter kennen, die einen solchen Empfang über das CI+-Modul bereits praktizieren, wäre ich Ihnen auch für entsprechende Ausführungen dankbar.
Wenn Sie sich auf Verbraucherschutz berufen möchten, sollten Sie sich allerdings vorrangig an die Verbraucherschutzzentralen wenden, bei Annahme von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an die Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern an Ihrem jeweiligen Wohnort. Die Einigungsstellen haben die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie sollen es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Die Einigungsstellen sind sachlich für die Behandlung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG zuständig. Das gilt stets bei Wettbewerbsverstößen, die den Geschäftsverkehr mit dem Endverbraucher betreffen. Zuletzt steht Ihnen natürlich noch der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundeskartellamt
7. Beschlussabteilung
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Tel.: +49 (0)228-9499-xxx
Fax.: +49 (0)228-9499-xxx
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