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Sky UHD nur per Sky+ Pro Ultra-HD Receiver rechtens?

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Eurosport demnächst sollten die Fußball separat anbieten.
 
@DVB-T2 HD
Nein, beim Kartellamt ist wie gesagt die Sache in Ermittlung und dies "muss" kein Betroffener initiieren, sondern das kann (und hat in diesem Fall schon) jeder machen.
 
Ich könnte mir vorstellen,wenn CI+ nicht mit Linuxboxen ginge,würde UHD auch mit dem Modul empfangbar sein.
 
@sossenprinz:
Das wäre echt blöd für die ganzen Kunden mit "innovativem" Pace oder Humax von Sky.
Sind schließlich auch nur Linuxboxen (meist auf Broadcom BCM7335 Chipset, MIPS, Kernel 2.6 (stb-linux), mit NDS iCAM). Dies dürfte auch (auf anderem Chipsatz) für die UHD Box gelten...

Siehe z.B. Open Source Veröffentlichung auf Sourceforge:

ARRIS is pleased to provide the open source software used in the Sky Deutschland TDS86xNSD(X) Satellite STBs!

Ist also nur eine Schutzbehauptung seitens Sky
(wenn sie dies behaupten).

42.
 
Die Sky-Dinger haben auch Linux drauf und haben MIPS-Architektur?
So langsam wie der Sky+ startet, müsste der noch auf Motorola 68000 basieren...:p
 
@DVB-T2 HD
Nein, beim Kartellamt ist wie gesagt die Sache in Ermittlung und dies "muss" kein Betroffener initiieren...

Ja, ist schon klar, dass das Kartellamt in eigener Sache alles mögliche beobachtet: Benzinpreise, Preisangebote von Firmen usw., eben alles wo es Absprachen zwischen Wettbewerbern zu Ungunsten der Verbraucher geben könnte. Welche Wettbewerber sind dies im Zusammenhang mit dem PayTV-Anbieter Sky-Deutschland??? Und warum wwird dann nicht gegen wahrscheinlichere Absprachen zwischen Wettbewerbern wie z.B. Astra/HD+ und freenet.TV durch das Kartellamt ermittelt???

Was das Kartellamt mit seinen Ermittlungen bewirken kann, merkt man ja bei den Benzinpreisen. Aber ein paar Erfolge kann man dem Kartellamt nicht absprechen. Vielleicht gehört dazu auch das freiwillige Angebot eines CI+ Moduls durch Sky.
 
Ob da letztendlich etwas dabei herauskommt, steht ja auf einem anderen Blatt........darüber zu sprechen ist müßig.

Fakt ist aber unbestritten doch, dass das Modul damals Sky vor dem Verfahren wegen "Gerätezwang" rettete. Ob dabei auch die dadurch (zumindest theoretisch) Empfangbarkeit weiterer Pay-TV Angebote bei Receivern mit 2 CI+ Slots oder die Erstellbarkeit frei exportierbarer Aufnahmen von freien Sendern eine Rolle spielte, keine Ahnung. Aber diese Entscheidung gibt es, von daher ist recht überflüssig darüber zu philosophieren, wer nun am Markt, und wie, von Sky behindert wurde.
Hierzu auch ein Schreiben vom Bundeskartellamt:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion und die darin enthaltenen durchaus verständlichen Informationen. Im Set-Top-Boxen-Verfahren waren der mögliche Empfang über CI+-Module und deren zunehmende Verbreitung tatsächlich wichtige Gründe zur Einstellung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
XXX


Sky wird dann sicherlich erklären müssen warum speziell UHD-Sender über das Modul den Kunden vorenthalten wird. Das Kartellamt hat den Fall in Bearbeitung, vielen die dorthin schrieben, wurde das ja bestätigt, ein Beispiel:
Sky Ultra HD 1 Jahr kostenlos für alle HD Premium-Kunden (Bundesliga UHD und Sky Sport UHD )

Und man hat auch inhaltlich dort verstanden worum es geht, hier mal ein Antwortschreiben:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie sich darüber beschweren, dass Sky den Empfang der UHD-Programme nur über einen speziellen Receiver ermöglicht, nicht aber über das CI+-Modul. So seien die Kunden gezwungen, den Receiver abzunehmen, soweit sie Programme in UHD-Qualität sehen möchten.

Wir haben diesbezüglich in den letzten Wochen einige Beschwerden erhalten und werden diesen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachgehen. Bitte würden Sie mir mitteilen, auf welchem Weg Sie Sky aktuell empfangen, über Satellit oder Kabel? Sollten Sie technische Kenntnisse haben, ob und wie UHD-Programme auch über das CI+-Modul zu empfangen sind, und vielleicht andere Anbieter kennen, die einen solchen Empfang über das CI+-Modul bereits praktizieren, wäre ich Ihnen auch für entsprechende Ausführungen dankbar.

Wenn Sie sich auf Verbraucherschutz berufen möchten, sollten Sie sich allerdings vorrangig an die Verbraucherschutzzentralen wenden, bei Annahme von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an die Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern an Ihrem jeweiligen Wohnort. Die Einigungsstellen haben die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. Sie sollen es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Die Einigungsstellen sind sachlich für die Behandlung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG zuständig. Das gilt stets bei Wettbewerbsverstößen, die den Geschäftsverkehr mit dem Endverbraucher betreffen. Zuletzt steht Ihnen natürlich noch der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundeskartellamt
7. Beschlussabteilung
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn

Tel.: +49 (0)228-9499-xxx
Fax.: +49 (0)228-9499-xxx
E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxx@bundeskartellamt.bund.de

Über E-Mail sind nur informelle Kontakte möglich. Rechtsverbindliche Erklärungen können an diese E-Mail-Adressen nicht abgegeben werden. Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem BKartA finden Sie unter
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.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, jetzt ist (auch mir) klar, was das Kartellamt im Bereich von PayTV gegen Sky-Deutschland im Interesse der Verbraucher erreicht hat.
 
Wenn man vernünftig und verständlich argumentiert, ist das auch ein Like werrt. Mach weiter so!
 
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