Das kann nach hinten losgehen..... zahlen und Wiederspruch einlegen ist hier der richtige Weg.
Nachzulesen unter
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/fehlerhafte-nebenkostenabrechnung/#III
Das ist wenn die Nebenkostenabrechnung Fehlerhaft ist. Wenn es ein Formaler Fehler ist und nach meiner Bescheiden Meinung liegt das vor:
- die Verteilerschlüssel nicht angegeben sind
- die Zusammenstellung der Gesamtnebenkosten fehlt oder
- die Abrechnung insgesamt unübersichtlich und für den Mieter nicht nachvollziehbar ist
einer oder alle 3 formelle Fehler liegen vor, wenn allgemein Strom vom Vermieter genutzt wird. Dann gilt das nachfolgende, siehe deinen angegeben Link:
"Erfüllt die Abrechnung diese Anforderungen nicht, handelt es sich um eine formell fehlerhafte Abrechnung, mit der Konsequenz das der Mieter hieraus nicht vom Vermieter zu einer Zahlung verpflichtet werden kann. Der Mieter muss hier auch keine schriftlichen Beanstandungen geltend machen, da es rechtlich allein Aufgabe des Vermieters ist dem Mieter rechtzeitig eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zukommen zu lassen. Unterlässt er dies verliert er seine Ansprüche für den Abrechnungszeitraum der entsprechenden Nebenkosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist vollständig. Ein Handeln des Mieters ist hier nicht angezeigt."
Wenn eine Mahnung kommt, muss man nur richtig formulieren, warum man nicht bezahlt. Das kann ein Mietwohnverein sehr gut und: "die Abrechnung ist insgesamt unübersichtlich und für den Mieter nicht nachvollziehbar ist" zieht immer. Hier wird der Vermieter auch aufgefordert alle Unterlagen vorzulegen und zu erklären. Solange das nicht geklärt ist, muss der Mieter erstmal nicht zahlen.
Ich würde die Abrechnung abwarten. Da es sich um eine Zweitwohnung des Vermieter handelt, die nicht ganzjährig genutzt und wo nicht jeden Tag das Auto geladen wird. Am besten festhalten, wann man festgestellt hat, dass das Auto zum ersten mal geladen wurde. Bei der Nebenkosten Abrechnung schauen, ob sich der Allgemeinstrom gegenüber den letzten Jahre im Durchschnitt über den üblichen Betrag angestiegen ist. Den unüblichen Betrag durch 3 teilen (da 3 Mieteinheiten) und den Vermieter informieren, dass man diesen Betrag nicht nachvollziehen kann, da dieser überdurchschnittlich höher ist gegenüber den vorangegangenen Jahren und mitteilen, dass der Betrag bei der Zahlung in Abzug gebracht wird. Das würde ich bis 50 € - 100 € machen, da es nicht lohnt mehr zu investieren als man Zahlen müsste. Der Vermieter wird sehr wahrscheinlich hier einlenken und das so akzeptieren, er kann sich bestimmt vorstellen, dass dieses nicht rechtens ist und er das mit viel Mühe einklagen müsste und sich schreiten. Wenn es sich um mehrere hundert Euro handelt, dann würde ich ein Mietverein dazu nehmen, da hier grundsätzlich geklärt werden muss, das solche überhöhten kosten nicht auf alle Wohneinheiten umgelegt werden können und ein weiteres Laden des Vermieter nicht über den allgemein Strom stattfindet.
Aber wie ich oben schrieb, am besten erstmal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht findet sich eine Lösung, besonders bei so kleinen Mieteinheiten sollte man sich vernünftig einigen können.