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Strom nutzung in einem Mehrfamilienhaus

Als erstes Prüfen wo der Strom herkommt und ob es eine Steckdose ist die über den Gemeinschaftstrom läuft. Nur weil eine Steckdose im Gemeinschaft Keller ist, muss die ja nicht über den Gemeinschaftstrom abgerechnet zu wenden. Wenn ein Beweis dafür vorliegt, dass es vom der Gemeinschaft bezahlt wird kann man sich weitere Schritte überlegen. Wie z.B. sprechen mit den Vermieter und darauf hinweisen, das mehr Kosten entstehen und die Gemeinschaft dafür aufkommt. Vielleicht hat er eigenen vernünftigen Vorschlag, wie damit umzugehen ist. Wenn er keine Einsicht zeigt, kann man sich weitere Schritte überlegen. Hier würde ich bei einen Mietverein kontaktieren und mich beraten lassen.

Wenn der Waagen über den Gemeinschaftsstrom geladen wird ist bei der Jahres Nebenkostenabrechnung zu sehen. Die Kosten müssten auf dem ersten Blick ersichtlich gestiegen sein. Spätestens hier kann man die Nebenkosten Abrechnung anzweifeln, die Nebenkosten nicht bezahlen und um eine Klärung bitten. Da helfen dir Mietervereine weiter.

Das kann zu Spannungen führen. Wann war die letzte Mieterhöhung. Wenn die länger als 3 Jahren zurückliegt, dann kann man sich schon auf eine Mieterhöhung einstellen. Hier sollte man Abwägen, ob dass den Ärger wert ist.

Das laden an einer Schuko Steckdose sollte nur im Notfall geschehen und nur kurzfristig mit 16 A geladen werden, da es zu übermäßiger Erwärmung und zum Brand führen kann. Um das Risiko zu reduzieren sollte auf 10 A begrenzt werden. Neben der längeren Ladedauer hat langsames Laden noch den Nachteil auf höhere Ladeverluste.
 
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Das mit der strammen Konfrontation, wie es hier einige empfehlen, kann nach hinten losgehen. In so kleinen Häusern, in denen der Vermieter eine eigene Wohnung hat, besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Dessen Störung kann ein Kündigungsgrund sein. Deswegen mein Rat, mal nett fragen. Vielleicht hatte der da gar nicht dran gedacht, wenn es wirklich Allgemeinstrom ist.

Aber wie weiter vorn ausgeführt, kann es auch sein, dass der Allgemeinstrom gar keinen eigenen Zähler hat. In einem Haus meiner Mutter hatte man den Allgemeinstrom, nur Treppenhaus- und Kellerlicht, wechselweise auf einen der beiden Wohnungszähler gehängt, immer ungefähr halbjährlich, jährlich im Sommer umgeklemmt. Ein eigener Zähler beim EVU kostet mindestens 120€ im Jahr. Dafür kann man anteilig eine ganze Menge ungerecht verteilten Strom schlucken. So ein normales eAuto schluckt in einer Nacht kaum 30KWh, was 8-12€ sind.
 
Das kann nach hinten losgehen..... zahlen und Wiederspruch einlegen ist hier der richtige Weg.
Nachzulesen unter

https://www.mietrecht.org/nebenkosten/fehlerhafte-nebenkostenabrechnung/#III
Das ist wenn die Nebenkostenabrechnung Fehlerhaft ist. Wenn es ein Formaler Fehler ist und nach meiner Bescheiden Meinung liegt das vor:
  • die Verteilerschlüssel nicht angegeben sind
  • die Zusammenstellung der Gesamtnebenkosten fehlt oder
  • die Abrechnung insgesamt unübersichtlich und für den Mieter nicht nachvollziehbar ist
einer oder alle 3 formelle Fehler liegen vor, wenn allgemein Strom vom Vermieter genutzt wird. Dann gilt das nachfolgende, siehe deinen angegeben Link:
"Erfüllt die Abrechnung diese Anforderungen nicht, handelt es sich um eine formell fehlerhafte Abrechnung, mit der Konsequenz das der Mieter hieraus nicht vom Vermieter zu einer Zahlung verpflichtet werden kann. Der Mieter muss hier auch keine schriftlichen Beanstandungen geltend machen, da es rechtlich allein Aufgabe des Vermieters ist dem Mieter rechtzeitig eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zukommen zu lassen. Unterlässt er dies verliert er seine Ansprüche für den Abrechnungszeitraum der entsprechenden Nebenkosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist vollständig. Ein Handeln des Mieters ist hier nicht angezeigt."

Wenn eine Mahnung kommt, muss man nur richtig formulieren, warum man nicht bezahlt. Das kann ein Mietwohnverein sehr gut und: "die Abrechnung ist insgesamt unübersichtlich und für den Mieter nicht nachvollziehbar ist" zieht immer. Hier wird der Vermieter auch aufgefordert alle Unterlagen vorzulegen und zu erklären. Solange das nicht geklärt ist, muss der Mieter erstmal nicht zahlen.

Ich würde die Abrechnung abwarten. Da es sich um eine Zweitwohnung des Vermieter handelt, die nicht ganzjährig genutzt und wo nicht jeden Tag das Auto geladen wird. Am besten festhalten, wann man festgestellt hat, dass das Auto zum ersten mal geladen wurde. Bei der Nebenkosten Abrechnung schauen, ob sich der Allgemeinstrom gegenüber den letzten Jahre im Durchschnitt über den üblichen Betrag angestiegen ist. Den unüblichen Betrag durch 3 teilen (da 3 Mieteinheiten) und den Vermieter informieren, dass man diesen Betrag nicht nachvollziehen kann, da dieser überdurchschnittlich höher ist gegenüber den vorangegangenen Jahren und mitteilen, dass der Betrag bei der Zahlung in Abzug gebracht wird. Das würde ich bis 50 € - 100 € machen, da es nicht lohnt mehr zu investieren als man Zahlen müsste. Der Vermieter wird sehr wahrscheinlich hier einlenken und das so akzeptieren, er kann sich bestimmt vorstellen, dass dieses nicht rechtens ist und er das mit viel Mühe einklagen müsste und sich schreiten. Wenn es sich um mehrere hundert Euro handelt, dann würde ich ein Mietverein dazu nehmen, da hier grundsätzlich geklärt werden muss, das solche überhöhten kosten nicht auf alle Wohneinheiten umgelegt werden können und ein weiteres Laden des Vermieter nicht über den allgemein Strom stattfindet.

Aber wie ich oben schrieb, am besten erstmal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht findet sich eine Lösung, besonders bei so kleinen Mieteinheiten sollte man sich vernünftig einigen können.
 
Neben den rechtlichen Tatsachen die hier schon ausführlich besprochen wurden, will ich kurz eine technische Lösung aufzeigen.
Ein Zähler vom Energieversorger ist, wie erwähnt, zu teuer. Aber man darf sich einen Zwischenzähler setzen die nur z.B. die Ladesteckdose zählt.
Die kann auch abschließbar sein, so kann der Vermieter sicher sein das niemand Unfug treibt.
Ein Zwischenzähler und die abschließbare Steckdose kosten wirklich nicht viel und wer vielleicht vom Fach ist, kann das auch selbst installieren. Unwissende sollten aber die Finger davon lassen, da bei Strom eine Unfallgefahr und auch Brandgefahr besteht!!!

Gruß
 
Man sollte vor den Zwischenzähler einen Schalter setzen und dann auf die Steckfose. Der Schalter sollte allpolig schalten und wenn das ein richtiger Schalter ist, kann man den abschließen. DiesebZwischenzähler brauchen nämlich zwischen ein und drei Watt und die zählt er nicht. Das sind im Jahr 8-25KWh.

So was zum Beispiel
Gibt es auch in 25A und größer. Wobei 16A die Schaltleistung sind.
 
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