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Urteil gegen Pairing!

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In 2.2 der AGB
Bei der Verwendung von Digitalempfängern ohne HD+ Zertifizierung bzw. für Sky zugelassene Digitalempfängern kann es zu technischen Nutzungseinschränkungen des HD+ Services kommen.
wäre bestimmt die Ausrede von HD+, wenn du dich beschwerst, dass die V14 mit HD+ nur im Sky-Receiver läuft (Pairing).

Zur Preisanpassung im anderen thread mehr, aber zulässig sowieso nur, wenn man überhaupt bei letzterer Verlängerung AGB zugestimmt hat (am Telefon kaum denkbar). Da kann man aus dem Vertrag herauskommen. Und Frist ist nicht versäumt, weil Sky die Kunden unzulässigerweise nicht belehrt. Aber anderes Thema, deine Karte ist ja noch hell...
 
...
Monogames oder polygames Pairing laut Alphacrypt.to.

Es gibt nur sehr wenige V14 Karten, die wirklich mit einem bestimmten Sky-Receiver gepairt wurden und die funktionieren dann auch nicht im AlphaCrypt-Modul. Diese paar V14 weden auch von Sky für keine anderen Sky-Receiver neugepairt. Wahrscheinlich ist da Sky beim Pairen was nicht so gelungen, wie es eigentlich gedacht war. Alle anderen V14 können von Sky für andere Sky-Hardware umgepairt werden und funktionieren auch im AlphaCrypt-Modul. Warum derartige V14 mal mit beliebiger Sky-Hardware und manchmal nur mit der von Sky vorgesehenen Sky-Hardware funktionieren, weiß wohl niemand, nicht mal Sky.
 
Es gibt nur sehr wenige V14 Karten, die wirklich mit einem bestimmten Sky-Receiver gepairt wurden

Aber warum kann man dann in bestimmten EMMs die Box-serial sehen? Wenn die meisten mit "allen" sky-Receivern gepairt werden/wurden, hätte man das doch sicher anders gelöst, irgendwie was kryptisches, was nur die sky-HW versteht, ohne dass nun direkt eine bestimmte serial "versendet" wird.
 
Die (unverschlüsselte) box-serial in den unique EMM mit 07-Aufbau ist ziemlich sicher keine pairing-relevante Information.
Selbst Solo V14 bekommen manchmal eine (unverschlüsselte) box serial mit den EMM.
 
...@MarcBush

Daher ist es aber leider auch zum Teil so, wie DVB-T2 HD es nun seit Monaten herunterbetet, dass es bisher noch kein direktes Urteil gibt, indem ein Gericht Sky dazu verurteilt hat, einem Kunden das F0 wieder von der Karte zu löschen, damit der Kunde seinen PR HD 1000 mit Sat weiter nutzen kann.

Denn obwohl für Recht befunden, dass Sky im Unrecht war, ist es doch noch ein Unterschied, ob ein Kunde mit Entschädigung aus einem Vertrag entlassen wurde oder ob Sky zur Vertragserfüllung verurteilt wird.

Daran hat das Berufungsurteil des Landgerichts Lübeck auch nichts geändert, wie man in einem anderen Forum lesen kann:

MarcBush schrieb:
...
Landgericht Lübeck bestätigte im Januar 2017 (leider) ohne Anhörung in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts Eutin: Kunde darf den eigenen Receiver bis Laufzeitende weiter nutzen, wenn er nachweislich den eigenen Receiver bei Vertragsschluss vereinbarte. (Urteil liegt mir vor, Klageschrift war ja von mir...)
Hohe Hürde durch das Landgericht; vor allem entgegen §§ 312d, 246, 312k BGB ist Beweislast auf Kunden abgewälzt.
...

Somit konnte das Landgericht Lübeck nicht der Berufung des Klägers von Eutin entsprechen und nur das Urteil des Amtsgerichts Eutin bestätigen.

Was hat der Kläger nun davon gehabt, fast ein Jahr gerichtlich gegen Sky vorzugehen??? Außer Kosten wohl Nichts!!!

Selbst die bisher angenommene Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers hat der Richter des Landgerichts nicht erkennen können.

Erfolge bei gerichtlichen Auseinandersetzungen sehen anders aus!
 
Landgericht Lübeck: Sky darf in bestimmten Fällen die V14 an ein Leihgerät pairen, in bestimmten Fällen nicht. Dann hat de Kunde Anspruch auf Erfüllung des Vertrags mit eigenem Receiver, wenn der Kunde den Vertrag ohne Leihgerät abschloss.

Zur Beweislastfrage hat das Landgericht Lübeck mangels Anhörung nicht mehr entschieden, weder für noch gegen Gesetz, weil der Hinweis auf eigenen Receiver verfahrenstechnisch zu spät kam. Also alle weiteren Kläger weisen besser zu Beginn der Klage darauf hin, dass der eigene Reciever vereinbart war, wie auch in den AGB seit premiere schon steht, wenn der Hinweis zur Hardware in der Vertragsbestätigung fehlt. Leider war ich bei dem Verfahren Landgericht Lübeck nicht beteiligt, da konnte ich nicht helfen.

Kosten trägt Sky in Lübeck, weil Sky in wesentlichen Punkten das Gericht anlog. So urteilte das Landgericht auch auf Grund der Behauptung von Sky, der HD1000 sei nicht mehr zugelassen und neue Verträge nur noch mit Leihgerät möglich. Dies ist natürlich gelogen, so dass jetzt das Urteil nochmals geändert wird. Kosten hat dann Sky zu tragen.

Der Kunde in Eutin hatte schon zusätzlichen Vertrag ohne Leihgerät neu bestellt (Ehefrau), ohne Pairing. Mit Nachweis eigener Receiver. Genau dann darf Sky nicht umstellen auf Leihgerät. Perfekt.

Amtsgericht Achern urteilte ebenso zu Gunsten des Klägers, und Sky erkannte den Wunsch des Klägers an, den Vertrag rückwirkend aufzuheben. Sky trug alle Kosten im Verfahren Achern und hat im Dezember 2016 bereits die Kosten erstattet.
Sky-Pairing-Projekt 2014/2015 ist gescheitert, Pairing2 wie bei sky1 ist unmöglich.

Viele User haben schon durch Klage erreicht, dass sie aus dem Vertrag herauskommen (gut auch bei verpasster Kündigung) oder den HD1000 nutzen dürfen, in gerichtlichen Vergleichen. EDIT Link korrigiert

Sky-Pairing ist nicht durchsetzbar, wenn man Vertrag ohne Leihgerät hat und meine Unterlagen hinzuzieht.

Verbraucherschutz Österreich hat selbe Einschätzung jetzt schrifltich geäußert, weitere Klagen laufen.
Sky kann natürlich pairen, wenn der Kunde den Vertrag mit dem Leihgerät verienbarte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Musterschreiben wegen Pairing einer V14 trotz Vertrag Smartcard only mit eigenem Receiver PR HD 1000.
(anpassen, kürzen, Seriennummer eines HD1000 mit 21111.. nur erwähnen, wenn tatsächlich im Haushalt vorhanden. Das Gleiche zur Mail an Sky, dass man den Vertrag mit dem HD1000 vereinbarte. Wer noch Luft hat, sollte diese Mail evt. nachholen. Mehr gern per PN oder im thread fragen bitte.)


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf, meine Sky-Smartcard V14 innerhalb von 5 Tagen wieder für meinen vertraglich vereinbarten eigenen Receiver PR HD 1000 optional: [mit der Seriennummer 21111........] freizuschalten. Ich erhalte permanent die Fehlermeldung 326.

Ich bitte, von Telefonaten in dieser Angelegenheit abzusehen, da ich dies in sachlicher und schriftlicher Form klären möchte.

Den Vertrag schloss ich am ... online auf sky.de und wählte als Empfangsgerät die angebotene Option "Eigener Receiver" unter Eingabe der Seriennummer meines Receivers. Die Seriennummer wurde online geprüft und der Vertrag mit Ihrer Mail vom ... bestätigt als Vertrag ohne Leihgerät mit Kundenreceiver. Entsprechend regelt auch die Vertragsbestätigung keine Vereinbarung eines Leihgeräts.

Mit meiner Mail vom ... teilte ich Ihnen mit, dass ich den Vertrag mit dem eigenen Receiver vereinbarte und mit dem Receiver PR HD 1000 nutze.

Mein Empfangsgerät ist für NDS, HD, DVB-S2 geeignet und lizensiert und für Sky zertifiziert.

Im Übrigen ist auch nach den Sky-AGB die Nutzung eines Sky-Leihgeräts an keiner Stelle gefordert. Auch kundeneigene zugelassene Receiver können genutzt werden. Nach § 2.1.1 der AGB ist es Obliegenheit des Kunden, das Empfangsgerät zu stellen. Nach § 1.2.2 ist es lediglich eine freie Option des Kunden, sich bei Vertragsschluss für einen Leihreceiver zu entscheiden. Dies habe ich bewusst abgelehnt.

Ich verweise auf § 1.4.4 der AGB. Danach ist eine Abschaltung meiner V14 nicht zulässig, wenn ich Ihnen die Seriennummer meines eigenen vereinbarten Receivers auf Ihre Anfrage mitteile. optional: [Gern kann ich Ihnen diese Seriennummer mitteilen: 21111.....]

Nach Prüfung der Funktionalität meines Receivers PR HD 1000 mit den Smartcards V14 von Bekannten kann ich bestätigen, dass mein Receiver PR HD 1000 weiterhin zufriedenstellend funktioniert und die Sky-Programme (bis auf Sky1 und SkyUHD) entschlüsselt. Es bedarf vorliegend daher nur Ihrer Freischaltung meiner Smartcard. Bitte verzichten Sie darauf zu behaupten, mein Receiver PR HD 1000 funktioniere nicht, denn es liegt nachweislich nur an einer Veränderung meiner Smartcard durch Sky, die zum Ausfall meines Empfangs führte.

Auch darf ich auf § 1.5.2 Ihrer AGB verweisen. Danach ist bei Verschlüsselungswechsel der Tausch von Smartcard und ENTLIEHENEM Receiver durch Sky zulässig, aber gerade nicht der Tausch des Kundengeräts gegen ein Leihgerät von Sky.

Sollten Sie nicht kurzfristig den Empfang der vereinbarten Programminhalte mittels des vereinbarten Receivers Humax HD 1000 mir ermöglichen, werde ich ohne weitere Ankündigung Klage erheben. Dazu verweise ich bereits jetzt auf die Beschlüsse des Landgerichts Lübeck vom 25.01.2017, Az. 1 S 30/16, und des Amtsgerichts Achern vom 28.10.2016, Az. 2 C 118/16.
Mit freundlichen Grüßen

"Zu Ihrer Mail vom ..05.2017 bitte ich um Beantwortung der Frage, inwieweit sich aus § 2.1.1 der AGB ergibt, dass mein Receiver PR HD 1000 nicht mehr zertifiziert sei. Dies war dem Hersteller Humax bisher nicht bekannt. Was genau in § 2.1.1 spricht gegen die Nutzung des PR HD 1000?

Der PR HD 1000 ist für die Empfangsart SAT kompatibel, soweit klar.
Die von Sky genutzte Verschlüsselung ist NDS. Dafür ist der PR HD 1000 lizensiert. Der Empfang der Sky-Programme mit dem PR HD 1000 funktioniert ja tatsächlich. Die Ausstrahlung der Sender in Standardauflösung und hochauflösend in DVB-S2/HD beherrscht der PR HD 1000, auch der Ton wird in Stereo und DolbyDigital und mehrsprachig empfangen.

Sky hat jedoch die Freischaltung für die Smartcard V14 so verändert, dass ältere zertifizierte Receiver abgeschaltet werden. Es geht hier um das Pairing nach § 1.4.4, nicht um eine neue Verschlüsselung. Die Ausstrahlung der Programme über Satellit hat sich nicht verändert, sondern die "Programmierung" von einzelnen Smartcards wird durch Sky verändert, um ein Pairing zu realisieren. Das Pairing ist aber nur mit dem hinterlegten Receiver des Kunden zulässig, so formulierte auch Sky es selbst auf seiner Homepage.

Nach 1.4.4 Satz 2 der AGB müssen Sie zuerst einmal die Seriennummer des Kunden erfragen, bevor Sie das Pairing aktivieren können. Dies haben Sie versäumt und mit der Veränderung der Freischaltung meiner Smartcard und durch das Pairing der V14 mit einem nicht vereinbarten Leihgerät den Vertrag gebrochen. Nach § 1.5.2 der AGB dürfen Sie außerdem bei Veränderung der Verschlüsselung nur entliehene Receiver austauschen, nicht Kundengeräte.

Nur zum Verständnis: Mit welchen Kundengeräten ist denn der Empfang Ihrer Programme zulässig? Sie bieten ja bei Vertragsabschluss an, den Vertrag mit dem eigenen vorhandenen zugelassenen Receiver zu nutzen. Welche Geräte sind damit gemeint, wenn angeblich nicht der PR HD 1000? Hinweise dazu finden sich in den AGB oder Ihrer Homepage an keiner Stelle.

Ihre Mitarbeiter haben jedoch dem Vertrag mit meinem PR HD 1000 zugestimmt. Im Bestellchat wurde der Verwendung des PR HD 1000 ausdrücklich zugestimmt.

Die bisher dazu ergangenen Urteile deutscher Gerichte in den Jahren 2016/2017 haben klargestellt, dass Sky den Vertrag mit dem kundeneigenen Receiver erfüllen muss, wenn ein Receiver des Kunden vertraglich vereinbart wurde. Im Verfahren 2 C 118/16 vor dem Amtsgericht Achern hat Sky das Recht des Kunden auf rückwirkende Vertragsaufhebung anerkannt, wenn der Kunde den Receiver PR HD 1000 vereinbarte. Das Gericht bestätigte, die Klage des Sky-Kunden sei begründet, der Vertrag wurde rückwirkend aufgelöst. Zumindest also steht mit ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ich habe Sie daher aufzufordern, meine Smartcard unverzüglich wieder für den vereinbarten Kundenreceiver freizuschalten und für die Zeit ohne Freischaltung meiner bezahlten Programme diese Gebühren mir zu erstatten."



siehe auch hier: #64
 
Zuletzt bearbeitet:
In anderen Foren kommt die Meldung
"Sie müssen angemeldet sein, um den Spoiler öffnen zu können"
Ist Das hier nicht so?

MfG
 
Meines Wissens ja

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk

Konnte heute nicht angemeldet nicht Mal auf Foren klicken... Aber das anmelden ist ja auch kein Problem

Gesendet von meinem EVA-L09 mit Tapatalk
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da bin ich aber gespannt, bei wem Sky heute noch eine Smartcard entpairt und wie sie das machen, wird wohl die Dauerlogger auch sehr interessieren.

Das Urteil von Achern endete mit einer vorzeitigen und rückwirkenden Beendigung des Sky-Vertrages, ohne dass die Smartcard hätte durch Sky entpairt werden müssen und dies trotz Zeugen. Ob das hier jemand auch so will???
 
Nun lass doch die Arbeit erfolgen und warte etwas ab. In Achern wurde von sky einfach die Klage zu 100 % anerkannt, mehr als das wollte der Kläger nicht, aber somit von Sky eingeräumt: einfach so pairen mit Leihgerät darf sky nicht, wenn Vertrag mit HD 1000 vereinbart wurde. Uninteressant?
Der nächste Kläger fordert Vertragserfüllung.
 
Nun lass doch die Arbeit erfolgen und warte etwas ab....

Der nächste Kläger fordert Vertragserfüllung.

Darauf warten alle nun schon seit fast einem Jahr und bisher hat noch niemand auf Vertragserfüllung gegen Sky geklagtund damit auch noch kein Gericht Sky zum Entpairen einer Smartcard verurteilt.
 
Wozu? Die Kläger haben sich einfach eine neue Solo V14 geholt. Und den bisherigen Vertrag außergerichtlich ohne Kosten beendet wegen Pairing.
Letzte Woche hat ein Kunde die telefonische Zusage für Vertrag mit HD 1000 bekommen, bis 2019. Auf meinen Rat das Ganze auf Tonband gespeichert mit Zusage CCA. Während Klage schon vorbereitet war.
Tage zuvor in Österreich die Anwältin verspricht Sieg. Dort hatte Kläger schriftliche Zusage für HD 1000 im August 2016 bekommen, den Vertrag telefonisch ohne Hardware verlängert Ende 2016, jetzt Klage auf Vertragserfüllung.
Nun mehrere Klagen im Forum wegen Pairing trotz Vereinbarung HD1000 mit Beweis online. Verträge ohne Leihgerät.
Aktuell ein Screenshot von Sky-Bestell-Chat 20.03.2017: "Lukas: Sie möchten Humax PR HD1000 nutzen? Dann bekommen Sie nur eine Smartcard." Sky ist doch Karnevalstruppe...
 
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