"Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer gestrigen Mail vom ....2017 teile ich mit, dass Sie von falschen Behauptungen ausgehen. Der Hersteller Humax hat aktuell bestätigt, dass mein Empfangsgerät, der Receiver PR HD 1000, sehr wohl weiterhin für Sky zertifiziert ist. Durch ein Software-Update ist er für die neue Verschlüsselung NDS geeignet, wie auch in der Fachpresse und auf Ihrer Homepage zu lesen war. Tatsächlich funktionierte der PR HD 1000 auch bisher problemlos. Mit der Smartcard V14 eines Freundes läuft mein Gerät ebenso einwandfrei. Er selbst nutzt in seinem Haushalt ebenso wie ich mehrere Receiver PR HD 1000.
Somit ist klar, dass der PR HD 1000 sky-zertifiziert ist laut Hersteller und auch tatsächlich die neue Verschlüsselung beherrscht.
Soweit es daneben um das Pairing geht, ist dies nach 1.4.4 Ihrer AGB erlaubt mit dem vereinbarten Receiver laut Kundendaten. Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten zur Hardware Sie zu meinem Vertrag gemäß § 34 BDSG gespeichert haben. Vereinbart wurde der Vertrag, wie Sie ja bestätigten, mit dem Receiver PR HD 1000. Nach § 1.4.4 der AGB dürfen Sie die Leistung des Vertrags nur zurückhalten, wenn ich Ihnen die Auskunft zu meinem Empfangsgerät verweigere, doch ich bin bereit, alle notwendigen Informationen Ihnen zu geben.
Nach § 1.5.2 Ihrer AGB dürfen Sie bei Verschlüsselungswechsel nur entliehene Receiver (und Smartcards) austauschen, jedoch nicht vereinbarte Kundengeräte. Bitte lesen Sie die AGB!
Nach § 1.2.2 der AGB kann ich (als Option des Kunden) ein Leihgerät vereinbaren, aber bei Vertragsschluss. Bei einem Leihgerät können Sie Modell und Farbe bestimmen und ein Leihgerät gegen ein anderes austauschen, jedoch nicht bei einem Kundengerät.
Sie haben die Freischaltung meiner Smartcard verändert, um ältere (unliebsame) zertifizierte Receiver abzuschalten. Dies sehe ich als Nötigung.
Ein Leih-Modul kann ich nicht verwenden, weil ich kein Satelliten-Gerät mit CI+Slot besitze und außerdem weiterhin Aufnahmen machen möchte, wie in § 1.1.5 zugesichert und auch gesetzlich geregelt im Urheberrechtsgesetz.
Einen Leihreceiver kann ich ebenso wenig verwenden. Ich habe den Vertrag bewusst mit eigenem Receiver abgeschlossen, weil ich nur eine SAT-Zuleitung besitze im Wohnzimmer, weitere Pay-TV-Karten nutze und außerdem von öffentlich-rechtlichen Sendern Aufnahmen weiterhin archivieren möchte für meine private Verwendung. Außerdem lehne ich es ab, für ein Leihgerät in unbekannter Höhe haften zu müssen, falls die Kinder oder Haustiere es beschädigen sollten oder es gestohlen oder sonst beschädigt wird. Ich möchte auch weiterhin gern SAT-Radio nutzen mittels Display, Strom sparen mit meinem Receiver (der HD1000 hat einen Netz-Ausschalter), mehrere Favoritenlisten nach meinem Belieben verwalten, die Steuerung DiseQc 1.2/USALS nutzen für andere Satelliten.
Ich fordere Sie daher auf, meine Smartcard unverzüglich wieder freizuschalten. Ihre einseitige Vertragsänderung mit Zwang zum Leihreceiver ist klarer Vertragsbruch und widerspricht den AGB in mehreren Punkten. Nach § 2.1.1 habe ich den Receiver zu stellen, und ob ich dazu ein Leihgerät nutze oder einen Receiver kaufe, war meine Entscheidung bei Vertragsabschluss. Verträge sind einzuhalten, dürfen von Ihnen nicht einseitig verändert werden.
Sie können jetzt von mir den Kauf eines Gerätes fordern mit CI+Slot. Oder von mir erwarten, dass ich meinen Receiver aussortiere, dafür Ihr Leihgerät integriere und dann auf weitere Satellitenprogramme, anderes Pay-TV verzichte, da ich nur eine SAT-Leitung besitze. Oder dass ich meine Antennenanlage umbauen lasse durch einen Fachbetrieb.
Warum sollte ich dem zustimmen? Einseitige wesentliche Änderungen im laufenden Vertrag sind gesetzlich ausgeschlossen. Das ist Ihnen sicher bekannt.
Ich erwarte, dass Sie Ihre AGB beachten! Lesen Sie bitte §§ 2.1.1, 1.5.2, 1.4.4 usw.
Technisch ist es kein Problem, die V14 wieder freizuschalten, sie läuft bei anderen Kunden auch im gleichen Receiver. Haben Sie die Verschlüsselung von Sky denn im April 2017 geändert für alle Kunden oder nur für mich?
Es kostet Sie nur wenige Sekunden, wie bei einem Bekannten bereits erfolgt, die V14 wieder freizuschalten für den vereinbarten Kundenreceiver. Der PR HD 1000 erfüllt alle Voraussetzungen der AGB zu Jugendschutz, Kopierschutz, Zulassung, wie Sie wissen, denn er ist sogar sky-zertifiziert.
Für die Zeit bis zur Freischaltung meiner Smartcard werde ich den Bildausfall Ihnen in Rechnung stellen.
Ich verweise auch auf die bereits ergangenen Urteile des Amtsgerichts Achern vom 28.10.2016 oder des Amtsgerichts Eutin vom 15.03.2016 zum Recht des Kunden auf Einhaltung des Vertrags bezüglich nachweislich vereinbarter eigener Hardware. Rechtliche Schritte kündige ich hiermit bereits an.
Von telefonischer Rücksprache in dieser Angelegenheit bitte ich abzusehen. Mein Receiver ist vollkommen in Ordnung, mit einer anderen V14 laufen alle gewünschten Sky-Inhalte. Ohne Karte kommt Fehler 303, mit meiner Karte jedoch die Fehlermeldung 326. Dies liegt an der veränderten Freischaltung meiner Smartcard, nicht an einer Änderung der Verschlüsselung, wie Sie selbst wissen.
Ich erwarte die Freischaltung der Smartcard bis zum ...05.2017, anschließend werde ich die Vertragserfüllung gerichtlich durchsetzen und behalte mir auch eine Strafanzeige wegen Nötigung und Betrugs vor. Ich werde auch die Landesmedienanstalt "Neue Medien" in München und den Verbraucherschutz in Kenntnis setzen von diesem Vorgang.
Mit freundlichen Grüßen