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Allgemeine Klage gegen Sky DE Pairing

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Hast du denn ein Leihgerät im Haushalt? Wenn ja, solltest du es jetzt mit Retourschein zurück senden und Paketzettel dauerhaft aufbewahren.
Hatte Sky der Aufzeichnung des Telefonats zugestimmt? (Immerhin hatte Sky auch die Aufzeichnung vorgenommen.)
Sky interessiert es schon, wenn ein Kunde Klage erhebt. Und die ersten urteile sagen, wenn nachweislich der HD1000 vereinbart wurde, darf der Kunde sein Gerät auch weiterhin verwenden.

(Und fehlender Support heißt nicht, dass Sky die bisher fehlerfrei im HD1000 laufende V14 plötzlich bei einem einzelnen Kunden abschalten darf bzw. mit einem nicht vereinbarten Leihgerät pairen. Support ist nicht notwendig, richtig.)
 
Zuletzt bearbeitet:
ok , ich bin nun davon ausgegangen , das er dann email verscchickt und anruft.... , denn genau da wird immer nur mit dem agb blabla alles abgewehrt.
 
Anmerkung: Das Gespräch habe ich aufgezeichnet und sollte meine Karte nicht mehr funktionieren, boxt der Papst im Kettenhemd. Dann rauchts aber ganz gewaltig.
nur hast hoffentlich vorher gefragt, ob du aufzeichnen darfst. sonst ist es ein illegaler mitschnitt und wird vor gericht leider nicht anerkannt. :(
 
Erst einmal ist auch zu bedenken, dass Sky das Gespräch selbst auch aufnimmt und um Erlaubnis bittet. Also ist es kein so schwerer Eingriff in das Recht auf das eigene Wort und das Geheimnis der Telekommunikation, da hier keine privaten Daten des Sky-Mitarbeiters zur Sprache kommen, sondern nur Laufzeit und Paketpreise.
Trotzdem braucht man die Zustimmung des Sky-Mitarbeiters, die ich bisher immer bekam ("möchte es für meine Freundin mit aufnehmen, damit die auch Bescheid weiß").

Ansonsten sind Aufnahmen bei schweren Straftaten zulässig zur Verwertung. Sky kassiert unberechtigt 200 Mio. EUR durch Zwangspairing und Verweigerung von Sonderkündigung, gewerbsmäßiger schwerer Betrug in meinen Augen.

Ansonsten Aufnahme immer gut, man kann ein Gesprächsprotokoll perfekt anfertigen und sagen, die Freundin hörte auf Lautsprecher mit. Das wird meist als Zeugnis anerkannt.
 
...
Ansonsten sind Aufnahmen bei schweren Straftaten zulässig zur Verwertung. Sky kassiert unberechtigt 200 Mio. EUR durch Zwangspairing und Verweigerung von Sonderkündigung, gewerbsmäßiger schwerer Betrug in meinen Augen.

Bei aller Liebe und Respekt zu Deinem Engagement, aber das ist doch bullshit. Wenn Du das wirklich meinst wäre eine Klage ja das leichteste der Welt.
 
"Gewerbsmäßiger Betrug" ist der Vorwurf des Anwalts des Sky-Kunden vor dem Landgericht Lübeck.
"Strafbares Verhalten" ist der Vorwurf des Juristen der Verbraucherschutzzentrale in Rostock.

Gemeint ist der Tatbestand, dass Sky Verträge ohne Leihgerät anbietet, mit eigenem Receiver, solo V14, aber dann doch ein Leihgerät aufzwingt und für die Festplatte 149 EUR oder das Sky-Modul 99 EUR Leihgebühr verlangt, so auch sogar Singles zur Zweitkarte nötigt.

Die hohe Investition in den eigenen Receiver 500 EUR, eigene Festplatte 100 EUR sind sinnlos geworden. Stattdessen zahlt man 278 EUR für den Sky-2TB-Festplattenreceiver, 24,99 EUR monatlich für die Zweitkarte, so entsteht ein finanzieller Nachteil bei 23+ Monaten von schnell 1500 EUR für einen Kunden. Bei betroffenen 700.000 Kunden ohne Leihgerät (30 % der SAT-Kunden) käme man auf eine Milliarde Schaden bei dieser Maximal-Rechnung.

Realistisch: 200.000.000,00 EUR Schaden durch Betrug.
Sky sagt selbst, dass man extra abwartete, bis ein Vertrag aus der Widerspruchs- und Kündigungsfrist heraus war, bevor man die Kunden informierte. Wie anders als Betrug soll man das nennen? Sonderkündigung wird verweigert.
Neukunden können bis heute neuen Vertrag z.B. mit HD1000 abschließen, wird ständig zugesagt, online die Nummer akzeptiert, doch später will Sky Geräte aufzwingen.

Ja, deshalb sieht Sky vor Gericht schlecht aus und vermeidet Gerichtstermine. Deshalb erwarte ich auch ein Ende des "Pairing für alle SAT-Kunden" zumindest in 2017.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Gewerbsmäßiger Betrug" ist der Vorwurf des Anwalts des Sky-Kunden vor dem Landgericht Lübeck.
"Strafbares Verhalten" ist der Vorwurf des Juristen der Verbraucherschutzzentrale in Rostock.
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Dann hoffe ich im Interesse aller, dass es jetzt zwei Strafanzeigen gibt und die Staatsanwaltschaft ermittelt, damit ein Strafverfahren gegen Sky eingeleitet wird. Warum hort und liest man nichts von solchen Strafanzeigen???? Vorwerfen kann man jemandem viel, auch Unzutreffendes und das dann auf die Gefahr, dass man dann dafür verklagt wird.
 
Strafanzeige läuft, ist in mehrfacher Hinsicht in Bearbeitung, auch wegen Prozessbetrugs.
Aber kennt jemand ein Strafverfahren wegen Nutzung des HD1000?

Du hörst ja nur, was Sky verlautbart, dass der HD1000 ungeeignet sei und andere Schoten...

Und "Ende des Pairings für alle" meint Ende des Plans, wirklich ALLE SAT-Kunden 2017 zu pairen. Das muss Sky abhaken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du denn ein Leihgerät im Haushalt? Wenn ja, solltest du es jetzt mit Retourschein zurück senden und Paketzettel dauerhaft aufbewahren.
Hatte Sky der Aufzeichnung des Telefonats zugestimmt? (Immerhin hatte Sky auch die Aufzeichnung vorgenommen.)
Sky interessiert es schon, wenn ein Kunde Klage erhebt. Und die ersten urteile sagen, wenn nachweislich der HD1000 vereinbart wurde, darf der Kunde sein Gerät auch weiterhin verwenden.

(Und fehlender Support heißt nicht, dass Sky die bisher fehlerfrei im HD1000 laufende V14 plötzlich bei einem einzelnen Kunden abschalten darf bzw. mit einem nicht vereinbarten Leihgerät pairen. Support ist nicht notwendig, richtig.)


Nö kein Leihgerät im Hause vorhanden. Wie gesagt das Teil ist bei einem Blitzeinschlag in 2012 hops gegangen. Auf die Frage hin wohin ich den Mist schicken soll bekam ich lediglich die Antwort: Ich möchte Sie dahingehend um etwas Geduld bitten, da ich dies im Hause abklären muss. ( Original Zitat telefonisch ) . Darauf habe ich nie ein Anruf bekommen. Und ist dann letzten Endes in den Elektroschrott gelandet. Selbst als Buchbeschwerer ist es mir zu hässlich. Direkt habe ich nicht gefragt ob ich es Aufzeichnen darf. Allerdings mache ich es selbst nach deren eigenen Vorgaben so. Es heißt ja immer, wir zeichnen Gespräche zur Schulungszwecken auf. Und dies handhabe ich Mittlerweile auch so. Sonst heißt es wie halt sooft, davon haben wir keinerlei Kenntnis.
 
Du weißt aber schon das man die Geräte auch defekt zurück schicken muß und nicht entsorgen. Solltest Du das Abbo irgendwann beenden bekommst Du eine Rechnung
 
Aber nicht im laufenden Abbo. Die gehen ja davon aus das Du damit TV schaust: Die haben Dir ein Gerät überlassen zur Leihe welches Du im Falle der Kündigung zurück schicken mußt. Nach Abboende beginnt die Verjährungsfrist, nicht vorher. Aber kannst die ja im Fall der Fälle verklagen :D
 
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